Hund zurückfordern?
Hallo,
vor knapp 2 Wochen hab ich meinen Welpen verkauft. Ich bin den neuen Besitzern sehr entgegengekommen und hatte nur eine Bedingung an die, die Bedingung ist das wir im Kontakt bleiben und ich regelmäßig Fotos und Videos bekomme. Seit einer knappen Woche werde ich von den neuen Besitzern ignoriert und habe auch kein einziges Foto von denen zugeschickt bekommen. Wäre es möglich, den hund zurückzufordern da sie ja die Bedingungen nicht einhalten und mich ignorieren?
Zudem haben die beiden auch vieles nicht vorher kommuniziert, zb. Das der hund 5 mal die Woche 2 Stunden Auto fahren muss. Ich finde, dass man das schon sagen sollte da das ein guter Grund ist den hund nicht abzugeben.
6 Antworten
Nein, du kannst den Welpen nicht zurückfordern. Schon gar nicht aus solchen Gründen wie Autofahren.
Und wenn man etwas verkauft, dann muss man sich eben daran gewöhnen, dass der Kontakt zum Käufer vielleicht nicht ewig bestehen bleibt. Und mich würde es auch nerven, wenn mich der Verkäufer jeden Tag stalken würde.
Ich habe den Vorbesitzer meiner Hunde die ersten 2,3 Wochen ein paar Fotos geschickt und gesagt, dass alles gut ist. Aber dann möchte ich auch in Ruhe gelassen werden.
Nein, du kannst den Welpen nicht zurückfordern. Es bleibt dem Käufer überlassen ob überhaupt und in welchem Zeitabstand man dem Verkäufer Fotos und Videos schickt.
Und warum sollte ein Hund nicht 2 Stunden Auto fahren. Die meisten Hunde verschlafen diese Zeit oder gucken mal zwischendurch aus dem Fenster. Und auch wenn es nicht so ist dann bist du als Verkäufer nicht mehr für den Welpen verantwortlich.
Naja, dieses Risiko hat man einfach, dass der Käufer nichts mehr vom Verkäufer wissen möchte... nett, wenn man in Kontakt bleibt, aber keine Pflicht. Deswegen habe ich mich auch gegen die Hundezucht entschieden, weil ich es auch nicht verantworten könnte, wo der Hund landet.
Nein, das ist nicht möglich.
Es gibt kein eingeschränktes Eigentum. Diese Klauseln im Vertrag sind ungültig.
Nein.
Du hast den Hund verkauft und deine "Bedingungen" sind nichts was man allgemein bei Verträgen als "gute Sitte" versteht.
Auch ist "sich regelmäßig melden" ein weitläufiger Begriff. Einmal im Jahr ein Update geben ist auch "regelmäßig"
Dann kann man eine Anzeige erstatten wie jeder andere Mensch auch.
Aber man hat den Hund verkauft und daher sämtliche Rechte abgegeben.
Funktioniert dann eine Rückforderung oder wird das Tier dann ins Tierheim gegeben, wenn alle, Mahnungen vom Veterinär/Tierschutz ignoriert wurden
Man kann angeben, dass man sich als Pflegestelle bereit stellt oder auch bereit ist den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Allerdings muss sich da weder der neue Tierhalter noch ein Tierheim dran halten an den das Tier vielleicht kommt sollte die Anzeige tatsächlich auf Tatsachen beruhen.
Man tut ja nicht umsonst solche Klauseln rein. Wie sieht das aus, wenn jemand, das Tier dann nicht artgerecht behandelt?