Hund in Läden mitnehmen?

12 Antworten

In Lebensmittelgeschäften und Supermärkten sind alle Hunde, außer Blindenführhunde verboten, egal wie groß sie sind. In die meisten anderen Geschäfte darf man Hunde mitnehmen. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen und die erkennst du an einem Schild an der Eingangstür.

Bei einem Welpen musst du natürlich aufpassen, dass er nicht pinkelt und dass er nicht zuviel Eindrücke aufnimmt und überdreht. Bei einem erwachsenen Hund passt man als Hundehalter auf, dass der Hund nicht an den Kleidungsständern sein Fell verliert und dass er nicht markiert.

Ich nehme meine Hunde immer beim shoppen mit und in vielen Geschäften freuen kennt man uns und das Verkaufspersonal mag meine Hunde und streichelt sie. Du brauchst dafür natürlich einen Hund der mit Menschen und am Besten auch mit anderen Hunden kein Problem hat oder du solltest aein Problem mit anderen Hunden zumindest managen können.

Hunde gehören in keine Taschen, auch nicht wenn sie klein sind, zudem würde ich einem Welpen sowas niemals antun, das ist viel zu viel Stress. für solch ein junges Tier.

Lebensmittelgeschäfte – Hunde nicht erlaubt

Eine klare Regelung gibt es bei der Mitnahme von Hunden in Geschäfte mit Lebensmitteln. Hier gelten die Hygienevorschriften und Tiere sind im Laden grundsätzlich verboten. Dies ist so in der europäischen Verordnung über Lebensmittelhygiene, Verordnung Europäisches Gemeinschaftsrecht (EG) Nr. 852/2004, gesetzlich vorgeschrieben. „Hierzu gehören neben Supermärkten auch Metzgereien, Bäckereien sowie weitere Lebensmittel-Fachgeschäfte. Sogar Apotheken, wenn in diesen zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden“, erläutert Dr. Thomas Steidl, Fachtierarzt für Klein- und Heimtiere, Präsident der Landestierärztekammer Baden-Württemberg und Vorsitzender im Kleintierausschuss der Bundestierärztekammer.

Café's und Bekleidungsgeschäfte – Jeder Inhaber entscheidet individuell

Rechtlich gesehen gibt es keine Vorschrift, die besagt, dass Hunde im Café nicht erlaubt sind. Hier gilt das Hausrecht und jeder Inhaber darf individuell bestimmen, ob er die Mitnahme des Tieres in die Innenräume erlaubt. Ein kurzer Anruf vorab und die Nachfrage, ob der tierische Begleiter mitdarf, verschaffen oft Klarheit. Viele gastronomische Angebote kommunizieren auch schon durch ein Schild an der Tür, ob Vierbeiner willkommen sind. Kommt es jedoch im Café zu Zwischenfällen, etwa wenn sich Gäste durch das Tier belästigt fühlen, darf der Inhaber die Zustimmung jederzeit widerrufen und das Tier muss die Räumlichkeiten verlassen. Ebenso sind Bereiche, in denen Lebensmittel zubereitet oder gelagert werden, tabu für den Vierbeiner. Hierzu zählen zum Beispiel die Küche oder die Speisekammer.

Ähnlich ist es bei Boutiquen oder Einkaufszentren: Es ist dem Inhaber eines Geschäftes überlassen, ob er die Mitnahme des Tieres in die Räumlichkeiten erlaubt. „Informiert ein Schild an der Eingangstür etwa ‚Hunde bleiben bitte draußen‘, dann muss der Halter dies als gegeben hinnehmen und kann nichts dagegen machen“, erklärt Steidl. Für ein solches Verbot muss der Ladenbesitzer noch nicht einmal einen Grund vorweisen.

Ausnahme gilt für Assistenzhunde

Seit dem 1. Juli 2021 gelten deutschlandweit Regelungen für Assistenzhunde. Diese stehen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), im Abschnitt 2b „Assistenzhunde“ mit den Paragraphen 12e bis 12l. Dieses Gesetz legt fest, dass nun alle für Assistenzleistungen ausgebildete Hunde, wie Blindenführ-, Mobilitätsassistenz-, Signal- oder Warnhunde, zu den Assistenzhunden zählen und in Begleitung ihrer Menschen überall Zugang haben, wo allgemeiner Publikumsverkehr üblich ist. Hierzu zählt auch der Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen und Personenverkehr, wie Bahnen, Bussen und Taxen.

Das in § 12e Absatz 1 BGG geregelte erweiterte Zutrittsrecht verpflichtet neben öffentlichen auch private Rechtsträger, behinderten Menschen mit ihren Assistenzhunden den Aufenthalt im Gebäude zu gewährleisten. Hierzu gehören zum Beispiel Supermärkte, Restaurants, Läden, Krankenhäuser oder Behörden. „In alle Bereiche, die für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglich sind, in die ein Mensch also ohne besondere Erlaubnis und mit normalen Straßenschuhen hinein darf, dürfen behinderte Menschen auch ihre Assistenzhunde mitnehmen“, erklärt Sabine Häcker, 1. Vorsitzende vom Verein Hunde für Handicaps e.V.

https://www.ivh-online.de/presse-medien/archiv/mitteilung-des-ivh-pressedienstes/news/detail/News/shopping-mit-hund-wo-darf-das-tier-mit.html

Würde ihn zuhause lassen. Im Internet gibt’s bestimmt Tipps dazu wie man das üben kann. :) Oder wenn er noch zu klein ist, dann bei Freunden oder Verwandten abgeben.

Mein Hund darf mit in die Zoohandlung und in die Apotheke! Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte sind tabu, da bleibt er draußen oder gleich zuhause.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Einen Hund würde ich nur in den Zooladen mitnehmen.Und das auch nur zu betriebsarmen Zeiten oder wenn es notwendig ist,z,B. beim Geschirr-oder Maulkorbkauf zur Anprobe.Bei allen anderen Einkäufen bleibt er zuhause.Ganz davon abgesehen,das Hunde in Supermärkten eh verboten sind,würde ich auch dem Tier zuliebe darauf verzichten,es zu jedem Einkauf mitzunehmen.Im Sommer kann es bei einer Wartezeit im Auto schnell lebensgefährlich für ihn werden.Und ich persönlich finde es ganz schrecklich,in diesen Einkaufszentren oder gar zu jeder Art von Märkten immer Hunde zu sehen,die von den Besitzern überall durch diese Menschenmassen mitgeschleift werden,oft stundenlang.Oder sie werden ständig auf dem Arm rumgeschleppt ( ja,der Hund kann laufen,er hat Beine!!)oder in Hundetaschen gezwängt ..und das alles bei manchmal unerträglichen Temperaturen. Warum sollte ich einem Tier so etwas zumuten?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung