Ich wurde heute beim Angeln ungefragt gefilmt und beschuldigt, nicht weidgerecht zu angeln, ist das erlaubt und was tut man in so einer Situation am besten?
Guten Abend,
heute wurde ich beim Angeln gefilmt, und mir wurde vorgeworfen, nicht waidgerecht zu handeln, dabei hatte ich alles ordnungsgemäß dabei:
Kescher, Abhakmatte mit Messskala, Totschläger und Messer, alles griffbereit und gesichert.
Schönen Abend noch
4 Antworten
ist das erlaubt
Grundsätzlich ja
und was tut man in so einer Situation am besten?
A) ignorieren
B) fragen wo das nicht rechtskonforme Verhalten liegen soll
Das war meines Wissens nach noch nie verboten.
Rechtlich relevant wird es erst, wenn eine Verbreitung angedacht ist.
Da es als Beweismittel von Nöten ist, den Täter zu erkennen, ist das Filmen des Gesichtes unerlässlich.
was tut man in so einer Situation am besten?
Wenn die Beschuldigung korrekt ist, passe dein Verhalten dementsprechend an. Wenn nicht, mache weiter wie vorher.
Auffällig ist, dass du nicht erwähnst, welches Detail kritisiert wurde.
Das Filmen von Personen ist nicht verboten. Da Verbreiten der Aufnahmen dagegen schon.
Das Filmen von Personen ist nicht verboten.
Naja... also das geziehlte Filmen von Personen in der Öffentlichkeit, insbesondere das verdeckte Filmen und zu Zwecken wie oben beschrieben ist nicht so unproblematisch wie du es darstellst.
Es kann gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen.
Probleme sind eventuell möglich. Aber:
Wer in der Öffentlichkeit eine Person fotografiert, um damit in einem späteren Prozess ein Beweismittel an der Hand zu haben, handelt in der Regel nicht rechtswidrig. Die hiermit grundsätzlich einhergehende Verletzung des Persönlichkeitsrechts wird durch den Zweck gerechtfertigt.
Wenn du das in deiner Antwort erwähnt hast und es zu meiner Antwort passt, sind deine Kommentare hier überflüssig bis erratisch.
Wie interessant, dass hier jemand das Zitat eines Rechtsanwaltsaussage downvoted.
Viel zu viele Leute stecken ihre Nase in fremden Angelegenheiten hinein. Einfach ignorieren, falls das Video veröffentlicht wird, dann anzeigen
Wenn du tatsächlich nicht waidgerecht geangelt hast (was in Deutschland sehr häufig zu sehen ist), darf dich filmen. Das Aufnehmen von Straftaten zu Beweiszwecken ist legal.
Hast du hingegen alles korrekt gemacht, dann darf er dich nicht filmen. Er darf dich auch nicht filmen, um zu überprüfen ob du waidgerecht angelst.
Diese Antwort ist in sich nicht schlüssig: Wenn der Filmende annimmt, er würde den Beweis einer Straftat per Film dokumentieren, soll das legal sein. Ob es aber tatsächlich eine Straftat ist, entscheidet erst der Richter. Bis zum Richterspruch gilt ja die Unschuldsvermutung. Darum passen die Inhalte der beiden Absätze nicht sinnvoll zusammen.
Ist dasselbe wie bein Kaufhausdetektiv. Wenn er sieht wie du die Kaugummis eingesteckt hast, darf er dich am Verlassen des Geschäfts hindern.
Hat er nur den Verdacht darf er nicht mehr als dich anzusprechen.
Das wird nicht überzeugender und mein Einwand bleibt unverändert.
Der Kaufhausdetektiv darf auch die Polizei hinzuziehen, also deutlich mehr als "nur ansprechen".
Seit wann darf man einfach so Leute filmen, bewusst, ins Gesicht?