Erbe?
Hallo, mein Vater ist verstorben und ich würde im Testament nicht berücksichtigt, der Pflichtteil steht mir aber ja zu. Es gibt ein Haus, dass noch nicht ganz abbezahlt ist, wie verhält sich das, wen ich das Erbe antreten? Muss ich dann die restschuld mit abzahlen oder muss meine Stiefmutter, die in dem Haus lebt, mich auszahlen?
8 Antworten
Bei der Berechnung des Pflichtteils (wird in Form von ausschließlich Bargeld geerbt) wird natürlich die Restschuld abgezogen, sofern diese nicht von einer Lebensversicherung übernommen wird.
Ggf. muß sie das Haus verkaufen, wenn sie nicht genug Bargeld hat, um den Pflichtteil auszahlen zu können.
Wenn das Haus noch weiter abbezahlt werden muß, ist ohnehin die Frage, ob sie das kann.
Wenn das Verhältnis untereinander gut ist, läßt sich mit Hilfe eines Anwalts sicherlich eine für alle Beteiligten tragbare Lösung finden. Vielleicht möchtest Du Gegenstände aus dem Besitz Deines Vaters oder erklärst Dich damit einverstanden, das Geld erst später oder in Teilbeträgen zu erhalten. Eine Verpflichtung von Seiten eines Pflichterben besteht hierzu jedoch nicht.
Im ersten Schritt muß der Gesamtwert des Erbes berechnet werden. Zu berücksichtigen ist auch, ob Dein Vater einen Ehevertrag gemacht hatte und ob Gütertrennung besteht. Meine Empfehlung wäre, daß Du zu einem Anwalt geht und ihn mit der Forderung des Pflichtteils beauftragst.
alle Erben müssen abzahlen; das würde man also je nach Erbteil ausgleichen untereinander
Wenn sie noch im Haus lebt, dann passiert gar nichts von beidem, aber wenn sie das Haus verkauft, muss sie alles abzahlen und dich auszahlen!
Deinen Pflichtteil - musst du beim Erben schriftlich einfordern.
Als Nichterbe hast du mit den Schulden nichts zu tun - sie mindern jedoch den Nachlasswert.
Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch.
Wenn dir nur ein Pflichtteil zusteht, dann ist das immer Bargeld und deine Stiefmutter muss dich auszahlen. Für die Schulden bist du nicht verantwortlich, denn du bist doch im Testament nicht bedacht. Am besten aber sollte man einen guten Anwalt kontaktieren, der mit dem Erbtecht sich auskennt.