Wir haben hier einen komplizierten Fall:
Klient (Person welche betreut wird) geht für einige Wochen in den Urlaub (sagen wir 5-6 Wochen) ins Ausland, also nicht EU Land.
Er teilt dies seinem Betreuer mit. Der Klient besitzt derzeit ein Vermögen von 6500€ auf seinem Bankkonto. Kompletter Flug kostet 1000€ hin und zurück mit Visa on arrival. Verpflegung ca. 1000€ ebenfalls für den Zeitraum. Nun hat er noch gut 2600€ übrig.
Der Klient lässt sich impfen, trifft alle Vorkehrungen und Absicherungen, welche er kennt und sich derzeit als Arbeitssuchender leisten kann.
Der Klient entscheidet nach 5 Wochen den Aufenthalt nochmals um weitere 4 Wochen zu verlängern, weil er wegen einer Eheschließung in Deutschland noch wichtige Dokumente von seiner Verlobten besorgen muss.
Sein Rückflugticket ist daher nicht mehr zu nutzen und er bekommt das Geld nicht rückerstattet (etwas dumm geplant aber die +200€ Verlust sind noch zu verschmerzen. Er will daher ein Ticket für seine Verlobte und für sich buchen.
Nun stellt der Klient fest, das sein Betreuer auf seinem Bankkonto ohne es im vorher mitzuteilen, 2500€ abgebucht hatte. Er steht nun ohne Geld da und selbst wenn er zurück reisen könnte, hätte er direkt nach der Ankunft nur für einige Tage eine Verpflegung aber könnte z.B. seine Miete und Verträge nicht mehr bezahlen.
Nach Rücksprache mit dem Betreuer, wäre wohl ein offener Betrag fällig gewesen und es gab hierzu einen gerichtlichen Beschluss, das Geld von den Schuldelnern einzutreiben. Genauer gesagt geht es bei diesem Betrag um eine Bestattung der eigenen Mutter. Dabei sei zu erwähnen, das der Klient auch einen Bruder besitzt, der ebenso daran beteiligt ist. Ausgemacht war im Vorhinein mit dem Bestattungsinstitut, das beide Parteien jeweils die Hälfte zahlen.
Ist das nun Rechtens was der Betreuer gemacht hatte? Er hat doch seinen Klienten damit in Gefahr oder gar in eine Notsituation gebracht, auch weil der Klient nun nicht mehr zurück fliegen kann und sogar muss (wegen Visum und Co.). Außerdem hätte der Betreuer bei solch einer hohen Summe dies dem Klienten doch mitteilen sollen?
Weitere Anmerkung: Die Verlobte ist Vollwaise, besitzt keine Arbeit und der Klient hat diese in den 5 Wochen ernährt und für ihre Verpflegung gesorgt. Das Land bietet keine finanziellen Unterstützungen an, was in diesem Fall tun?
Wie ist nun vorzugehen, wenn keiner der Familie oder der Bekannten und Freunde den Rückflug für ihn zahlen kann? Was ist mit dem Auswärtigen Amt und der Deutschen Botschaft, wie müssen diese nun Vorkehrungen treffen? Kann das Betreuungsgericht hier etwas tun?
Bin für alle Tipps und Ideen und auch Paragraphen dankbar.