Nachbar verbietet Hundehaltung Vermieter nicht?

CliffBaxter  27.09.2023, 22:59

wieso sind Vermieter und Eigentümer unterschiedliche Personen?

David8vs 
Beitragsersteller
 27.09.2023, 23:01

die Nachbarn haben die Wohnung gekauft wir sind nur Mieter.

AuchKarma  27.09.2023, 23:03

Ist die Nachbarin eure Vermieterin?

David8vs 
Beitragsersteller
 27.09.2023, 23:04

Nein

wie gesagt die Vermietern ist damit einverstanden.

sie hat nur gesagt wir sollen mal fragen bei den Nachbarn damit es kein Ärger gibt so als Tipp

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

Für mich ist das keine Begründung die rechtlich Bestand hätte, aber ich halte es für unklug zu klagen, denn das wird zwischenmenschlich nicht grad das beste zu Tage fördern. Denn sie ist die Vermieterin und die Firma mit der ihr den Vertrag habt vermutlich der Wohnungsverwalter den die Aufgaben übertragen wurden. Da sie aber auch im Haus wohnt kann ich nur raten erstmal zu warten und immer wieder im netten das Gespräch zu suchen , ihr lebt da noch nicht lange, seit eine junge Familie, da wird vielleicht erstmal euch kennenlernen müssen das euch mehr zutraut. Und muss auch als Hundehalter sagen das das mit Kleinkind ne knallharte Aufgabe ist 🤷‍♀️ beide insbesondere im ersten Jahr zu erziehen, zu pflegen und zu betreuen ist tatsächlich nicht ganz einfach, man kann sich schließlich nicht zweiteilen 🤷‍♀️ überlegt euch das einfach noch in Ruhe, habt ja noch Zeit bis das Kind auszieht 😅

in einem Mehrfamilienhaus entscheidet oft, die Eigentümerversammlung ob Hundehaltung erlaubt ist oder nicht.

dein Vermieter hat nichts dagegen. Wenn aber die anderen Vermieter/Eigentümer alle Nein sagen, dann ist er überstimmt.

wenn es im Haus bereits Hunde gibt, haben Sie vielleicht "Bestandsschutz" aber neue werden nicht mehr erlaubt.

Ob das nun rechtens ist wage ich ja auch zu bezweifeln aber da muss man dann mit Anwalt etc. vorgehen. Das kann eine unangenehme Geschichte werden.

Blöde Situation. Grundsätzlich: wenn Vermieter Tierhaltung erlauben – dann gilt das. Nun hat euch eure Vermieterin das Einverständnis der Nachbarn zur Auflage gemacht. Die Argumente eurer Nachbarin halte ich für Scheinargumente: Wenn man eine Wohnung kauft muss man mit Nachbarn – egal wieviele und deren Haustieren einfach leben. Besitzer von Eigentumswohnungen haben da oft ziemlich verzerrte Vorstellungen. An deiner Stelle würde ich das Feedback eurer Nachbarin nochmal mit eurer Vermieterin besprechen. Vielleicht kannst du sie ja überzeugen dem Hund eine Chance zu geben.

Der Vermieter machte euch diese Auflage. Vermutlich weil es ihm persönlich egal ist, allerdings nicht möchte, dass er sich mit allfälligen Reklamationen von Nachbarn herum schlagen möchte.

Denn die kommen oft zum Vermieter, der da für Ordnung sorgen soll, falls es zu Streitigkeiten kommt.

Mit dieser Avis nahm er sich aus der Schusslinie. Denn wenn die Nachbarn dazu ja sagten, dann können sie nachher, wenn der Hund vielleicht viel bellt, es schmutziger im Treppenhaus ist, etc. nicht grossartig jammern. Denn sie wurden gefragt und mussten damit rechnen.

So gesehen ist dies schon Rechtens.

Die Nachbarin darf dir den Hund nicht verbieten! Der Vermieter darf die allgemeine Haustierhaltung auch nicht konkret verbieten.

Vom Vermieter hast du die Zusage , haben denn andere Mieter Haustiere ?


David8vs 
Beitragsersteller
 27.09.2023, 23:12

Ja, im Haus gibt es bereits Hunde

Llallo  27.09.2023, 23:15
@David8vs

Denn dürfte der Vermieter so oder so nichts sagen, weil es ein sogenanntes gleich Behandlungsgesetz gibt. Sprich er könnte euch nicht das verbieten und den anderen erlauben.

Es darf nur verboten werden wenn der gesamte Haussegen schief hängen würde, der Hund unterbrochen bellt. Hinterlassenschaften nicht beseitigt werden , Tierhaarallergie bestehen würde , oder der Hund am Haus Schaden verursacht