Freund meiner Tochter will nicht ausziehen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Er zahlt schon seit längerer Zeit keinen Mietanteil mehr ...

Also war offenbar vereinbart, dass er Miete an deine Tochter zahlt. Dann ist von einem Untermietvertrag zwischen deiner Tochter und deren Ex auszugehen. Zahlt er nun keine Miete mehr und ist schon mit mehr als 2 Mieten im Rueckstand, kann sie ihm fristlos kuendigen. Die Kuendigung muss schriftlich erfolgen.

Zieht er dann trotzdem nicht aus, kann sie Raeumungsklage gegen ihn erheben. Hindichtlich der (nicht unerheblichen) Kosten muss sie dann allerdings erst einmal in Vorleistung gehen. Sie kann dann aber versuchen, sich das Geld beim Ex zurueck zu holen.

Die Polizei kann ihr da nicht helfen. Die hilft hoechstens dem Gerichtsvollzieher, wenn er sich nach einem Raeumungsbeschluss der Zwangsraeumung widersetzt.

Deine Tochter hat das vertragliche Wohnrecht.
Ihr Partner muss die Wohnung verlassen.
Sie sollte höflich und sachlich mit ihrem Ex-Partner die rechtliche Situation besprechen und bestenfalls Hilfe bei der Suche nach einem Zimmer/Wohnung anbieten.
Weigert sich der Ex-Partner, kann deine Tochter die Wohnung räumen lassen.
Dann werden seine Möbel eingelagert etc. Das ist allerdings mit Kosten und wahrscheinlich auch mit Ärger verbunden. Besser ist also der diplomatische, unterstützende Weg.

Viel Erfolg.


DerCaveman  20.01.2022, 01:56
Deine Tochter hat das vertragliche Wohnrecht.

Deren Freund aber mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls. Hier duerfte - u.a. auch aufgrund der vereinbarten Mietzahlungen durch ihn - ein wahrscheinlich muendlicher Mietvertrag (Untermietvertrag) mit der Hauptmieterin bestehen.

1
LinusMemdos  20.01.2022, 01:57
@DerCaveman

Dein Gedanke ist gut.
Dann hätte sie allerdings auch ein konkretes Kündigungsrecht, da er mehrere Mieten nicht gezahlt hat.
Zwei Mieten in Verzug = Kündigung.
Bei Untermiete greift zudem § 573a Abs. 2 BGB (Grundloses Kündigungsrecht)

1
DerCaveman  20.01.2022, 02:32
@LinusMemdos
Zwei Mieten in Verzug = Kündigung

Ja, fristlos. Allerdings kann die fristlose Kuendigung "geheilt" werden, wenn saemtliche Mietschulden innerhalb von 2 Wochen ab Gerichtsanhaengigkeit der Raeumungsklage gezahlt werden (und es innerhalb der letzten 2 Jahre nicht aus gleichem Grund schon einmal eine Kuendigung gab). Darum besser zusaetzlich zur fristlosen auch eine ordentliche Kuendigung aussprechen.

Bei Untermiete greift zudem § 573a Abs. 2 BGB (Grundloses Kündigungsrecht)

Allerdings mit mindestens sechsmonatiger Kuendigungsfrist. Das geht auf oben beschriebene Weise schneller.

1
DerCaveman  21.01.2022, 02:21
@liquorcabinet

Noe, ich studiere nichts und habe auch nie studiert. Ich habe noch nicht einmal Abitur und die Mittlere Reife habe ich damals auch nur so mit Achen und Krachen auf Umwegen hingekriegt.

0

Frist setzen und dann rausschmeißen, notfalls mithilfe der Polizei.