Islamische Scheidung (talaq)?
Hallo ich und mein Mann hatten Streit und er wollte sich Scheiden lassen weil er dachte er könnte nicht mehr mit mir verheiratet sein und dann hat er die talaq ausgeschprochen das erste mal also das war das erste mal das er die talaq ausgeschprochen hat und wir wollen es wieder klären können wir es einfach normal klären oder müssen wir neu nikkah machen?
6 Antworten
Meines Wissens muss talaq 3x ausgesprochen sein. Ich würde dennoch sicherheitshalber bei einer Moschee nachfragen.
7veren⁷
Aus einem Streit heraus ist die Talaq nicht gültig. Es hat keine Gültigkeit, wenn man sich gerade gestritten hat und aus dem Reflex heraus die Scheidung ausspricht.
Zudem muss sie auch drei Mal in bestimmten Zeitabständen ausgesprochen werden. Dies dient dazu, dass man es sich lieber noch einmal und ein weiteres Mal überlegt.
Talaq ist erst ab drei mal gültig
Lies sure al-baqara (2) ab vers 221 bis 241 an da geht es um nikkah (islamische heirat)
Hier ein link für deutsche Übersetzung
Sure:2(al-Baqara) Vers:221
وَلَا تَنكِحُواْ ٱلۡمُشۡرِكَٰتِ حَتَّىٰ يُؤۡمِنَّۚ وَلَأَمَةٞ مُّؤۡمِنَةٌ خَيۡرٞ مِّن مُّشۡرِكَةٖ وَلَوۡ أَعۡجَبَتۡكُمۡۗ وَلَا تُنكِحُواْ ٱلۡمُشۡرِكِينَ حَتَّىٰ يُؤۡمِنُواْۚ وَلَعَبۡدٞ مُّؤۡمِنٌ خَيۡرٞ مِّن مُّشۡرِكٖ وَلَوۡ أَعۡجَبَكُمۡۗ أُوْلَٰٓئِكَ يَدۡعُونَ إِلَى ٱلنَّارِۖ وَٱللَّهُ يَدۡعُوٓاْ إِلَى ٱلۡجَنَّةِ وَٱلۡمَغۡفِرَةِ بِإِذۡنِهِۦۖ وَيُبَيِّنُ ءَايَٰتِهِۦ لِلنَّاسِ لَعَلَّهُمۡ يَتَذَكَّرُونَ
Und heiratet Götzendienerinnen nicht, bevor sie glauben. Und eine gläubige Sklavin ist fürwahr besser als eine Götzendienerin, auch wenn diese euch gefallen sollte. Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzendienern, bevor sie glauben. Und ein gläubiger Sklave ist fürwahr besser als ein Götzendiener, auch wenn dieser euch gefallen sollte. Jene laden zum (Höllen)feuer ein. Allah aber lädt zum (Paradies)garten und zur Vergebung ein, mit Seiner Erlaubnis, und macht den Menschen Seine Zeichen klar, auf daß sie bedenken mögen.
-Bubenheim & Elyas
https://diegebetszeiten.de/koran/al-baqara/#221
Er muss dich dreimal verstoßen. Zudem:
Auch das auf Koran und Überlieferung gründende Scheidungsrecht benachteiligt die Frau gegenüber dem Mann: Die traditionelle Verstoßungsformel "Ich verstoße Dich", für die der Mann keinerlei Gründe benennen muss, reicht heute in vielen Ländern zwar nach staatlichem Recht nicht mehr aus. Dennoch wird sie teilweise weiter so praktiziert und dann auch vielfach gesellschaftlich anerkannt. Aber auch dann, wenn der Mann die Scheidung per Gerichtsprozess durchsetzen muss, ist sie für ihn nach wie vor einfacher als für die Frau. Sie muss - wenn sie überhaupt die Möglichkeit besitzt, eine Scheidung zu betreiben - immer einen Gerichtsprozess anstrengen und kann keine Verstoßung aussprechen. Sie benötigt zudem stichhaltige Gründe sowie meist Beweise für ein Fehlverhalten des Mannes, damit es zu einer Scheidung kommt. Vor allem gelten diejenigen Gründe als Fehlverhalten, die bereits die Scharia vorsieht, wie z. B. schwere geistige oder körperliche Krankheit, dauerhafte Erwerbslosigkeit bzw. Gefängnisaufenthalt, Vernachlässigung und Gewaltanwendung. Gleichzeitig wird eine Scheidung eine Frau häufig sozial stigmatisieren und wirtschaftlich in verzweifelter Lage zurücklassen.
Auch die "widerrufliche" Scheidung ist dem Mann allein erlaubt, indem er die Scheidungsformel nur einmal ausspricht und seine Frau wochen- und monatelang in einem Schwebezustand zwischen Scheidung und Ehe halten kann. Die Entscheidung, ob der Ehemann spätestens vor Ablauf des vollendeten dritten Monats die Scheidung zurücknimmt und die Ehe fortsetzt oder den letzten Tag der Zurücknahmemöglichkeit einfach verstreichen lässt und die Frau als verstoßen gilt, liegt allein bei ihm. In den letzten Jahrzehnten haben allerdings etliche Länder die einfache Scheidung per Scheidungsformel für den Mann erschwert, indem z. B. nur dann Scheidungspapiere ausgestellt werden, wenn vor Gericht ein oder zwei Versöhnungsversuche nachgewiesen oder Vermittler berufen wurden.
Quelle: Die Scharia von Christine Schirrmacher, S. 44-45
Ergänzung
Eine neuerliche Vermählung mir einer Frau, von der man sich endgültig scheiden ließ (durch dreimalige Scheidung), ist nur möglich, wenn die folgenden vier Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Frau muss nach der Scheidung von ihrem Mann die Wartefrist (iddeh) einhalten.
Danach muss sie mit einem anderen Mann eine rechtsgültige Ehe eingegangen sein.
In dieser Ehe muss sie mit ihrem neuen Mann Geschlechtsverkehr gehabt haben.
Sie muss von ihrem neuen Ehemann rechtsgültig geschieden werden, oder dieser verstirbt oder die Ehe wird annulliert.
Solch eine Zwischenehe nennt man Telil. Damit diese Zwischenehe eine erneute Heirat mit dem vormaligen Ehemann legitimiert, muss die Frau diese Ehe freiwillig eingegangen sein. Außerdem muss die Absicht zu dieser Ehe auf beiden Seiten aufrichtig sein und es darf sich nicht um eine Zeitehe oder zeitlich befristete Ehe handeln.
Deshalb ist es verboten, eine Ehe einzugehen, die nur auf die Freisprechung für die Ehe mit dem vorherigen Ehemann abzielt und bei der eine spätere Scheidung schon vor der Eheschließung vereinbart wird.
Der Prophet (s.a.w.s.) sagt dazu:
"Allah verflucht den Legitimierenden (der Ehe mit dem vormaligen Ehemann) und den, der (die Ehe für sich) legitimieren lässt."
Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, S. 110
Wenn ein Mann sich entgültig von der Frau geschieden hat, kann er sie nicht mehr sofort wieder heiraten. Sie müsste erst mit einem anderen verheiratet gewesen sein und geschieden. Danach könnte der sie wieder heiraten.
Wenn dein Mann die Talaq zum ersten Mal ausgesprochen hat, dann handelt es sich um eine revocable Talaq, was bedeutet, dass ihr noch die Möglichkeit habt, eure Ehe zu klären und wieder zusammenzukommen, ohne dass eine neue Nikkah erforderlich ist.
Gemäß dem islamischen Recht gibt es eine sogenannte "Iddah"-Periode, die nach der Aussprache der Talaq einzuhalten ist. Während dieser Zeit besteht immer noch eine rechtliche Bindung zwischen euch, und ihr könnt eure Beziehung wieder aufbauen, wenn ihr dies wünscht. Das ist die Wartezeit.
Es ist wichtig, dass ihr beide ernsthaft und aufrichtig an einer Lösung arbeitet und versucht, die Probleme zu klären, die zu eurem Streit geführt haben. Wenn ihr eine Einigung erzielt und eure Beziehung wiederherstellen möchtet, dann könnt ihr dies tun, ohne dass eine neue Nikah erforderlich ist.
Es wird jedoch empfohlen, dass ihr euch mit einem qualifizierten islamischen Gelehrten in Verbindung setzt, um Ratschläge und Anleitung zu erhalten. Ein Gelehrter kann euch dabei helfen, den Prozess der Versöhnung zu begleiten und sicherzustellen, dass ihr die islamischen Richtlinien und Prinzipien richtig versteht und befolgt.
Möge Allah euch beiden helfen, eure Ehe zu klären und euren Weg zu finden. Möge Allah uns allen Segen und Führung schenken. Amin!
Je mehr ich über diese Religion erfahre, desto froher bin ich als Christ geboren worden zu sein