Hochzeit der eigener Schwester Urlaubtag?
Hallo, mein Chef hat mir bisher noch kein frei gegeben für die Hochzeit meiner Schwester die in knapp 3 Wochen stattfindet. Laut Internet habe ich sogar Anrecht auf einen Sonderurlaubstag? Kennt sich damit jemand aus?
2 Antworten
Laut Internet habe ich sogar Anrecht auf einen Sonderurlaubstag?
Das kommt - wie so oft - "darauf an" ...
Zwar:
Es gibt eine gesetzliche Regelung zum Anspruch auf Sonderurlaub im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" Satz 1:
Vorübergehende Verhinderung. Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.
Danach hast Du Anspruch auf 1 Tag Sonderurlaub auch anlässlich der Hochzeit Deiner Schwester.
Aber:
Erstens darf einzel- oder tarifvertraglich die Anwendung dieser Bestimmung ausgeschlossen werden.
Zweitens darf diese Bestimmung durch eigene betriebliche Regeln (z.B. In Vertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebsordnung) ersetzt werden, die angeben, wann Anspruch auf Sonderurlaub besteht.
Fazit:
Wenn die Anwendung der gesetzlichen Regelung nicht vertraglich ausgeschlossen wurde oder sie nicht durch eigene Regelungen ersetzt wurde, die den Fall "Sonderurlaub für Geschwisterhochzeit" nicht enthalten, dann hättest Du Anspruch auf Sonderurlaub.
Man hat keinen rechtlichen Anspruch auf Sonderurlaub für die Eheschließung eines Geschwisterteils (der Arbeitgeber KANN das allerdings freiwillig anbieten). Also morgen mal nachfragen wie es mit der Genehmigung aussieht.
Man hat keinen rechtlichen Anspruch auf Sonderurlaub für die Eheschließung eines Geschwisterteils (der Arbeitgeber KANN das allerdings freiwillig anbieten).
Das ist so undifferenziert falsch - siehe dazu meine eigene Antwort.