IHK wertet Wochenendtage als Fehltage?

4 Antworten

Wenn du Samstag wieder gesund wärst, müsstest du dich am Montag für den Samstag gesundmelden. Äußerst du dich nicht, wird dein erster Arbeitstag als Gesundheitsdatum herangezogen.

Das ist für den Fall von Bedeutung, wenn sich eine längerfristige Erkrankung ankündigt. Der Arbeitgeber ist für eine Entgeltfortzahlung von 42 Kalendertagen verpflichtet. Krankheitstage am Wochenende zählen hier mit rein, auch wenn an Wochenenden nicht gearbeitet wird. Die Krankheitstage müssen hierbei nicht am Stück 42 Kalendertage betragen, sondern gestückelte Krankheitszeiten derselben Diagnose dürfen maximal 42 Kalendertage betragen. Kalendertage sind alle Tage, auch Wochenende und Feiertage.

nein.

ist es nicht.

dann müsste ja das vorhergehende wochenende ebenfalls als fehltage gewertet werden, wenn du montag und dienstag krankgeschrieben bist.

geh zur gewerkschaft.


PeterJohann  30.09.2024, 09:31

Du irrst🫠

Krankheitstage sind Kalendertage. Deshalb zählt auch das WE mit wenn es um die 3-Tagefrist bis zur Vorlage der AUB geht. Der Arzt bescheinigt auf der AUB auch das erwartete Ende der AU und wenn ein WE in dieser Zeitspanne liegt zählt das natürlich mit.

Manchmal sind die Gesetze eben idiotisch. Leider muss ich das so schreiben. Ich kann dir auch zwei Beispiele aus meiner Familie nennen:

  1. Ich bekam den Autoführerschein abgenommen, obwohl ich nachweislich unschuldig bin, weil meine Mutter oder ihr Freund zu schnell gefahren sind und ich als Halter vom Familienfahrzeug eingetragen bin.
  2. Meine Mutter und meine Tante Paula sind schon lange in Pension (DE: Rente). In Österreich bekommt man sozusagen 14 Gehälter, sprich Mai und November den sogenannten "Doppelten". Doch auch beim Doppelten wird die Krankenkassa abgezogen. D.h. die Krankenkassa wird 14 Mal abgezogen, obwohl man realistisch gesehen nur 12 Monate im Jahr krank sein kann.

Wir haben da auch schon bereits Anwälte und Richter gefragt aber die können auch nichts machen, denn Gesetz ist nunmal Gesetz. Leider. :(

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – eBook -> Der Bildungswahnsinn und Ich

Ja ist rechtens , kann dir aber letztendlich ja auch vollkommen Bockwurst sein, sollen die doch machen was sie wollen.


diduda74haha 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 01:18

Wieso ist das rechtens? Das sind ja Fehltage, die gar keinen Sinn machen. Und egal ist das nicht, weil es auch dort Grenzen gibt für die Prüfungszulassung.

pony  30.09.2024, 01:17

ab einer bestimmten anzahl fehltage wird man nicht mehr für die prüfungen zugelassen. so latte ist es also nicht.

DarkGalaxyMan  30.09.2024, 01:19
@pony

Na und... chill mal easy und vorallem deine Base Amigo. Du weißt doch ganz genau, wann du dort warst und wann nicht und wenn die der Meinung sind blöde machen zu müssen, dann hetzt du denen eben deinen Rechtsverdreher auf den Hals. Soll der sich doch dann in deren Kehle verbeißen.

Knoerf  30.09.2024, 01:31
@pony

Selbst wenn diese Fehltage krankheitsbedingt entschuldigt sind?