Ich will ausziehen. Eltern beziehen Bürgergeld und Sozialleistungen. Wohnungsgröße nicht mehr angemessen? Folgen?

2 Antworten

Bürgergeld ist auch eine Sozialleistung.

Siebzig Quadratmeter sollten für zwei Personen noch angemessen sein.

Ausschlaggebend ist in der Regel jedoch die Bruttokaltmiete.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Wie alt bist Du denn und was für Einkommen hast Du ?

Wenn Du unter 25 bist und deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst, gehörst Du zur BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern und dann bekommen sie auch Leistungen für dich gezahlt.

Dann würde es schwer mit einem Auszug bei den Eltern, wenn Du ohne wichtigen Grund ausziehen würdest bzw.deinen Bedarf nicht aus eigenem Einkommen decken könntest.

Wie groß die Wohnung nach dem Auszug ist spielt im Regelfall keine Rolle, solange die KDU = Kosten der Wohnung angemessen sind.

Würden diese nach deinem Auszug nicht mehr angemessen sein, müsste das Jobcenter diese im Regelfall für bis zu weiteren 6 Monaten oder mehr anerkennen und bei Bedarf auch weiter voll übernehmen.

Käme man erst in den Leistungsbezug, müssten unangemessene Wohnkosten sogar zunächst derzeit für 12 Monate anerkannt werden, erst danach dürfte dann wie in eurem Fall eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung vom Jobcenter kommen.

Darin stünde dann wie lange die Kosten noch anerkannt werden und was es danach noch max.geben würde, wenn die Eltern nicht umziehen möchten und die Kosten nicht denken könnten, dann müssten sie nach der Übergangszeit den Differenzbetrag aus ihrem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zuzahlen.

Würdest Du unter 25 wieder zurück zu den Eltern ziehen, gehörst Du wieder zur BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Dann würde die Miete natürlich wieder angemessen sein, aber auch wenn Du min. 25 sein solltest, wäre die Miete wieder angemessen, weil es dann wieder 1 Person mehr im Haushalt wäre, auch wenn Du dann deine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft im Haushalt der Eltern bilden würdest und kein Bürgergeld als Sozialleistung erhalten würdest.

Deine Eltern würden dann von der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom halt nur jeweils 1 / 3 als Bedarf zuerkannt bekommen, dass andere 1 / 3 müsstest Du dann selber an deine Eltern zahlen und ab 25 bei Bedürftigkeit einen eigenen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen.