ÖAMTC Kaufüberprüfung nach Kauf des Autos?

3 Antworten

Ich kaufe mir ein Gebrauchtwagen um ca. 6000€ bei einem Autohändler direkt in Bar

OK.

das bedeutet ja das er mir 1 Jahr Gewährleistung (Österreich) geben muss .

Das müsste er auch bei unbarer Zahlungsweise.

Fahre damit danach gleich zum ÖAMTC der eine Überprüfung des Autos macht um versteckte Mängel zu finden. Sollte ein Schwerer Mangel gefunden werden könnte ich ja zum Autohaus wieder zurück und die müssten alle Mängel theoretisch ohne Kosten reparieren oder irre ich mich da?

Da käme es auf die Mängel an, respektive ob der Händler selbige vor dem Verkauf bei neutraler Abschätzung hätte erkennen bzw. selbigen abhelfen müssen. Viele Gebrauchtfahrzeuge sind Kommissionsfahrzeuge, die der Händler selbst im Auftrag verkauft - da kommt es auch auf den genauen Vertragstext an. Und: Die Abgrenzung zwischen Mangel und Verschleiss ist nicht immer so einfach und eindeutig. Ich würde hier generell erst den Test machen lassen, und dann den Vertrag unterschreiben wollen.

Der ÖAMTC macht nur eine Überprüfung, wie sie auch für die jährliche Überprüfung vorgesehen ist (sogenannte § 57a-Begutachtung).

Mängel*, die Motor und Getriebe, Antrieb und Differential betreffen, werden damit nicht erkannt.

*) wenn dadurch keine Fehlermeldungen im Fehlerspeicher auftreten

Du kannst dir darüber hinaus alle bis dahin erfolgten § 57a-Begutachtung online ansehen.

Du sagst es richtig - theoretisch. Der Verkäufer wird dir dennoch nicht einfach so das Auto reparieren sondern versuchen sich dagegen zu wehren, selbst wenn der Ankaufstest im Vertrag steht.

Das rät die Arbeiterkammer

Oft bestehen Händler vor der Fahrt zu einem Autofahrerklub auf Vertragsunterzeichnung und vermerken im Vertrag nur „Ankaufstest wird durchgeführt“. Welche Konsequenzen jedoch ein negativer Test hat, lässt sich daraus nicht ableiten. Der Streit ist vorprogrammiert.
Schließen Sie den Vertrag erst nach einem Ankaufstest ab!