Folgen von Unerlaubter Hundehaltung (Kündigung/Abmahnung)?
Hallo,
Ich würde mir gerne einen kleinen Hund (Malteser/Shih tzu/Zwergpudel/o.Ä.) zulegen, da ich mit Hunden groß geworden bin und die Sehnsucht steigt. Ich habe meine Vermieterin kontaktiert und sie meinte, dass sie keine Hundehaltung will.
Welche Folgen hätte ich zu erwarten wenn ich mir nun trotzdem einen Hund hole? Da es sich ja um einen kleinen Hund handelt, der ca. 10 Stunden täglich mit mir im Büro ist und keine expliziten Gründe genannt wurden, die gegen die Haltung sprechen, empfinde ich das Verbot der Vermieterin nicht gerechtfertigt.
Ausserdem gab es vor ein paar Jahren schon einen Hund im Haus, der deutlich größer war.
5 Antworten
Lass das bitte. Der Leidtragende ist der Hund, der dann wieder weg muss.
Einen Grund findet der Vermieter immer. Hunde bellen - das kannst du nicht verhindern. Auch dieser kleine Hund wird dann mal vorm Haus irgendwo hin pinkeln. Irgend jemand wird sich über diesen Hund beschweren usw usw
Wenn der Vermieter dir den Hund erlaubt - dann kommen die anderen Mieter vielleicht auch auf die Idee. Und das wird der Vermieter auf keinen Fall wollen.
also wenn du dir nicht eine Menge Ärger ans Bein binden willst und einem Hund sein Leben versauen willst - dann lass es einfach. Oder zieh halt um und such dir eine Wohnung, wo Hunde erlaubt sind.
"Für eine Verweigerung der Erlaubnis zur Hundehaltung braucht der Vermieter triftige Gründe. Verbietet der Vermieter einen Hund oder verweigert die Erlaubnis zur Hundehaltung grundlos, kann ein Mieter im Einzelfall seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen"
vielleicht wollen die anderen Hausbewohner keinen Hund im Haus
ein Vermieter muss für die Erhaltung des Hausfriedens sorgen - die Hundehaltung kann er untersagen
willst du es wirklich darauf ankommen lassen, deine Wünsche gerichtlich durchzusetzen? das wäre es mir nicht wert
und was ist, wenn das arme Tier dann doch weg muss? denk mal bitte auch daran
Erst mal wirst du abgemahnt und du wirst aufgefordert den Hund abzuschaffen. Kommst du dem nicht nach darf man dich ab einem bestimmten Punkt ohne Frist und sonst was auf die Straße setzen da du einen Vertrag Bruch begehst bzw begangen hast und damit der Vertrag hinfällig wird.
Bist du der Meinung der Vermieter verbietet zu unrecht Hunde, musst du dagegen klagen. Und nein, in der Zeit kannst du dir auch keinen Hund holen.
Der Gesetzlage nach dürfen Vermieter nicht, Haltung der " normalen" Haustiere (Katze, Hund, Vogel, Hamster...) zu verbieten.
Bin selbst Vermieterin und weiss es genau. Erkundigen Sie sich.