Scheidung


28.10.2023, 12:58

Natürlich möchte ich für meine Familie nur das Beste. Aber leider ist die Trennung unausweichlich. Ich bin Kraftfahrer im Fernverkehr. Wie ist das mit meinen Spesen werden die in die Rechnung aufgenommen oder darf ich die behalten? Und wieviel von meinem Lohn darf ich behalten?

2 Antworten

Wenn die Kinder bei Deiner Frau bleiben, musst Du Kindesunterhalt zahlen. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach Deinem anrechenbaren Nettoeinkommen und der daraus folgenden Einstufung in die "Düsseldorfer Tabelle".

Je nachdem, ob Deine Frau über ausreichendes eigenes Einkommen verfügt oder nicht, musst Du eventuell auch ihr Trennungsunterhalt zahlen.

Falls Du in Privatinsolvenz gehst und monatliche Raten für die Insolvenzschulkden zahlst, kannst Du diese eventuell vom Einkommen abziehen.

Spesen werden mit ca. 1/3 bis 1/2 zum Einkommen hinzugerechnet. Denn durch die Spesen sparst Du ja eigene Ausgaben, z.B. bei Verpflegungsspesen.

Der Mindestbetrag des Kindesunterhalts liegt bei 463,- Euro pro Kind, zusammen also 926,- Euro monatlich. Dein Selbstbehalt, also der Betrag der Dir mindestens übrig bleiben muss, liegt bei 1.370,- Euro. Wenn Du den vollen Kindesunterhalt nicht zahlen kannst, ohne diesen Selbstbehalt zu unterschreiten, bist Du verpflichtet, alles zu unternehmen, um Dein Einkommen zu verbessern. Dazu gehören z.B. Überstunden wenn möglich, oder eine Nebentätigkeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 30 Jahren als Scheidungsanwalt tätig

Bullzamedel 
Fragesteller
 28.10.2023, 18:14

Alles klar absolut schlüssig und direkt auf den Punkt. Danke dafür.

Gelernt ist halt gelernt

0

Kraftfahrer aber Privatinsolvenz? Wie geht das? Alle deine Einkünfte musst du angeben, natürlich deine Unterkünft + Lebenskosten werden berücksichtigt und dann entscheidet sich, was du zahlen musst. Ich rate dir trotzdem die Infos bei einem Anwalt zu holen, damit du keinen Fehler machst.