Hundehaltung ( zwergspitz )?

5 Antworten

Die Geschichte ist etwas verworren aber letztendlich trifft die Vermieterin die Entscheidung. Sie kann die Hundehaltung zwar nicht ohne Angabe von Gründen verbieten, aber ein Grund findet sich halt immer.

Du kannst Dir einen Anwalt nehmen und es drauf ankommen lassen. Aber was hast du davon ? Krieg mit dem Vermieter und Anwaltskosten....

Ich würde nochmal ein freundliches Gespräch suchen und nach den Gründen fragen.

Und solltest Du die Vermieterin überredet bekommen - sieh zu dass Du eine schriftliche Genehmigung bekommst.

https://www.generali.de/journal/hundehaltung-in-der-mietwohnung-was-ist-erlaubt-


ElninoS9 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 22:01

Aber der über uns hat doch auch einen Hund und die Vermieterin wusste das ich einen Hund haben wollte . Und antwaltskosten wäre kein Problem da ich Rechtsschutz versichert bin. Muss ja auch nicht gut befreundet sein mit dem Vermieter. Ich zahle ja , schließlich wohne ich nicht umsonst

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William1307  09.07.2024, 07:57
@ElninoS9

es spielt keine Rolle, ob der Nachbar auch einen Hund hat. Wenn der Vermieter keine weiteren Hunde im Haus haben will, dann ist das so.

hier in der Siedlung ist das auch so - bereits vorhandene Hunde im Haus beziehungsweise in der Siedlung haben „Bestandsschutz „ - aber weitere Genehmigungen werden nicht erteilt.

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Du hast nie eine konkrete Zusage bekommen einen Hund halten zu dürfen.

Nur weil ein anderer Mieter einen Hund hat, heisst das noch lange nicht, dass du auch einen Hund halten darfst.

Das kann nämlich genau ein triftiger Grund sein, keine weiteren Hunde im Haus haben zu wollen.

Übrigens darf man auch nicht automatisch einen neuen Hund zulegen, wenn ein Hund verstorben ist.

Wenn der Vermieter will findet er immer einen Grund warum er die Hundehaltung nicht bewilligt.

Ohne schriftlichen Vertrag für die Hundehaltung sollte man sich niemals einen Hund ins Haus holen.

Für einen Zwergspitz mit seiner Bellfreudigkeit, würde als Vermieter niemals meine Zustimmung geben.

Lies dir deinen Mietvertrag durch, wenn du Glück hast, steht da zur Heimtierhaltung gar nichts.

Das wäre dann deine Chance.

Hallo,

ob jemand im Haus allergisch ist oder nicht, spielt keine Rolle. Diese Person hätte in eurer Wohnung sowieso nichts zu suchen.
Ein Vermieter kann zwar unter Umständen die Hundehaltung verbieten. Allerdings nicht, wenn schon andere Mieter Hunde haben durften. Mit welcher Begründung auch? Ihr müsst den Hund also nicht angeben. Wenn er aber den halben Tag kläfft, könnte sich das ändern. Also passt unser Erziehung auf. Zweispitze kläffen gerne laut und viel. Euer Hund ist zudem klein und wird wohl kaum jemanden belästigen.

https://www.generali.de/journal/hundehaltung-in-der-mietwohnung-was-ist-erlaubt-

LG


ElninoS9 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 21:57

Zudem ist die Vermieterin nur am Wochenende da und würde den Hund nicht mal zur Auge bekommen . Ich werde ihr nochmal vernünftig schreiben und bitten den Hund behalten zu können ,weil er mir ans Herz gewachsen ist so schnell. Kann sie mir direkt falls sie wieder nein sagt mit einer Kündigung drohen? Oder müsste sie danach damit einverstanden sein ? Oder wenn sie nein sagt kann ich rechtlich vorgehen? Weil wie gesagt es sind nur mit uns 3 Familien angemeldet in der Wohnung davon ist einer kaum da und der andere besitzt selber einen Hund der 6 mal so groß ist.

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Assistenzpfote  08.07.2024, 23:16
@ElninoS9

Sie kann es euch vermutlich nicht verbieten. Also kann sie die Wohnung aus diesem Grund auch nicht kündigen. In Zweifel nimm dir einen Anwalt.

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DayBreaker231  09.07.2024, 00:47
@ElninoS9

Du kannst hier im Falle auch auf das Gleichberechtigungsgesetz bei Mietpartein hinweisen. Wenn eine Mietpartei bereits einen Hund hat, kann der Vermieter einer anderen Partei erst mal keine Hundehaltung verbieten, ausgenommen hiervon sind z.B. Listenhunde oder sehr große Hunde
Ansonsten muss sie für alle Parteien ein Hundehaltungsverbot erlassen.

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Ich würde nochmal mit ihr über ihre Gründe reden und sie versuchen freundlich zu überzeugen... Wenn nicht würde ich mir eine neue Wohnung suchen, das klingt für mich so als gäbe es gar keinen wirklichen Grund, da sie anfangs ja auch damit einverstanden war...


ElninoS9 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 21:58

Es war schon Schwer diese Wohnung zu finden , müsste eine alternative Lösung finden ohne den Hund weggeben zu müssen

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Ja ich würde auch sagen, liess dir deinen Mietvertrag durch. Wenn da nicht ausdrücklich Hundehaltung verboten ist, dann kannst du so viele Hunde halten wie du willst. Ich finde es sowieso beschämend, wo so viele Hunde im Tierheim sitzen und bei Umzug abgegeben werden müssen, weil der Vermieter keine Hunde duldet. Ein Hund ist Lebensglück und lebenserhaltend, er hält gesund, weil man mit ihm Gassi gehen muss und weil man viel mehr Abwehrstoffe entwickelt und das Immunsystem stärkt. Es sollte Werbung dafür gemacht werden, daß jeder einen Hund oder eine Katze halten sollte. Es gäbe beileibe nicht so viele dicke Menschen, wenn man mehr Hunde halten dürfte. Hunde dienen allein schon der allgemeinen Volksgesudheit. Hunde entdecken schon viel früher Krebs bei Herrchen, als irgendein Mediziner. Ich verstehe das nicht, daß der Gesetzgeber hier immer noch die unvernünftigen egoistischen Wünsche von Vermietern vertritt. Ich zahle schließlich Miete für Wohnraum, in dem ich mich eigentlich verwirlichen darf und dazu gehört ein Haustier, ein harmloses Haustier, nicht unbedingt eine Giftschlange oder giftige Skorpione. Das dürfte einem eigentlich niemand verbieten dürfen.