Listenhund Sachsen-Ahnhalt VDH Züchter?
Hallo,
ich möchte mir einen American Staffordshire Terrier zu legen. In Sachsen-Anhalt gehört er zu den Listenhunde. Muss der Hund von einem VDH-Züchter sein oder geht auch ein „normaler“?
3 Antworten
Das ist voellig egal, wenn Du alle Auflagen erfuellst! - Weiss leider nicht, welche Auflagen das in Sachsen-Anhalt sind. - Hier waeren es ein Sachkunde-Nachweis und ein polizeiliches Fuehrungszeugnis. - Ausserdem ist ein Maulkorb Pflicht, es sei denn, der Hund besteht die Pruefung zur Maulkorbbefreiung.
In Sachsen-Anhalt ist die Zucht dieser Hunde verboten - die sinnfreie Vermehrung übrigens auch. Weiterhin ist es nicht erlaubt, solche Hunde in das Bundesland zu verbringen - also anderswo kaufen und nach Sachsen-Anhalt bringen geht auch nicht.
Einzig und alleine die Übernahme aus dem Tierschutz, nach entsprechenden Anträgen und Überprüfungen wäre möglich.
Keine Chance an dieses Tier zu kommen.
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/hundegesetz-und-hunderegister/
Genau sieht das Zucht- Vermehrungs- und Handelsverbot vor, dass Hunde der Rassen
Pitbull-Terrier
Staffordshire-Bullterrier
American Staffordshire-Terrier
Bullterrier
zukünftig nicht mehr gezüchtet, vermehrt oder gehandelt werden dürfen.
Auch wenn man den Hund aus einem anderen Bundesland kauft?