Ich habe Papas Vollmacht?

7 Antworten

Der Pflichtteil dürfte sich auf alle Vermögenswerte beziehen.

Bitte nutze eine Rechtsberatung.

Ich habe die Beerdigungskosten und Auslagen vor Verteilung abgezogen, bzw. aus der Erbmasse genommen.

Der Pflichtteil von deinem Bruder beschränkt sich nicht nur auf das Haus, sondern auf das gesamte Erbe, auch auf Bargeld und Inventar, und eventuelle Aktien oder Wertpapieren und andere Sachen wie Auto ect.

Natürlich verringert sich das Erbe um die Ausgaben wie die Beerdigung, aber auch wenn dir dein Vater zu Lebzeiten gesagt hat das du dir Geld weglegen kannst, das gehört zum Erbe


Whatelse23  24.12.2024, 13:30

Das Geld was der Vater zu Lebzeiten verschenkt hat, zählt selbverständlich nicht zum Erbe. Dieses Geld liegt auf ihrem Konto und gehört auch ihr.

Schubert610  24.12.2024, 13:33
@Whatelse23

Nein, das Geld gehört zum Erbe wenn es nicht länger als 10 Jahre her ist, es wird in jedem Jahr um 10% weniger angerechnet, aber es fließt ins Erbe

Schubert610  24.12.2024, 14:49
@Wanderbembel

Du solltest nicht von Blödsinn sprechen wenn du keine Ahnung vom Erbrecht hast
Natürlich ist es richtig was ich schreiben
Du hast wohl noch nie etwas vom Abschmelzungsmodell gehört
aber man kann ja nicht alles wissen

Wann beginnt die Abschmelzung?
§ 2325 Absatz 3 BGB (10-Jahres-Frist, Abschmelzung)
Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt."
§ 2325 BGB - Einzelnorm

Anrechnung Schenkung auf das Erbe | Anwalt | Heidelberg

Wanderbembel  24.12.2024, 21:50
@Schubert610

Aha. Da sollen sich die Kinder oder Enkel aufschreiben, wann sie vom Papa oder Oma 5€ geschenkt bekamen. Damit der Onkel Erbansprüche geltend machen kann.

Schubert610  24.12.2024, 21:53
@Wanderbembel

Ja das wird zurück verfolgt das kannst du glauben oder nicht, nicht wegen ein paar Euro, aber größerer Summen müssen angegeben und eventuell auch zurück gezahlt werden

Ich bin kein Fachmann, aber bei uns so war das so: Als mein Vater starb, haben wir die Beisetzung von dem Geld bezahlt, das sich noch auf seinem Konto befand.

Wir haben bei der kontoführenden Bank den Erbschein vorgelegt, und der Bestatter durfte die Rechnungssumme abbuchen.

Das Haus wurde geschätzt, durch vier geteilt, und die Witwe von unserem Vater (die nicht unsere Mutter ist) musste uns auszahlen

Nach meinem Empfinden hat dein Bruder einen Anspruch auf den Pflichtteil und das war's. Wenn dein Vater alles darüber hinaus dir vererbt hat, dann hat dein Bruder Pech gehabt. Dein Vater wird schon gewusst haben, warum er das so entschieden hat.

Und nach meiner Einschätzung ist das zu verteilende Erbe die Summe, die übrig ist, nachdem alle Kosten - also auch die Bestattung - beglichen wurden. Also müsste dein Bruder seinen Anteil daran davon tragen. Eben von den 12.000 Euro.

Wenn dein Bruder Bürgergeld bezieht, sollte er vorher mit einem Anwalt sprechen. Kann sein, dass es besser ist, das Erbe auszuschlagen, sonst ist die Kohle womöglich futsch...

Du klingst sehr hilflos. Lass dich von deinem Bruder nicht unter Druck setzen wegen des Geldes. Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich dir nur raten, einen Anwalt hinzuzuziehen, damit dein Bruder dich nicht ausnimmt.

Bleib' tapfer und hab' trotzdem irgendwie ein ruhiges Weihnachtsfest.


Sandrabenny882 
Beitragsersteller
 24.12.2024, 13:39

Mein Bruder setzt mich sehr unter druck.ich bin 31 bin jetzt hausbestizerin. Alleine lebend. Und mein Bruder rupft mich wie Weihnachtsgans..er will immer Geld von mir weil er nix hat. Meine Mutter lebt auch nicht mehr

muttisbester33  24.12.2024, 14:10
@Sandrabenny882

Das kann man deinen Schilderungen entnehmen. Ich denke, du brauchst die Unterstützung eines Rechtsanwalts. Wenn klar ist, was und wie viel deinem Bruder zusteht, kannst du dich darauf berufen.

Der Pflichtanteil bezieht sich auch auf den Kontostand. Du musst also beim Anwalt alles offenlegen, und nach dem Abzug aller Unkosten bekommt Dein Bruder den Pflichtanteil vom Wert der Immobilien, vom Sparbuch und vom Kontostand.


Sandrabenny882 
Beitragsersteller
 24.12.2024, 13:26

Auf Papas Konto Stand. Oder auch auf meinen? Das ist mir Klar da mache ich kein geheimnis.han gesagt es sind 12000 drauf und das stimmt

Whatelse23  24.12.2024, 13:28
@Sandrabenny882

Du brauchst Dich da eigentlich überhaupt nicht damit befassen. Das macht der Anwalt, der alles abwickelt. Der sagt Deinem Bruder dann was er rechtlich alles bekommt. Dann erst musst Du herausfinden, wie Du ihm seinen Anteil vom Haus geben wirst. Haus verkaufen oder Kredit aufnehmen, oder Du hast genug Eigenkapital. Was Du auf Deinem Sparbuch und Deinem Konto hast zählt hier nicht.

Sandrabenny882 
Beitragsersteller
 24.12.2024, 13:31
@Whatelse23

Es ist Notarisch festgehalten das ich 150 Euro im Monat zahlen soll.

Dadurch,

liebe/r Sandrabenny,

dass Dein Vater ein rechtlich verbindliches Testament erstellt hat, ist die Erbfolge und die Rechtslage eindeutig geregelt: Dein Bruder bekommt den Pflichtteil - und damit Basta und es hat sichs!

Damit ist er von jedem weiteren Anteil am Nachlass Deines Vaters und Deines Erbes ausgeschlossen!

So ist die Rechtslage, wie sie Dir j e d e r Notar bestätigen wird!

Und: Nach meinen Informationen wird von diesem Pflichtteil Deines Bruders dann auch noch sein anteiliger Betrag der Beerdigungskosten abgezogen! Sodass sich der Pflichtteil am Ende nochmals verringert!

Daher rate ich Dir dringend:

Verlasse Dich auf die Rechtslage! Dein Bruder hat somit keinen Anspruch darauf, zu erfahren, was und wieviel Dein Vater Dir ansonsten noch als Erbe hinterlassen hat, zumal er lediglich den Pflichtteil des Hauses erhält! Gebe ihm k e i n e weiteren Informationen mehr!

Wenn Dein Vater Dir also noch 1 Mio. an Bargeld hinterlassen hat, so ist das allein D e i n Erbe und Dein Geld und Du brauchst Deinem Bruder darüber überhaupt keinerlei Auskunft geben! Er hat kein Recht auf eine weitere Auskunft! Denn s e i n Recht wurde erfüllt: Es besteht im Erhalt des Pflichtteils! Und d e n bekommt er! Und mehr steht ihm nicht zu! Auch keine Informationen wo es noch wieviel Geld geben soll!

Vielmehr habe ich den Eindruck, dass Dein Bruder gerade nichts anderes tut als dass er mit allen Mitteln evrsucht, Dich wegen des Erbes, weil er weiß, dass er nur den Pflichtteil bekommt, emotional und psychisch unter Druck zu setzen und versucht dies mit allen Mitteln, auch mit solchen, die ihm rechtlich gar nicht zustehen und die Unrecht sind!

Daher:

Gebe Deinem Bruder daraufhin k e i n e Auskunft mehr über D e i n Erbe Deines Vaters! E r bekommt laut Testament seinen Anteil, den Pflichtteil des Hauses - und somit sind alle Bedingungen erfüllt! Sage Deinem Bruder daher, dass er laut Testament Eures Vaters den Pflichtteil des Hauses erhalten wird und dass er sonst k e i n e n weiteren Anspruch auf irgendein Geld hat! Und somit auch keinen Anspruch auf eine Information darüber!

Und teile Deinem Bruder mit, wenn er glaubt, er habe ein Recht, noch mehr Geld zu bekommen, so solle er dies rechtlich einklagen und das Testament anfechten! Und spätestens dann, wenn die Sache vor Gericht geht, wird Dein Bruder den Kürzeren ziehen, da der Richter ihn auf das Testament und den letzten Willen Deines Vaters verweisen wird! Und dieser, der l e t z t e Wille Deines Vaters, fes-gehalten in seinem Testament, zählt! Und sonst g a r nichts!

Und noch etwas!

Wenn Dein Bruder nach wie vor in Deinem Haus wohnt, das ihm nun gar nicht ihm gehört und dort auch keine Mieter bezahlt, dann setze ihn vor die Tür! Weise ihn aus dem Haus und setze ihm dazu eine Frist! Denn Dein Bruder hat k e i n Recht, sich in Deinem Haus aufzuhalten! Es gehört ihm nicht! Er erhält seinen Pflichtteil und hat infolgedessen rechtlich mit dem Haus überhaupt nichts mehr zu tun!

Ich rate Dir daher dringend, Dir von Deinem Bruder nicht länger auf der Nase herumtanzen zu lassen und genügend Rückgrat zu haben und standhaft zu sein, ihn ab der nächsten passenden Gelegenheit in die Schranken zu weisen! Und Dir von ihm keine solchen Unverschämtheiten mehr gefallen zu lassen! Denn, so ist laut Testament die Rechtslage, Du bist Deinem Bruder gegenüber zu keinerlei Rechenschaft und Auskunft verpflichtet! D a s solltest Du Dir bewusst sein! Und genau d a s solltest Du Deinem Bruder auch in aller Klarheit vor Augen führen, damit er endlich weiß, was Sache ist!

Den Gang zum Notar oder Rechtsbeistand kannst Du Dir auf jeden Fall s o lange ersparen, bis Dein Bruder gerichtlich gegen Dich vorgehen will! Denn das Recht ist in dieser Erbangelegenheit eindeutig auf Deiner Seite!

Nur solltest Du Dich daranmachen, die Höhe des Pflichtteils für Deinen Bruder feststellen zu lassen - und dann seinen Beerdigungsanteil an den Kosten von seinem Erbe abzuziehen, b e v o r Du ihm das Erbe ausbezahltst!

Ich hoffe, Du lässt Dich von Deinem übergriffigen Bruder nicht weiter ins Bockshorn jagen und fängst an, ihm Paroli zu bieten und seine Allüren zurückzuweisen, - auf den Platz, wo er hingehört: Nicht in Dein Haus und fern der sonstigen finanziellen Hinterlassenschaft Deines Vaters an Dich!

In diesem Sinne: Alles Gute und viel Glück! Und: Das Recht ist durch das eindeutige Testament Deines Vaters auf Deiner Seite!

Meine besten Weihnachtsgrüße und -wünsche an Dich, liebe/r Sandrabenny!

Regilindis

Woher ich das weiß:Hobby – Lebenserfahrung

Schubert610  24.12.2024, 15:00

meine Güte wie kann man nur so viel Blödsinn schreiben

Das Pflichtteil bezieht sich nicht nur auf das Haus sondern auf das gesamte Erbe, auf alles was der Vater hinterlassen hat, er kann in seinem Testament die Tochter als Alleinerbin benennen, trotzdem bekommt der Sohn wenn die Erbgemeinschaft nur aus den beiden Personen besteht die hälfte von dem was er ohne Testament erben würde, somit stehen dem Sohn 25 % von allem zu, wenn der Vater seiner Tochter vorher 1 Million geschenkt hättet fällt die im ungünstigsten Fall wieder komplett ins Erbe.

Du hast wohl noch nie etwas vom Abschmelzungsmodell gehört
aber man kann ja nicht alles wissen
Wann beginnt die Abschmelzung?

§ 2325 Absatz 3 BGB (10-Jahres-Frist, Abschmelzung)

Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt."

§ 2325 BGB - Einzelnorm