Im Falle offener Mängel müssen diese unverzüglich nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel. Andernfalls entfällt die?

6 Antworten

unwirksam, hält niemals einer Kontrolle stand.


emesvau  15.04.2021, 12:19

Weil??

0
nanfxD  15.04.2021, 12:21
@emesvau

ohne jetzt alles zu schreiben, der Verbraucher ist schutzwürdig und hat besondere Rechte. Im HGB gibt es in 377 eine Rügepflicht genau für diesen Fall, im BGB nicht.

naja .. die Klausel widerspricht halt den gesetzlichen Regelungen etc. Formvorschrift ist genauso egal 🤷‍♂️ Schriftlich ist wohl wenn man es gemein auslegt Schriftform und es darf nach 309 nur Textform verlangt werden.

ansonsten einfach mal hier lesen https://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-maengelanzeige-verbraucher.html#abschnitt_14 hatte das extra für Hans mal rausgesucht, ohne Quelle glaubt einen ja hier niemand was.

0
emesvau  15.04.2021, 12:23
@nanfxD

Korrekt ist, dass der Fragesteller dabeischreiben hätte müssen um welche Geschäftsbeziehung es sich hierbei handelt. Bei einem B2B Geschäft ist der Passus der AGB sowieso Vorschrift.

1
nanfxD  15.04.2021, 12:25
@emesvau

Natürlich, B2B könnte es klappen, aber aufgrund des Einzelhandels bin ich von B2C ausgegangen.

1
berndcleve  15.04.2021, 19:40
@emesvau

Wieso so sollte der Passus denn bei einem B2B Geschäft Vorschrift sein ?

0

Ein versteckter Mangel ist nach Bekanntwerden unverzüglich zu melden. Auch die angeforderte Schriftform ist legitim.

Woher ich das weiß:Hobby – Motorradfahrer (Kawasaki Z900)

Was soll daran falsch sein?

Einen Mangel musst du unverzüglich melden. Das heißt, sobald du ihn festgestellt hast.


nanfxD  15.04.2021, 12:11

Puh, also das ein Verbraucher unverzüglich melden muss steht nicht im Gesetz, verhindert die Inanspruchnahme des Gewährleistung, Gewährleistungsausschluss?! ... paar weitere Punkte fallen mir da schon ein.

0
DerHans  15.04.2021, 12:12
@nanfxD

Du kannst nicht Wochen später mit einem offensichtlichen Mangel ankommen.

2
nanfxD  15.04.2021, 12:13
@DerHans

Natürlich kann ich, nenn mir eine Norm im BGB wo steht, dass ich damit sofort um die Ecke kommen muss?Hab doch zwei Jahre Gewährleistung 🤷‍♂️

0

Die eigene Meinung dazu ist eigentlich nebensächlich, denn rechtlich gesehen ist das korrekt.


nanfxD  15.04.2021, 12:09

niemals ist das wirksam

1
frage870 
Beitragsersteller
 15.04.2021, 12:07

Danke,wieso?

0

Der verbraucher kann sein Gewährleistungsansprüche innerhalb von 24 Monaten geltend machen. Eine direkte Rügepflicht wie unter Kaufleuten gibt es dabei nicht. Steht in den AGB etwas anderes, wodurch der verbraucher gegenüber den gesetzlichen gewährleistungsrechten benachteiligt wird, so wäre das m:e. eine unzulässige benachteiligung des verbrauchers.