Ich habe die Kontovollmacht meiner dementen Stief-Schwiegermutter, die im Seniorenheim lebt. Wer darf mich kontrollieren?

7 Antworten

Es ist deine Schwiegermutter, du wirst doch wohl sicherlich mit deinem Mann reden, der wenn ich das richtig interpretiere der Alleinerbe ist.

Sollte aus welchem Grund auch immer vom Gericht ein Vormund eingesetzt werden dann würde dieser das Ganze kontrollieren.


klugegretel61 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 11:36

Mein Mann ist vor 16 Jahren gestorben. Er war das Kind aus 1. Ehe, da mein Schwiegervater wieder geheiratet hatte.

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Maximilian112  03.04.2022, 11:48
@klugegretel61

Es zieht sich ja durch alle Antworten, das ev. Erben zu berücksichtigen sind. Wenn du das selbst bist lt Testament ist ja alles iO.

Es nützt wenig wenn du Infos tröpfchenweise hinterher schiebst.

Familienrechtlich hast du mit der Dame doch nix mehr am Hut. Wer könnte denn diese Auszüge kontrollieren wollen?

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klugegretel61 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 11:37

Es ist meine Stief-Schwiegermutter

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Vernünftigerweise deine Geschwister und ich würde die mit in das Boot nehmen; das erspart gleich (un)berechtigte Vorwürfe


klugegretel61 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 11:18

Es gibt keine Geschwister

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Ursusmaritimus  03.04.2022, 11:21
@klugegretel61

Dann musst du die Ausgaben auch nicht verantworten und wenn das Vermögen deiner Mutter ausreicht wird auch niemand die Konten überprüfen.

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klugegretel61 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 11:26
@Ursusmaritimus

Es ist die Stief-Schwiegermutter, die weder eigene Kinder, noch Geschwister hat.

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Ursusmaritimus  03.04.2022, 11:53
@klugegretel61

Dann solltest du ganz besonders vorsichtig sein und über alle Kontobewegungen genau Buch führen!

Du bist (ohne Testament) überhaupt nicht erbberechtigt und irgendwo in der verwinkelten Verwandschaft deiner Stief Schwiegermutter wird sich noch ein gieriger Erbe finden der mehr will.......

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Ursusmaritimus  03.04.2022, 14:29
@klugegretel61

Dann kann es dir passieren das jeder von den 8 Erben dir versucht einen Strick zu drehen......das kann anstrengend werden!

Ich würde versuchen mit mindestens zwei der Erben regelmäßig die Kontoführung zu besprechen und zu klären, dann hast du die als Fürsprecher im Boot!

Bedenke: "Sterben bringt Erben" und du warst an der sprudelnden Quelle!

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Das Amt zur Sicherung der Vermögenswerte.

Grundsätzlich kontrolliert erst einmal niemand, sofern Du nicht vom Gericht eingesetzt wurdest - wir befinden uns erst einmal im Zivilrecht:

  • Wo kein Kläger, da kein Richter

klugegretel61 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 11:20

Nein, ich bin nicht vom Gericht eingesetzt.

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Zum Bespiel diejinigen, die auch noch für das Pflegeheim aufkommen (z.B. Amt das die Grundsicherung zahlt, weil die Rente nicht reicht ...)


klugegretel61 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 11:14

Nein, das gibt es nicht, da die Rente reicht.

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