Stromanbieter verlangt Schadenersatz nach Kündigung?


07.05.2021, 10:35

Und dazu stellt sich noch die Frage ob ich nicht generell ein Sonderkündigungsrecht habe, da ich zu meinem Partner gezogen bin und hier schon ein Lieferant vorhanden ist.

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Schwierig.

Es gibt Tarife, die besonders günstig in den monatlichen Grundgebühren sind, jedoch eine vereinbarte MVZ beinhalten. In solchen Fällen ist eine nachträgliche Erhebung von Gebühren bei Unterschreitung der MVZ möglich. Allerdings muss dazu auch ein rechtlich bindender Vertrag mit eben diesen Klauseln zustande gekommen sein, was in Anbetracht der Tatsache, dass dir die entsprechenden AGB nie zugegangen sind, nicht der Fall gewesen zu sein scheint. Insofern gab es m.E. nie eine übereinstimmende Willenserklärung beider Seiten, ergo ist dieser Vertrag auch ungültig und die Nacherhebung hinfällig. Ich würde daher diese Forderung mit Verweis auf die mangelnde Vertragsgrundlage zurückweisen. Sofern du eine RSV hast, wäre es sinnvoll, diese in Bezug auf eine fachjuristische Würdigung hinzuzuziehen.

Wenn Du nachweisen kannst, dass Du diese Vertragsbedingungen nicht kanntest und das die Schuld des Anbieters war, dann musst Du nix zahlen.


VirageXO  07.05.2021, 09:00

wie jetzt?

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LydiaDonner  07.05.2021, 09:02
@VirageXO

Wenn Dir der Anbieter die AGB nicht hat zukommen lassen, dann musst Du das nicht zahlen.

Und Du hast die schriftliche Entschuldigung des Anbieters.

Dem würde ich was husten.

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VirageXO  07.05.2021, 09:03
@LydiaDonner
  1. Wie soll der Fragesteller nachweisen, dass er die AGB nicht bekommen hat?
  2. Wieso sollte der Fragesteller nachweisen müssen, dass er die AGB nicht bekommen hat?
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DerCaveman  07.05.2021, 09:06
@LydiaDonner

Der Vertrag koennte beispielsweise online geschlossen worden sein. Wenn dort die AGB muehelos einsehbar waren, sind die auch Vertragsbestandteil geworden, wenn sie ihm/ihr nicht noch einmal schriftlich zugegangen sind.

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LydiaDonner  07.05.2021, 09:07
@VirageXO

Er hat eine schriftliche Entschuldigung, dass man ihm die AGB nicht zugesandt hat.

Das ist der Beweis.

Wenn er die AGB nicht zugesandt bekam, dann kannte er die Vertragsbedingungen nicht genau und konnte so sein Widerspruchsrecht nicht korrekt ausüben.

Außerdem gelten ohne AGB nur die gesetzlichen Bestimmungen und da gibt es keine solche Forderung.

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DerCaveman  07.05.2021, 09:15
@LydiaDonner

Wie soll das bei einem online geschlossenen Vertrag gehen? Schliesslich werden solche i.d.R. Vertraege sofort wirksam. Wie koennen AGB dann wirksam mit einbezogen werden, wenn sie erst spaeter zugeschickt wurden? Natuerlich reicht es aus, wenn sie muehelos zugaenglich sind (und dann i.d.R. sogar noch per Haekchen bestaetigt werden).

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LydiaDonner  07.05.2021, 09:17
@DerCaveman

Du bekommst das immer zwingend per Mail zugesandt.

Das ist eine Pflicht um die sich der Anbieter nicht drücken kann.

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DerCaveman  07.05.2021, 09:19
@LydiaDonner

Ok, vielleicht habe ich ja etwas verpasst. Bist du dann bitte so nett und benennst die rechtliche Grundlage, auf der deine Behauptung beruht?

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DerCaveman  07.05.2021, 09:49
@LydiaDonner

Ein Wettbewerbsverstoss, der von Mitbewerbern oder Verbraucherverbaenden abgemahnt werden kann. Weitere Folgen hat so ein Wettbewerbsverstoss aber nicht. Insbesondere hat er nicht die Unwirksamkeit des Vertrages oder auch nur die Nichteinbeziehung der AGB in den Vertrag zur Folge. Die Einbeziehung ist schliesslich schon vorher erfolgt und wird durch die Nichtzusendung der AGB auch nicht nachtraeglich wieder aus dem Vertrag herausgenommen.

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JJ15112020 
Beitragsersteller
 07.05.2021, 10:28
@LydiaDonner

Nein nicht ganz. Ich habe eine schriftliche Entschuldigung, dass sie mich bei meiner Kündigung nicht über diese Schadenersatz Gebühren informiert haben.

Ich habe zu allen Themen Mails bekommen und in meinem persönlichen Portal auf deren Homepage und auf keinem der Dokumente einen Hinweis auf die AGB. Weder bei Vertragsabschluss noch auf sonst einem Dokument. Die AGB sind nur auf deren Homepage klein zu lesen (neben dem Impressum Reiter).

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JJ15112020 
Beitragsersteller
 07.05.2021, 10:40
@DerCaveman

Wurde nicht online geschlossen, konnte dazu also auch kein Häkchen setzen. Ich sagte auch ich möchte bitte sehen, in welcher Mail oder auf welchem Dokument ich die AGB erhalten habe - konnten sie mir nicht schicken, da sie nichts dazu haben und haben mir die AGB JETZT nachträglich zugeschickt. Aber hinterher bringt mir das natürlich gar nix.

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Entscheidend ist, ob du die AGB vor oder spaetestens bei Vertragsschluss ohne besondere Muehen einsehen konntest oder nicht. Wenn ja, sind sie Bestandteil des Vertrags geworden. Wenn aber nein, dann nicht.

Ob das bei dir der Fall war oder nicht, koennen wir (bislang) aber nicht wissen.


JJ15112020 
Beitragsersteller
 07.05.2021, 10:33

Ich habe die AGB nicht zugeschickt bekommen und keinen Hinweis oder vermerk auf dem Vertrag und allen andern Dokumenten, dass die AGB gelten und wo ich sie finden kann.

Die AGB kann ich nur selbst auf der Homepage einsehen.

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Also erstens empfinde ich die Höhe des Schadenersatzes für ungerechtfertigt. Wenn man von einer Grundgebühr von 10 € pro Monat ausgeht, hieße das ja, daß 5 Jahre nachgezahlt werden müssten.Ich denke auch, daß mit einem Umzug der Vertrag beendet sein müßte, aber da will ich mich jetzt nicht festlegen. Die AGB müßtest du doch bei Vertragsabschluß gelesen haben oder mit deiner Umterschrift bestätigt. Wenn sie es aber versäumt haben, liegt die Schuld nicht bei dir, den Nachweis hast du ja. Auf keinen Fall klein beigeben und sich verunsichern lassen. Ich selbst hatte vor 20 Jahren wegen Auszug den Zählerstand abgelesen und deutlich lesbar dem Stromanbieter geschickt (Yellow Strom, nicht empfehlenswert ). Bei der Endabrechnung wurden mir 3000 kWh zuviel berechnet. Nach längerem hin und her hieß es dann plötzlich, es handle sich um "einen Computerfehler" ! Der Computer kann nur falsche Daten ausdrucken, wenn man ihm falsche Daten eingibt.