Wie ist Bezahlung an Feiertag bei zwei Arbeitstagen in der Woche?
Hallo ihr,
ich hoffe ihr könnt helfen, folgende Situation:
ich arbeite Teilzeit, im Vertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 10h festgehalten.
Im Vertrag stehen keine festen Tage, allerdings ist mündlich vereinbart, an welchen zwei Tagen ich immer arbeite - es kam bisher 2x vor, dass wir abgesprochen hatten, dass ich statt an dem einen Tag, an einem anderen kommen sollte (allerdings dann nur in dieser Woche).
Sollte es im Betrieb mehr Arbeit geben, ist vereinbart, dass ich zusätzlich einen weiteren Tag arbeite, was seit Arbeitsbeginn auch immer der Fall war - in einer Änderung vom Arbeitsvertrag ist ein Stundenlohn vereinbart, damit der Steuerberater die Mehrarbeit einfacher abrechnen kann. Diesem teilen wir immer gegen Ende vom Monat mit, wie viele Stunden ich gearbeitet habe.
Nun frage ich mich, wie es ist, wenn an den (mündlich) vereinbarten Arbeitstagen ein Feiertag ist - werde ich hier trotzdem „normal“ bezahlt oder geht das nun nach den Stunden, die ich tatsächlich gearbeitet habe.
Da der Firmenchef in solchen Fragen definitiv nicht „pro Arbeitnehmer“ ist, möchte ich mich selbst erstmal informieren, bevor ich damit zu ihm gehe.
1 Antwort
Ein entsprechender Feiertagszuschlag sollte natürlich gezahlt werden, ist aber dann vorher auch zu vereinbaren. Also ab zum Chef und einen entsprechenden Zuschlag schriftlich als Nebenabrede zum Arbeitsvertrag vereinbaren. Vorher würde ich keiner Arbeit an einem Feiertag zustimmen.
Hei, danke für die Rückmeldung.
Ich habe mich glaube ich etwas zu kompliziert ausgedrückt - ich meinte, dass ich an Feiertagen nicht arbeite und wie das dann mit den Stunden ist, ob die die quasi an einem anderen Tag nachholen muss bzw. ob ich dann weniger Geld bekomme, weil ich weniger gearbeitet habe.