Hund erlaubt, nach seinem Tod will der Vermieter keinen neuen Hund - ist das recht?
Vielleicht weiß hier jemand Folgendes:
Im Mietvertrag steht: Hund namens so und so erlaubt.
Nach einigen Jahren ist der Hund verstorben.
Der Mieter will sich einen neuen Hund holen und fragt den Vermieter, ob das ok ist.
Der Vermieter gibt die Erlaubis für einen Hund nicht.
Gibt es da nicht so was wie ein Gewohnheitsrecht? D.h. wenn der Mieter die Erlaubnis einmal hatte, dann gilt die Erlaubnis auch für später. Gibt es so was?
Müßte man dann zum Anwalt? oder einfach einen Hund anschafen und Ärger mit dem Vermieter oder Rausschmiss in Kauf nehmen?
13 Antworten
Gibt es eventuell andere Mieter mit Hunden? Dann hättest du eventuell eine Chance. Aber auch nur eventuell. Eine Klage ist langwierig und würde das Verhältnis mit dem Vermieter zerstören. Genauso, wie das anschaffen ohne Erlaubnis. Dann kannst du dir auch gleich eine neue Wohnung suchen.
Vermutlich sind aber Sachen vorgefallen und er will es nun verbieten, wollte es aber auch keinen antun das alte Hunde abgeschafft werden und das ist schon echt großzügig
Diese Gründe sollte ein Vermieter aber dann doch mit seinen Mietern besprechen. Nur wer miteinander redet, kann den anderen auch verstehen und seine Gründe nachvollziehen. Nur daraus kann sich eine wirkliche Diskussion ergeben, können u.U. auch Dinge abgestellt werden, die stören ....
Keine Ahnung, warum es Menschen scheinbar zu schwerfällt, miteinander zu sprechen und gemeinsam Lösungen zu finden, die alle (mehr oder weniger) akzeptieren oder zumindest verstehen können.
Das ist wieder eine andere Geschichte.
Aber ich rechne es Vermietern, grade in der heutigen Zeit, schon hoch an wenn sie einen schon vorhandenen Hund noch dulden auch wenn sie eigentlich gar keine Hunde wollen.
Und wenn man einen Vertrag auf nur einen spezifischen Hund abschließt sollte einem das Ende vom Lied eigentlich auch bekannt sein
wenn im Mietvertrag der "alte" Hund mit Namen steht, wat nur dies vereinbart. Dann braucht der Vermieter keine Genehmigung für einen "neuen" Hund zu geben
Hund namens so und so erlaubt.
Ist doch ganz einfach: du musst nur den neuen Hund genau so nennen wie den alten. Dann hast du wieder eine Hund "namens so und so" der somit erlaubt wäre.
; )
Im Vertrag steht aber mit Sicherheit: "DER" Hund namens XXX ist erlaubt und nicht "EIN" Hund namens XXX ist erlaubt - somit handelt es sich um diesen explizit ganz bestimmten Hund namens XXX, der seinerzeit mit in die Wohnung eingezogen ist und als Haustier erlaubt war!
Nicht Gewohnheitsrecht, aber wenn der neue Hund so heißt, wie der alte, dann ist er laut Mietvertrag erlaubt, denn dort steht, dass "Hund namens so und so erlaubt."
Also, nenn Deinen Hund wieder "so und so".
nein, im Mietvertrag bezieht sich die Erlaubnis auf einen ganz bestimmten Hund, den Hund, der mit eingezogen ist und der mit dem Namen XXX identifiziert ist. Alles andere ist völlig an den Haaren herbeigezogen und wird vor keinem dt. Gericht Recht bekommen.
Ganz ganz entsetzlich solche Haarspaltereien - denn es geht hier um ein Lebewesen, einen Hund, der unter Umständen dafür dann leiden muss, weil er wieder weg muss!! Genau der, der nichts dafür kann, trägt dann die ganze Last!
Es gibt hier sicher viele Nutzer, die sich solche "Ratschläge" zu Herzen nehmen und danach handeln. Daher ist es mehr als verantwortungslos, so etwas hier als gegebene Tatsache darzustellen!
Alles andere ist völlig an den Haaren herbeigezogen und wird vor keinem dt. Gericht Recht bekommen.
Kaffeesatzleserei?
Juristen (bist Du einer?) stehen jedesmal die Haare zu Berge, wenn sie solch komische Klauseln von Amateuren in irgendwelche Verträge aufgenommen sehen. Ein kluger Richter wird nicht anfangen zu überlegen, wie der Satz nun gemeint war.
Hingegen wird er sich fragen, weshalb der Vermieter diesen Hund beim Einzug erlaubt hat und einen neuen Hund (vermutlich gleiche oder ähnliche Rasse) nun plötzlich nicht mehr genehmigen will. Grundsätzlich würde es dem Vermieter unter diesen Umständen wohl schwer fallen, zu argumentieren, weshalb er einen Hund erlaubt hat und einen anderen von gleichen Haltern in gleicher Wohnung plötzlich nicht erlaubt sein soll, zumal der BGH vor einigen Jahren festgestellt hat, dass ein Vermieter schon gute Gründe haben müßte, um Hunde- oder Katzenhaltung verbieten zu können.
Zudem ist doch die Frage, inwieweit es der Vermieter in diesem Fall auf einen Prozess ankommen lassen würde.
Wie müßte er rechtlich vorgehen? Zunächst einmal müßte er eine Abmahnung zustellen mit der Aufforderung, den neuen Hund wieder abzuschaffen. Antwort darauf, der Hund heißt "so und so" und damit ist er lt. Mietvertrag nicht verboten.
Nun könnte er eine Kündigung nachschieben wegen Verstoß gegen mietvertragliche Vereinbarungen? Schon jetzt wird er erkennen, dass er mit dieser Kündigung wohl vor eine Wand laufen wird, denn nun käme als nächstes die Räumungsklage und so, wie unsere Gesellschaft im Moment eingestellt ist und letztlich sind auch Richter ein Teil der Gesellschaft, wird man wegen einer solchen Lappalie wohl niemand aus der Wohnung weisen. So ist meine Einschätzung.
FS mag Deine und meine gegenüber stellen und selbst entscheiden, wie er vorgehen will. Vielleicht am besten doch vorher einen Rechtsanwalt konsultieren.
Dass der Vermieter einen guten stichhaltigen Grund braucht, um eine weitere Hundehaltung mit einem anderen Hund zu verbieten - habe ich in meiner Antwort geschrieben - das steht außer jeglicher Diskussion.
Es ging hier alleine um die unsägliche Aussage, irgendein neuer Hund (den der Vermieter ja aber schon untersagt hat - (ob zulässig oder nicht, ist eine völig andere Frage) mit gleichem Namen könnte rechtlich an die Stelle des vorherigen Hundes treten - und das ist einfach völliger Unsinn.
So, und jetzt sind Dir die Argumente ausgegangen, nachdem ich lang und breit erklärt habe, wie die Sache wohl verlaufen würde. Ob das Unsinn ist, was ich geschrieben habe, mag Deine Meinung sein. FS kann gerne ihren Rechtsanwalt zu Rate ziehen und fragen, was er zur ganzen Sache meint und sie wird dann schon das richtige tun.
Nein, mir sind nicht die Argument ausgegangen - aber deine Ausführungen sind derart doppelt und dreifach und ansonsten Vermutungen .... dass darüber gar nicht weiter gesprochen werden muss.
Ja natürlich braucht es einen stichhaltigen Grund - das habe ich mehrfach geschrieben. Ob es diesen Grund gibt bzw. ob er stichhaltig ist, muss im Zweifel ein Gericht klären - habe ich mehrfach geschrieben.
ABER es ist trotzdem völliger Blödsinn zu behaupten, man können einfach einen neuen Hund kaufen und ihm den gleichen Namen geben und alles wäre bestens!! Und das, wo der Vermieter sich bereits gegen eine weitere Hundehaltung ausgesprochen hat.
Denn auch DAS ist sein gutes Recht - so er denn Argumente dafür hat.
Und hoffentlich wird die FS - so wie ich es in meiner Antwort auch geschrieben habe, im Zweifelsfall einen Antwalt bemühen und nicht einfach deinem Ratschlag vertrauen und einen neuen Hund kaufen und ihm den gleichen Namen geben.
und ansonsten Vermutungen
..., die aber überwiegend von Dir kommen. Als Tatsache darf angenommen werden, was FS geschrieben hat, was im Vertrag steht.
ABER es ist trotzdem völliger Blödsinn zu behaupten,
Jetzt geht es aber endgültig unter die Gürtellinie. Vorher war es Unsinn, jetzt ist es Blödsinn. Wie tief kannst Du noch?
Wenn der Mietvertrag so ungenügend formuliert lautet...
Kannst Du nicht einfach akzeptieren, dass es hier 2 durchaus berechtigte Sichtweisen gibt. Jemand, der grundlos die Anschaffung eines anderen Hundes als Ersatz verbieten will, aber nicht einmal in der Lage ist, das richtig im Vertrag zu formulieren?
Lass doch FS das mit ihrem Anwalt klären, wer von uns letztlich eher recht hat oder ob es noch eine weitere Möglichkeit gibt.
Da musst Du doch nicht andere Leute hier derart abqualifizieren! Und nochmal, wer so schreibt, hat keine Argumente, will das aber nicht einsehen.
Jemand, der grundlos die Anschaffung eines anderen Hundes als Ersatz verbieten will,
WOHER nimmst du diese Gewissheit??? Kennst du die Gründe, warum der Vermieter keinen neuen Hund mehr haben möchte?? Ich nicht!
DAS meine ich mit Behauptungen.
Und wie mehrfach geschrieben: Du kannst nicht einfach den Ratschlag erteilen, sich trotz Verbot (ob berechtigt oder nicht unterliegt nicht deiner Beurteilung) einfach einen neuen Hund anzuschaffen und ihm den gleichen Namen zu geben!! Und damit ist alles in Ordnung. So ein Ratschlag ist brandgefährlich, verantwortungslos und absolut ungeeignet um Verbreitung zu finden.
Und auf die Gefahr mich zu wiederholen: ich hoffe, dass der/die FS entweder noch einmal ein ruhiges Gespräch mit dem Vermieter sucht um die Angelegenheit zu klären, oder zum Anwalt geht und sich beraten lässt. Alle anderen Reaktionen würden nämlich zu Lasten eines neuen Hundes gehen - und der ist ausgeliefert und kann sich nicht wehren. Und um den geht es mir ...
Mehr ist für mich hier auch nicht mehr zu sagen ...
Wo wäre denn der Grund, wenn bisher ein Hund erlaubt war? Vielleicht hat er FS schon welche genannt? Wir wissen es nicht.
Ansonsten wiederholst Du Dich. Wenn man keine Argumente mehr hat, nützt das ständige Wiederholen auch nichts. Wenigstens hast Du wieder zu Anstand zurück gefunden.
ja, das darf der Vermieter so bestimmen.
Es wurde ja sogar schriftlich festgehalten und damals war auch der Mieter mit der Vereinbarung einverstanden. Man kann jetzt also nicht einfach so seine Meinung ändern. Es war ja abzusehen, dass Hund 1 nicht ewig leben wird. Weiß also nicht, was daran jetzt fragwürdig war.
Hunde waren immer erlaubt in dem Haus