Hunde trotz Verbot in der Hausordnung?

6 Antworten

Wie schon andere vor mir, verstehe ich nicht, was die Allergie deines Sohnes, mit dem Hund des Nachbarn zu tun hat. Wenn er so stark allergisch ist, dass er auf einen Hund reagiert, der sich in der Wohnung eines Nachbarn aufhält, dann kann er ja nie vor die Tür, bei all den Hunden die es heutzutage gibt 😅

ABER! Wenn in der Hausordnung Hunde verboten sind, wäre dein erster Gang zum Vermieter. Dieser kann den Mieter auffordern, den Hund abzugeben oder ggf. auszuziehen. Wie schnell das geht, kann ich nicht sagen.

Ich kenne es so, dass man jedoch mit dem Vermieter auch privat absprechen kann ob eine Haltung erlaubt ist, und Halter die bereits einen Hund bei Einzug haben, diesen auch behalten dürfen. War zumindest bei meinen Nachbarm so gewesen


Buddhismus  27.06.2024, 14:10

Es geht um Eigentumswohnungen. Da gibt es keine Vermieter.

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  1. Was hat Dein Sohn mit dem Hund der Mieterin der Nachbarwohnung zu tun?
  2. Wieso reagiert Dein Sohn allergisch auf diesen Hund wenn der, lt. Deiner Aussage, doch angeblich nur für 2 x täglich 10 Minuten die Wohnung verlassen darf?
  3. Woher weißt Du so genau wie lang die Krallen dieses Hundes sind bzw. daß er nach "nassem Hund riecht?" Warst Du schon in deren Wohnung?

Mir scheint Du hast wirklich keine anderen Hobbies/Probleme als tagtäglich stundenlang die Nachbarschaft zu bespitzeln, egal ob aus Langeweile oder aus Verärgerung darüber, daß Du deine beiden Hunde abgeben musstest wegen der Allergie Deines Sohnes. Wie auch immer, wer so eine Nachbarin hat wie Du eine bist braucht wahrlich keine Feinde mehr! Denk bitte mal darüber nach.

Ich versteh jetzt nicht ganz was die Allergie Deines Sohnes mit dem Hund des Nachbarn zu tun hat ? Wenn Dein Sohn über eine solche Entfernung und geschlossene Türen allergisch reagiert dürfte er die Wohnung ja nie mehr verlassen.

Ihr denkt immer alle nur an Euch. Aber was man dem Hund antut und auch dem Besitzer - das ist Euch egal. Hauptsache Eure vermeintlichen "Rechte" werden durchgesetzt.

Kommt stark darauf an, ob es nur für Mieter gilt, keine Hunde halten zu dürfen.

Eine Vereinbarung die die Eigentümer miteinander geschlossen haben, kann man zuweilen durchaus mit einer Eigentümerversammlung stürzen.

Dass du die Allergie deines Sohnes anführst finde ich schon etwas eigenartig, der Hund wohnt ja nicht in deiner Wohnung.


Sandkorn  27.06.2024, 12:37

👍👍👍 Seh ich genau so.

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Wende dich an euren Vermieter. Weise auf die Tierhaarallergie hin und fordere die Entfernung des Hundes, da die Haltung ohnehin laut Hausordnung untersagt ist. Setze eine Frist von 4 Wochen.

Und dann schau, ob der Vermieter etwas unternimmt.


Buddhismus  27.06.2024, 14:11

Wer eine Eigentumswohnung besitzt, hat keinen Vermieter 😉

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