Hund - Gassigehen und Wiesen?

6 Antworten

Privatgrund ist Privatgrund und da hat ein Hund nicht hinzumachen. Dann läuft man eben so, dass er nicht bis auf die Wiese kommt.

Ich wohne in einer Eigentumswohnung und sage den Leuten auch, dass ihre Hunde nicht an/in unseren Garten machen sollen. Freundlich, aber bestimmt. Auch sonst bei Privatbereichen kann ich es verstehen, wenn sich jemand nervt.

Wiesen- und Waldwege sind was anderes und meiner Meinung nach ist es da auch völlig okay (sonst könnten die Hunde ja nirgendwo mehr hinmachen).

Ich meide mit meiner Hündin Privatgrund und dementsprechend Gärten und Wiesen, die zu Häusern gehören. So bekomme ich keine Probleme und der Hundeurin macht nichts kaputt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hund mit Verhaltensauffälligkeiten

Hallo,,

Nachdem du allen, die anderer Meinung alle du sind, ziemlich drastisch deine Rechtsauffassung darlegt, hab ich ein bisschen gestöbert:

§ 123
Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Weiter:

(...) Ferner gehören nach herrschender Meinung auch sog. Zubehörflächen zum befriedeten Besitztum. Dabei handelt es sich um solche Grundstücksflächen bzw. Raumgebilde, die selbst nicht abgeschlossen, jedoch für jedermann erkennbar mit geschützten Räumen örtlich und funktional eng verbunden sind, etwa Höfe oder Vorgärten.

Quelle:

https://www.juraforum.de/lexikon/befriedetes-besitztum

Ich bin schon der Meinung, dass der Hausmeister ein Berechtigter ist, warum sollte er nicht Unberechtigte auffordern dürfen, das Privatgrundstück samt Hund zu verlassen? Ich finde nichts darüber, dass da ein Schild stehen müsste. Hast du an deiner Wohnung ein solches Schild oder darf da jeder rein?

Ich bin mir sehr sicher, dass dieser Herr keinerlei, wie soll ich sagen, Weisungsbefungnisse hat, ein Hund nunmal macht, wo er macht und es dahingehend egal ist, ob es privat oder öffentlich ist.

Das beste wäre, wenn du den Hund schnellstmöglich in verantwortungsvolle Hände abgibst.

Solange es weg gemacht wird, ist alles gut.

Nö.

Wenn er das nicht möchte müssen entweder Schilder hin oder noch besser ein Zaun.

Nö.

Grade verusche ich den Vermieter des komplexes rauszubekommen, um mich zu erkundigen und auch über die Art und Weise zu beschweren.

Du solltest mal schön die Füße stillhalten, weil dich der Herr ansonsten mal ziemlich schnell vor Gericht zerren und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung rauspressen kann, die für dich ziemlich teuer wird.


QuestionDog666 
Beitragsersteller
 30.11.2021, 17:35

Ok, ich sehe schon, dass diese Seite nicht für sinnige Gespräche zu tuagen scheint.
Du hast nämlich keine Ahnung über Recht und hause soetwas raus.
Kleiner Tipp an dich:
Um eine Unterlassungsklage einzureichen zu können, MUSS VORHER der Grundstück dementsprechen gekennzeichnet werden, da sonst vorher gar nicht für den aussenstehenden klar ist, was privat ist und was nicht.

Wenn dem alles so ist, wie du es sagst, Beweise bitte. Danke.
Ansonsten kann ich dich gerne mit Paragraphen aufklären, wenn du was machen kannst.

Mir ging es bei meiner Frage nur um Meinungen, die ähnliches erlebt haben und nicht um unqualifizierte Klugscheißerantworten ;)

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LukaUndShiba  30.11.2021, 18:21
@QuestionDog666

Wenn du doch so viel Ahnung hast warum nervst du uns dann überhaupt. Du wolltest nur Bestätigung das du im Recht bist, hast du nicht bekommen. Nun bist du bockig und wir haben alle keine Ahnung.

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Ich bin mir sehr sicher, dass dieser Herr keinerlei, wie soll ich sagen, Weisungsbefungnisse hat, ein Hund nunmal macht, wo er macht und es dahingehend egal ist, ob es privat oder öffentlich ist.

Eindeutig bist Du dabei auf dem Holzweg.

Selbstverständlich darf man seinen Hund nicht auf Privatgrund sein Geschäft verrichten lassen.

Und nicht der Hund macht wo er macht sondern Du hast dafür zu sorgen, dass der nur macht, wo er das auch darf.

Wenn er das nicht möchte müssen entweder Schilder hin oder noch besser ein Zaun.

Privatgrund muss natürlich erkennbar sein. Jedoch Du weißt das ja in Zukunft, also gehts ab dann, wenn man es weiß, auch ohne Zaun und Schild.

Und auch Du bist sicherlich in der Lage, in 99% der Fälle auch ohne zaun oder Schild Privatgrund zu erkennen.

Grade verusche ich den Vermieter des komplexes rauszubekommen, um mich zu erkundigen und auch über die Art und Weise zu beschweren.

Wieso beschweren? Sorge in Zukunft einfach dafür, dass Dein Hund dort nicht sein Geschäft verrichtet und gut.

Was haltet ihr davon?

Nunja, halte Dich mit Hund von Privatgrund fern.

und ich ausserdem die Hinterlassenschaften immer weg mache

Den Urin auch? Wie geht das? hebst Du da den Boden aus, ersetzt ihn durch neuen und nimmst den Vollgepinkelten mit?

Ganz ehrlich, der Inhaber eines Grundstückes muss nicht mögen, wenn irgendwas oder irgendwer auf seinen Grund uriniert - oder an seine Hauswand.

Es muss nicht immer eingezäunt oder beschildert sein, wenn es sich um Privatgrund handelt.

Ich kann den Mann verstehen. Dann hat er eben mal , endlich , einen Hundebesitzer erwischt und du hast die volle Ladung Frust abbekommen.

Auch wenn ihr Hundebesitzer die Haufen weg macht. Was ist mit dem Hundeurin ?

Gibt es bei euch keine ausgewiesenen Hundewiesen ?

Dann meide halt diese Grundstücke.


QuestionDog666 
Beitragsersteller
 30.11.2021, 17:17

Wenn es danach geht, muss man alles meiden *lach*
Sorry, aber einfach immer alles meiden, geht einfach nicht.
Wie gesagt, es ist ja nicht so, dass ich da mit absicht rauf gehen, sindern nur dran vorbei.
Mit Absicht, gehe ich in einen Hundepark etc.

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QuestionDog666 
Beitragsersteller
 30.11.2021, 17:25
@QuestionDog666

Kleiner Nachtrag:
Nach dem § 123 StGB kein zb. Hausfriedensbruch nur auf euin Grundstück angewandt werden, wenn diese eingezäunt und/oder wenigstens gekennzeichnet ist.

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