Pflichtteil Erbe?

4 Antworten

1. Kann sein, muss nicht sein. Aber selbst wenn du schonmal Geld bekommen hättest, spielt das für das Erbe keine Rolle wenn das nicht als solches definiert war.

2. Ich gehe davon aus, dass geht vom Vermögen ab, bevor dieses dann verteilt wird.

Ich kann es aber nicht sicher sagen. Generell würde ich dir empfehlen da nicht wegen ein paar hundert Euro hin oder her auf einen Anwalt zu verzichten. Mit diesem würde ich mich lieber schon vorab beraten. Und wenn du etwas erbst, wird das ja eventuell möglich sein von den Kosten her.

Dein Vater und diese Stiefmutter haben ein Berliner Testament gemacht mit dem gemeinsamen Kind als Nacherben. 2 Kinder, du und dein Bruder, sind aus einer vorherigen Beziehung deines Vaters. So sehe ich die Situation.

Ja, sie will die Kontoauszüge um zu schauen, ob du oder dein Bruder eine Schenkung erhalten haben.

Die Schulden und Beerdigungskosten werden vom Erbe bezahlt, der Rest geht dann an die Ehefrau. Bzw die Hälfte des gesetzlichen Anteils an euch als Pflichtteil. also 1/8 des Erbes geht an dich.


InaThe 
Beitragsersteller
 19.11.2022, 14:00

Wieso 1/8 an mich? 🤔 Gesetzlich bekäme ich 1/6 als eines von drei Kindern aus früheren Beziehungen meines Vaters. Und der Pflichtteil ist doch die Hälfte (also 1/12) des gesetzlichen Teils denke ich?

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1. Die Durchsicht der Kontoauszüge für 10 Jahre vor dem Erbfall wird der Feststellung von Schenkungen an Dich innerhalb dieser Zeit dienen, weil diese u.U. anrechnungspflichtig auf deinen Pflichtteil wären.

2.Die Bestattungskosten, die die Erbin trägt, kann sie als Nachlassverbindlichkeit vom für die Berechnung des Pflichtteils massgeblichen Nachlasswert absetzen.

  1. Könnte mit dem Pflichtteilsergänzungsanspruch (§2325 BGB) im Zusammenhang stehen, der dir eventuell zusteht, wenn in den letzten 10 Jahren Schenkungen an Dritte getätigt wurden. Diese Schenkungen würden dann zum Teil zum Nachlass fiktiv hinzugerechnet werden und du hättest einen höheren Gesamtanspruch.
  2. Da wird nichts prozentual berechnet. Dir steht ein Anteil am Nachlass in der Höhe von 50% deines gesetzlichen Erbteils zu. Die 16.000€ werden vom Aktivnachlass abgezogen und vom übrigen Nachlass erhältst du deinen Anteil.