Hundehaltung?
Hallöchen,
ich hätte nun noch eine Frage bezüglich der Anschaffung eines Hundes.
Unsere Vermieterin gab uns grünes Licht und sah kein Problem für eine Hundehaltung,
Allerdings legen uns zwei unserer Nachbarn Steine in den Weg und informierten die Hausverwaltung über unser Vorhaben, jetzt ist es so, dass wir nun bis zur Eigentümer Versammlung abwarten sollen ob nun gegen oder für eine Hundehaltung gestimmt wird,
Im Haus gibt es bereits Hunde und die Hausordnung erlaubt auch die Haltung von Hunden etc, außer das Tier macht übermäßigen Dreck oder belästigt die Nachbarn durch das bellen, aber das Tier existiert noch gar nicht in der Wohnung.Hat jemand eine Idee, was man nun machen könnte, ? Einfach abwarten oder es drauf ankommen lassen ? Was könnte im schlimmsten Fall passieren, ? Es ist sehr doof, da wir ihn bereits in 3 Wochen abholen müssen
Wieso Eigentümerversammlung? Wurde da historisch mal irgendwas beschlossen wie "künftiges Haustierverbot"?
Nein nicht das wir wüssten
1 Antwort
Wenn andere Leute im Haus Hunde halten, dann gibt es aus meiner Sicht doch schon einen positiven Beschluss der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich Hundehaltung.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es irgendeine Regelung gibt, bei der vor jedem einzelnen Haustier im Haus gesondert von den Eigentümern abgestimmt wird. Das wäre mir neu.
Also ich möchte niemandem etwas unterstellen (also es gilt die Unschuldsvermutung!), aber es klingt für mich persönlich beinahe so, als wäre eure Vermieterin selbst gegen Hundehaltung, wollte euch das aber nicht direkt sagen, um sich nicht unbeliebt bei euch zu machen, und erzählt euch nun eine erfundene Geschichte über eine angebliche Eigentümerversammlung, bei der dann ein negatives Ergebnis herauskommen wird.
Dann vielleicht auf Druck dieser zwei Nachbarn, die euren Hund nicht wollen? Jedenfalls kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, welche Regelung in einem Haus einerseits die Haltung von Hunden und Haustieren erlaubt (da ja auch andere im Haus Hunde haben), andererseits aber eine individuelle Abstimmung vor der Haltung eines Hundes durch die Eigentümergemeinschaft vorsieht. Das macht überhaupt keinen Sinn. Entweder es ist generell für alle erlaubt, oder es ist generell für alle verboten. Aber keine Eigentümergemeinschaft stimmt über ein einzelnes Haustier ab, wenn es eine generelle Regelung gibt.
Das einzige, was ich mir vorstellen könnte ist, dass die Eigentümergemeinschaft nun auf Initiative der beiden Nachbarn darüber abstimmt, ob Hundehaltung im Haus ab sofort generell verboten werden soll, falls es zuvor keine eindeutige Regelung dazu gab.
An eurer Stelle würde ich mich mit den anderen Hundehaltern im Haus in Verbindung setzen (z.B. mal freundlich anklopfen und denen berichten, dass die Eigentümergemeinschaft nun zum Thema Hundehaltung abstimmt), vielleicht könnt ihr gemeinsam eine eigene Initiative starten.
Also wegen dem "Gleichberechtigungsgesetz" darf es bestimmten Parteien eh nicht verboten werden, wenn andere Vermieter des gleichen Mietshauses entsprechend Hunde halten.
Ausgenommen wie oben erwähnte Störungen der Nachbarschaft, also z.B. durch Lärm, Geruch usw. oder aber bestimmte Partein im Haus sind schon vorher auffällig gewesen z.B. hatten vorher schon Hunde die aber immer irgend eine Belästigung dargestellt haben und nicht richtig gehalten, erzogen oder ähnliches, werden konnten.
Also das der Vermieter dagegen ist kann ich defentiv ausschließen.