Hallo ihr,
ich hoffe ihr könnt helfen, folgende Situation:
ich arbeite Teilzeit, im Vertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 10h festgehalten.
Im Vertrag stehen keine festen Tage, allerdings ist mündlich vereinbart, an welchen zwei Tagen ich immer arbeite - es kam bisher 2x vor, dass wir abgesprochen hatten, dass ich statt an dem einen Tag, an einem anderen kommen sollte (allerdings dann nur in dieser Woche).
Sollte es im Betrieb mehr Arbeit geben, ist vereinbart, dass ich zusätzlich einen weiteren Tag arbeite, was seit Arbeitsbeginn auch immer der Fall war - in einer Änderung vom Arbeitsvertrag ist ein Stundenlohn vereinbart, damit der Steuerberater die Mehrarbeit einfacher abrechnen kann. Diesem teilen wir immer gegen Ende vom Monat mit, wie viele Stunden ich gearbeitet habe.
Nun frage ich mich, wie es ist, wenn an den (mündlich) vereinbarten Arbeitstagen ein Feiertag ist - werde ich hier trotzdem „normal“ bezahlt oder geht das nun nach den Stunden, die ich tatsächlich gearbeitet habe.
Da der Firmenchef in solchen Fragen definitiv nicht „pro Arbeitnehmer“ ist, möchte ich mich selbst erstmal informieren, bevor ich damit zu ihm gehe.