Ich wurde heute beim Angeln ungefragt gefilmt und beschuldigt, nicht weidgerecht zu angeln, ist das erlaubt und was tut man in so einer Situation am besten?

4 Antworten

ist das erlaubt

Grundsätzlich ja

und was tut man in so einer Situation am besten?

A) ignorieren

B) fragen wo das nicht rechtskonforme Verhalten liegen soll


Overloard1337 
Beitragsersteller
 28.03.2025, 19:42

Seit wann darf man einfach so Leute filmen, bewusst, ins Gesicht?

Hugin88  28.03.2025, 19:50
@Overloard1337

Das war meines Wissens nach noch nie verboten.

Rechtlich relevant wird es erst, wenn eine Verbreitung angedacht ist.

Still  28.03.2025, 20:57
@Overloard1337

Da es als Beweismittel von Nöten ist, den Täter zu erkennen, ist das Filmen des Gesichtes unerlässlich.

was tut man in so einer Situation am besten?

Wenn die Beschuldigung korrekt ist, passe dein Verhalten dementsprechend an. Wenn nicht, mache weiter wie vorher.

Auffällig ist, dass du nicht erwähnst, welches Detail kritisiert wurde.

Das Filmen von Personen ist nicht verboten. Da Verbreiten der Aufnahmen dagegen schon.


BillyBunker  06.04.2025, 21:01
Das Filmen von Personen ist nicht verboten.

Naja... also das geziehlte Filmen von Personen in der Öffentlichkeit, insbesondere das verdeckte Filmen und zu Zwecken wie oben beschrieben ist nicht so unproblematisch wie du es darstellst.

Es kann gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen.

mjutu  08.04.2025, 15:48
@BillyBunker

Wenn du das in deiner Antwort erwähnt hast und es zu meiner Antwort passt, sind deine Kommentare hier überflüssig bis erratisch.

Wie interessant, dass hier jemand das Zitat eines Rechtsanwaltsaussage downvoted.

Viel zu viele Leute stecken ihre Nase in fremden Angelegenheiten hinein. Einfach ignorieren, falls das Video veröffentlicht wird, dann anzeigen

Wenn du tatsächlich nicht waidgerecht geangelt hast (was in Deutschland sehr häufig zu sehen ist), darf dich filmen. Das Aufnehmen von Straftaten zu Beweiszwecken ist legal.

Hast du hingegen alles korrekt gemacht, dann darf er dich nicht filmen. Er darf dich auch nicht filmen, um zu überprüfen ob du waidgerecht angelst.


mjutu  08.04.2025, 15:53

Diese Antwort ist in sich nicht schlüssig: Wenn der Filmende annimmt, er würde den Beweis einer Straftat per Film dokumentieren, soll das legal sein. Ob es aber tatsächlich eine Straftat ist, entscheidet erst der Richter. Bis zum Richterspruch gilt ja die Unschuldsvermutung. Darum passen die Inhalte der beiden Absätze nicht sinnvoll zusammen.

BillyBunker  08.04.2025, 21:13
@mjutu

Ist dasselbe wie bein Kaufhausdetektiv. Wenn er sieht wie du die Kaugummis eingesteckt hast, darf er dich am Verlassen des Geschäfts hindern.

Hat er nur den Verdacht darf er nicht mehr als dich anzusprechen.

mjutu  08.04.2025, 21:40
@BillyBunker

Das wird nicht überzeugender und mein Einwand bleibt unverändert.

Der Kaufhausdetektiv darf auch die Polizei hinzuziehen, also deutlich mehr als "nur ansprechen".