Wie bekomme ich meinen, im TH abgegebenen Hund wieder?

13 Antworten

Der Abgabevertrag wurde von Dir unterschrieben, der Hund gehört Euch nicht mehr.

Es handelt sich um einen Rottweilerwelpen, soweit ich mitbekommen habe.

Egal ob in Deiner Frage oder Deinen Kommentaren:

- Kein einziger Gedanke an den Horror welchen der Welpe, gerade angeschafft und schnell wieder weg gegeben, alleine gelassen von euch "Bezugspersonen", durchmachen muß!

Einzig Eure persönliche Wunscherfüllung spielt die Rolle. Ein gutes Tierheim wird Euch den Welpen bei diesen Vorbedingungen (Hund ohne Erlaubnis Vermieter angeschafft?) nicht wieder geben.

Wohin er dann vermittelt wird werdet ihr nicht erfahren.


OliKadda 
Fragesteller
 15.12.2015, 23:40

Ein Welpe ist das nicht mehr. Und wir haben alles Versucht Sie bei Freunden unterzubringen. Wie gesagt wir haben wochen mit dem Vermieter darüber gesprochen und haben seit Wochen nur im Kopf was das beste für Sie ist. Und jetzt hat der Vermieter ein paar Stunden nachdem wir sie weggeben haben zugestimmt dass sie mit darf. Und ich denke da sie nur eine Nacht dort war. Sie uns gewohnt ist von uns viel Liebe bekommt und ich weiß dass sie am besten bei uns aufgehoben ist, da ich auch angst habe wohin sie kommen würde, möchte ich sie bei mir haben. Und ich werde alles nötige tun dass sie zu mir kommt und ich werde sie nie mehr gehen lassen.

0
OliKadda 
Fragesteller
 15.12.2015, 23:49
@OliKadda

und wir sind momentan in einer Wohnung wo der Hund erlaubt ist, unser Vermieter hat aber jetzt Eigenbedarf angemeldet, weshalb wir auch raus müssen.

0
Minischweinchen  16.12.2015, 10:22
@OliKadda

Jeder der sein Tier liebt, nimmt keine Wohnung, wo das Tier nicht mit kann. Das ist einfach so!

3
YarlungTsangpo  16.12.2015, 17:51
@Minischweinchen

Im Lauf der Jahre erlebt man einiges. Aber eines war für mich immer sicher: Niemals ohne meinen Hund!

Weder wohnen, noch schlafen, noch Urlaub, noch Sport, noch Freizeitaktivitäten, auch Kontakte und Besuche von Bekannten, Verwandten...

3

Hundehaltung klärt man vorher ab.

Ihr habt den Hund zur weiteren Vermittlung abgegeben und unterschrieben, also gehört er euch nicht mehr. Du kannst nur darauf hoffen, dass dort jemand mit euch Mitleid hat und euch den Hund neu vermittelt.

Warum zieht man in eine Wohnung wo Hundehaltung verboten ist und gibt herzlos sein Tier einfach ab. Werde ich nie verstehen.

Hättest du dich vorher über das neue  Mietrecht wegen Tierhaltung erkundigt, wüsstest du auch, dass Hundehaltung generell gar nicht mehr verboten werden kann, wenn es vom Vermieter keine ausserordentlichen, vom Gericht nachvollziebare Gründe dagegen gibt und das seit 1013!

Dass dein Vermieter keine Hunde mag, ist jedenfalls kein Grund.

Alles Gute und viel Glück


OliKadda 
Fragesteller
 15.12.2015, 23:06

Die haben heute zu uns gesagt Sie werden den Hund erst einmal nicht weitervermitteln, was ich aber nicht verstehe, denn dann können SIe uns die kleine ja geben. Das ist für Sie ja besser, für uns und für das Tierheim.

0
rosale  15.12.2015, 23:12
@OliKadda

Wie schon geschrieben, du kannst nur dahinter sein und täglich dort antanzen. Frag mal nach dem Grund, warum sie den nicht vermitteln wollen oder nur dir nicht?

1
wotan0000  16.12.2015, 07:01

**Warum zieht man in eine Wohnung wo Hundehaltung verboten ist und gibt herzlos sein Tier einfach ab**

Weil es so eine tolle Wohnung ist? Will haben. :(

4
Minischweinchen  16.12.2015, 10:47

Das mit der Tierhaltung ist so nicht richtig. Darunter fällt kein Rottweiler, sondern nur Kleintiere oder ein kleiner Hund. Das kannst Du aber auch vergessen, denn dann wirst Du den Mietvertrag nicht unterschreiben oder Dir wird gekündigt!

1
rosale  16.12.2015, 12:21
@Minischweinchen

Das ist schon lange nicht mehr so. Hund ist Hund, egal ob er klein oder groß ist oder glaubst du ein Vermieter rennt mit Maßband rum und wie sollte man wissen wie gross der Hund wird, wenn es ein Welpe/Mischling ist?

Kleintiere in Käfighaltung waren schon immer erlaubt, egal ob bewilligt oder nicht. Seit 2013 sind generell alle Tiere, auch Reptilien nicht mehr im Mietrecht genehmigungspflichtig!

http://www.wohnnet.at/finanzieren/investment/mietrecht-haustiere-18989

2
Minischweinchen  18.12.2015, 00:29
@rosale

Da schreibt mal wieder jemand, der sehr viel Ahnung hat von Hunden!!! Wenn Du Dich ein bissl auskennen würdest, dann wüsstest Du, das an bestimmten Merkmalen, stell Dir vor, auch an einem Welpen, schon annähernd gesehen werden kann, ob er grösser wird oder klein bleibt.

Das mit den großen Hunden stimmt nicht und wenn es auch so wäre, egal ob großer Hund oder kleiner Hund, wenn Dein Vermieter es verbietet, dann...... .. hast Du ja bereits oben schon gelesen. Also komm mal wieder runter!

0

Ist mir alles zu schwammig. Es mag sicher triftige Gründe als letzte Möglichkeit geben, um ein Tier im TH abgeben zu müssen. Das ist sehr tragisch und traurig. Aber es gibt immer die Option des Überganges. Dieser Übergang kostet natürlich. Einmal freigegeben, gibt es kaum ein Zurück. Mit diesem Wissen wurde unterschrieben. Ich ahne wohin die Richtung geht.

Ich gehe von mir aus. Ich würde mir keinen Hund ohne Erlaubnis anschaffen oder in eine Wohnung einziehen. Wollt ich umziehen, brauch ich die Einwilligung um dies mit Hund zu tun. Das nennt man Verantwortung! Vorab ist die Genehmigung vonTierhaltung zu klären. Wer sich davon nicht angesprochen fühlt, dessen Tier muss leider dafür büssen. Als  Verantwortlicher eines TH würde ich mich auch sehr schwer tun um leichtsinninigen Menschen einen Hund zu übergeben.


YarlungTsangpo  17.12.2015, 10:19

Genau, verantwortungslosen Menschen wird ein Hund von keinem Tierheim vermittelt, solche müssen schon zu einem Züchter gehen. Lang genug Züchter ausgeguckt, wird man auch verantwortungslose Züchter finden.... Das ist schade für die Hunde

2

Ich denke nicht, dass Ihr eine Chance habt.

Rechtlich habt Ihr mit Unterschrift des Abgabevertrages das Eigentum an das Tierheim übertragen und es gibt keine Ansatzpunkte dafür, dass dieser Vertrag nichtig wäre. Dass sich nach dieser Übertragung Eure Motive und Möglichkeiten ändern, ist an dieser Stelle rechtlich absolut irrelevant.

Das Tierheim wird die Situation im Sinne des Hundes beurteilen: für ihn ist die Trennung von seinen Bezugspersonen und der Zwinger mit all den fremden Hunden extremer Stress. Dass Ihr nun doch die Möglichkeit habt, den Hund zu behalten, wird aus Sicht des Tierheims scheinbar so interpretiert, dass Ihr den Hund leichtfertig abgegeben habt, ohne abschließend alle Möglichkeiten zu prüfen (auch wenn Ihr das anders seht). Vielleicht besteht auch die Sorge, dass der Hund bei den nächsten Schwierigkeiten oder beim nächsten Wohnungswechsel wieder vorschnell im Tierheim landet.

Es hätte ja auch die Möglichkeit gegeben, den Hund in Pension zu geben, bis eine Lösung gefunden wird. Ihr habt Euch für eine Abgabe entschieden und damit ist das Thema leider durch.

hier kann absolut niemand helfen, das könnt ihr nur selbst klären. der abgabevertrag mit unterschrift soll euch noch einmal ausgehändigt werden - da muss ja dann etwas zur rücknahme stehen.