Ja, schon relativ oft. In D u.a. im Restaurant Bareiss in Baiersbronn/Mitteltal, Hotel Traube Tonbach, Atelier im Bayersichen Hof in München, Restaurant Dichter in Rottach-Egern und Im Schiffchen in Düsseldorf.

Und wie hat Euch das Essen geschmeckt?

Gut, wobei Bareiss wirklich sensationell und mit Abstand das beste Essen war, das ich jemals gegessen habe.

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Vorschläge, Ideen und eventuell kennt sich jemand von euch mit dem Betreuungsrecht aus?

Wir haben hier einen komplizierten Fall:

Klient (Person welche betreut wird) geht für einige Wochen in den Urlaub (sagen wir 5-6 Wochen) ins Ausland, also nicht EU Land.

Er teilt dies seinem Betreuer mit. Der Klient besitzt derzeit ein Vermögen von 6500€ auf seinem Bankkonto. Kompletter Flug kostet 1000€ hin und zurück mit Visa on arrival. Verpflegung ca. 1000€ ebenfalls für den Zeitraum. Nun hat er noch gut 2600€ übrig.

Der Klient lässt sich impfen, trifft alle Vorkehrungen und Absicherungen, welche er kennt und sich derzeit als Arbeitssuchender leisten kann.

Der Klient entscheidet nach 5 Wochen den Aufenthalt nochmals um weitere 4 Wochen zu verlängern, weil er wegen einer Eheschließung in Deutschland noch wichtige Dokumente von seiner Verlobten besorgen muss.

Sein Rückflugticket ist daher nicht mehr zu nutzen und er bekommt das Geld nicht rückerstattet (etwas dumm geplant aber die +200€ Verlust sind noch zu verschmerzen. Er will daher ein Ticket für seine Verlobte und für sich buchen.

Nun stellt der Klient fest, das sein Betreuer auf seinem Bankkonto ohne es im vorher mitzuteilen, 2500€ abgebucht hatte. Er steht nun ohne Geld da und selbst wenn er zurück reisen könnte, hätte er direkt nach der Ankunft nur für einige Tage eine Verpflegung aber könnte z.B. seine Miete und Verträge nicht mehr bezahlen.

Nach Rücksprache mit dem Betreuer, wäre wohl ein offener Betrag fällig gewesen und es gab hierzu einen gerichtlichen Beschluss, das Geld von den Schuldelnern einzutreiben. Genauer gesagt geht es bei diesem Betrag um eine Bestattung der eigenen Mutter. Dabei sei zu erwähnen, das der Klient auch einen Bruder besitzt, der ebenso daran beteiligt ist. Ausgemacht war im Vorhinein mit dem Bestattungsinstitut, das beide Parteien jeweils die Hälfte zahlen.

Ist das nun Rechtens was der Betreuer gemacht hatte? Er hat doch seinen Klienten damit in Gefahr oder gar in eine Notsituation gebracht, auch weil der Klient nun nicht mehr zurück fliegen kann und sogar muss (wegen Visum und Co.). Außerdem hätte der Betreuer bei solch einer hohen Summe dies dem Klienten doch mitteilen sollen?

Weitere Anmerkung: Die Verlobte ist Vollwaise, besitzt keine Arbeit und der Klient hat diese in den 5 Wochen ernährt und für ihre Verpflegung gesorgt. Das Land bietet keine finanziellen Unterstützungen an, was in diesem Fall tun?

Wie ist nun vorzugehen, wenn keiner der Familie oder der Bekannten und Freunde den Rückflug für ihn zahlen kann? Was ist mit dem Auswärtigen Amt und der Deutschen Botschaft, wie müssen diese nun Vorkehrungen treffen? Kann das Betreuungsgericht hier etwas tun?

Bin für alle Tipps und Ideen und auch Paragraphen dankbar.

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Der Betreuer könnte haftbar gemacht werden, wenn seine Handlung eine Gefährdung des Klienten herbeigeführt hat. Dazu ist schuldhaftes Verhalten notwendig.

Schuldhaft hätte der Betreuer gehandelt, wenn er den Betreuten vor einer größeren Abbuchung vom Konto nicht rechtzeitig informiert hat.

Wenn ein gerichtlicher Beschluss vorlag, dass der Klient für die Bestattung der Mutter anteilig aufkommen muss, wäre die Abbuchung rechtlich gedeckt, aber nur unter Berücksichtigung der o.g. vorherigen Information des Betreuten. Da der Betreute ganz offensichtlich von dem Beschluss wusste, kannst Du davon ausgehen, dass der Betreuer diesen Punkt auch besprochen und alles entsprechend dokumentiert hat.

Da schuldhaftes Verhalten nachzuweisen dürfte m.E. schwierig werden.

Der Betreute hat jetzt die Möglichkeit, sich an das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft zu wenden. Beide haben gemäß dem Konsulargesetz eine Unterstützungspflicht gegenüber deutschen Staatsbürgern, die sich in einer Notlage im Ausland befinden.

Die Botschaft kann die Rückreise organisieren, die Kosten muss der Betreute später zurückzahlen. Außerdem muss er eine finanzielle Notlage nachweisen.

Auch wenn nicht viel dabei herauskommen wird, würde ich eine Mitteilung an das Betreuungsgericht machen. Es wird den Betreuer zu einer Stellungnahme auffordern (bez. der hälftigen Bestattungskosten und den fehlenden Mitteln für die Rückreise) und ggf. wird geprüft, ob Haftungsansprüche bestehen.

Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass der Betreuer richtig gehandelt hat und die Betreuung auch gegen den Willen des Betreuten fortgeführt werden kann (geht aus dem Sachverhalt nicht hervor), kann das aber auch zum Eigentor werden. Dann kann nämlich ein Einwilligungsvorbehalt in Vermögensangelegenheiten eingerichtet werden, weil der Betreute sich selbst in eine Notsituation gebracht hat. In diesem Fall wäre das wohl die letzte Reise gewesen.

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Ob "die Person" einen Betreuer hat oder nicht, ist in diesem Fall komplett gleichgültig.

Der Betreuer unterstützt intern, also wenn es z.B. hier darum geht, einen Rechtsanwalt zu mandatieren, weil der Vermieter aufgrund Deiner Beschwerde abmahnt.

Für Dich spielt das keine Rolle und es ist auch nicht Aufgabe des Betreuers, innerhalb eines Mietshauses mit den Nachbarn zu vermitteln. Ein Anruf bei ihm würde nichts bringen.

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Kommt auf das Gericht an.

Wenn der Betreuer im Hintergrund arbeiten kann (Anträge stellen, Schulden regulieren, Bescheide prüfen etc.) passiert häufig gar nichts. Der Betreuer dokumentiert dann, dass er Kontaktversuche durchgeführt hat, die abgelehnt wurden, und dass er gearbeitet hat, und die Betreuung läuft weiter.

Wenn der Betreuer nicht vernünftig arbeiten kann oder er lieber mit Klienten arbeitet, die auch mit ihm arbeiten wollen, kann z.B. ein Wechsel beantragt werden.

Die hier von anderen erwähnte Unbetreubarkeit ist eine sehr hohe Hürde, sofern die Betreuung gegen den Willen des Betroffenen eingerichtet wurde und somit keine Aufhebung beantragt werden kann.

Letztendlich schadest Du Dir ja selbst damit und dazu hast du jedes Recht. Das Gericht und den Betreuer interessiert das zunächst wenig.

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Ich finde es Menschenunwürdig kann sowas sein?

Klar.

563 Euro Regelsatz bei Sozialleistungsbezug. Abzüglich Monatskarte, Handy, Haftpflicht, ein kleiner Betrag für die Bildung von Rücklagen und dann bleiben noch 400 Euro im Monat. Auf 4 Wochen verteilt sind es 100 Euro pro Woche.

Betreuer können kein Geld herzaubern, wo keins ist.

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Lasagne wird klassisch mit einer nicht unwesentlichen Menge an passierten Tomaten zubereitet. Ansonsten wäre das Gericht wohl eine ziemlich trockene Veranstaltung.

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Wenn du Praktikant bist, solltest du doch auch die Verpackungen sehen können und uns hier Tipps geben können, welcher Hersteller die beste Fertigmischung hat.

Reishunger hat ein Fertiggewürz. Vielleicht passt das ja.

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Alles, was es hier regelmäßig gibt. Von selbstgemachte Hollandaise zum Spargel über Risotto, Fisch- und Fleischgerichte bis hin zu selbstgemachtem Vanillepudding, Karamellbonbons und Gemüsebrühpulver.

Wenn man viele Jahre Erfahrung hat, ist das mMn keine große Herausforderung mehr.

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Die Sushi- Sorten, die Du im Supermarkt bekommst, werden normalerweise kalt gegessen.

In die Mikrowelle würde ich sie nicht stecken. Wenn Du Sorten mit rohem Fisch hast, ist er sofort durchgegart und ich kann mir auch bei den anderen Sorten nicht vorstellen, dass es schmeckt.

Außerdem wird der Reis matschig, die Rollen fallen Dir auseinander, der Fisch kann zäh werden, Fischrogen platzt auf und Gemüse wie Gurke wird wässerig. Es macht schon Sinn, dass manche Sushi- Sorten kalt serviert werden.

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Na ja, das Konzept ist Soufflé.

Habe ich noch nicht ausprobiert, reizt mich aber auch nicht.

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Für eine gesunde Version musst Du auch den hohen Anteil an Zucker, den Kakao, das Kirschwasser und die Schokoladenraspel weglassen.

Gesunde Alternativen gibt es reichlich. Die schmecken dann nur leider nicht wie die Torte.

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