Staatangehörigkeit – Optionspflicht?

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https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/optionspflicht/optionspflicht-node.html

wo hast du gesucht?

Seit dem 20. Dezember 2014 können sie beide Staatsangehörigkeiten behalten, wenn sie hier aufgewachsen sind. Nur wer nicht hier aufgewachsen ist, muss sich nach Vollendung des 21. Lebensjahres grundsätzlich zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden.


OEScientist 
Beitragsersteller
 23.07.2021, 21:36

Ich danke dir von Herzen, du weißt gar nicht, wie glücklich ich bin, jetzt die Gewissheit zu haben, beide Staatsbürgerschaften zu behalten.

Ich darf also die Staatsbürgerschaft meiner Mutter ebenfalls behalten, ohne diese abzugeben, da ich mein ganzes Leben in Deutschland verbracht habe.

Ich habe hier gelesen, das ist auch zumteils unschön aufgebaut

https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/-/1513836

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Meine Eltern haben als ich ganz klein war die türkische Staatsangehörigkeit beantragt, wo ich gleichzeitig die Deutsche-Staatsbürgerschaft hatte.

Erklaere das mal naeher. Haben deine Eltern damals tatsaechlich die tuerkische Staatsangehoerigkeit fuer dich beantragt? Das waere ja nur gegangen, wenn keiner deiner Elternteile zum Zeitpunkt deiner Geburt die tuerkische Staatsangehoerigkeit besessen haette.

Oder hat mindestens einer deiner Elternteile zum Zeitpunkt deiner Geburt die tuerkische Staatsangehoerigkeit besessen und deine Eltern haben deine Geburt dann lediglich bei den tuerkischen Behoerden gemeldet und deine tuerkische Staatsangehoerigkeit dort registrieren lassen?

Es macht einen entscheidenden Unterschied, ob du deine tuerkische Staatsangehoerigkeit erst nachtraeglich auf Antrag erhalten hast oder ob du die (z.B. aufgrund der Abstammung von mindestens einem tuerkischen Elternteil) bereits von Anfang an besessen hast und dann nur noch die Registrierung durch die tuerkischen Behoerden erfolgte.


OEScientist 
Beitragsersteller
 24.07.2021, 02:39

Wenn du bereits richtig gelesen gelesen hättest, dann wüsstest du, dass ich aufgrund meiner Abstammung, da meine Mutter die Türkische-Staatsbürgerschaft hat, ich diese erhalten habe, das "beantragen" ist in der Art gemeint, dass meine Eltern zum türkischen Konsulat gegangen sind, um die Staatsbürgerschaft anzuerkennen.

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DerCaveman  24.07.2021, 03:45
@OEScientist

Ich habe deine Frage und auch deine Kommentare richtig gelesen. Dort schreibst du zwar, dass deine Mutter die tuerkische Staatsangehoerigkeit besitzt, nicht aber auch, ob sie diese zum Zeitpunkt deiner Geburt bereits besessen hat. Viele hier wichtige Details waren also noch offen.

Da du diese aber inzwischen nachgereicht hast, kann ich nun erkennen, dass du der Optionspflicht nicht unterliegen wirst. Warum das so ist, werde ich allerdings nicht naeher erklaeren. Dabei muesste ich naemlich auch wieder einige weiterhin bestehende Unklarheiten hinsichtlich des Erwerbs deiner deutschen Staatsangehoerigkeit beruecksichtigen und liefe damit Gefahr, erneut den Vorwurf zu kassieren, nicht richtig gelesen zu haben. Diese Unklarheiten haben aber keinen Einfluss auf die Optionspflicht.

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OEScientist 
Beitragsersteller
 24.07.2021, 15:43
@DerCaveman

Vielen Dank, nun haben wir uns verstanden.

Es kann sein, dass es Missverständnisse zwischen uns gegeben hat, für diese Unannehmlichkeit möchte ich mich entschuldigen.

Wenn du mehr über dieses Thema weißt, würde ich dich bitten mit bisschen mehr zu schildern.

Ich werde dir nichts vorwerfen keine Sorge

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OEScientist 
Beitragsersteller
 24.07.2021, 02:42
  • Oder hat mindestens einer deiner Elternteile zum Zeitpunkt deiner Geburt die tuerkische Staatsangehoerigkeit besessen und deine Eltern haben deine Geburt dann lediglich bei den tuerkischen Behoerden gemeldet und deine tuerkische Staatsangehoerigkeit dort registrieren lassen?

Dem trifft es zu

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Da wir hier in einem freien Land leben, darf ich hier auch frei meine Meinung äußern. Alles andere wäre Zensur.

Und meine Meinung ist, dass jemand, der ein anderes Land als seine Heimat betrachtet, unsere Staatsbürgerschaft ja nicht so sehr dringend zu brauchen scheint.

Ansonsten hättest du wohl längst einen Brief bekommen, wo du auf die Optionspflicht hingewiesen worden wärst.


DerCaveman  24.07.2021, 01:29
Ansonsten hättest du wohl längst einen Brief bekommen, wo du auf die Optionspflicht hingewiesen worden wärst.

Das Schreiben kommt, wenn ueberhaupt, erst nach der Vollendung des 21. Lebensjahres. Der FS kann ein solches Schreiben also noch gar nicht bekommen haben, wenn er erst nach dem Jahr 2000 geboren wurde.

Des Weiteren steht seine deutsche Staatsangehoerigkeit doch auch gar nicht zur Disposition. Es geht ihm um die Beibehaltung seiner tuerkischen.

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Kristall08  24.07.2021, 02:43
@DerCaveman

Schwätzer.

Gehört das Kind zu der Gruppe der Kinder mit Optionspflicht, geschieht Folgendes, wenn es volljährig wird:
Die Behörden weisen das Kind darauf hin, dass es sich nach dem Optionsmodell zu seiner Staatsangehörigkeit erklären muss und erläutern das gesamte Verfahren.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/optionsmodell-460582

Ich verstehe halt nicht, warum man unbedingt die Nationalität eines Landes behalten will, wenn man ein anderes als seine Heimat betrachtet.

Ich empfinde das halt nicht als besonders integere Haltung. Ich für mein Teil könnte mir nicht vorstellen, so zu leben.

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DerCaveman  24.07.2021, 03:52
@Kristall08

Erstens wissen wir aufgrund inzwischen nachgereichter Informationen, dass der FS gar nicht optionspflichtig werden wird.

Zweitens hat der FS bereits erklaert, dass er im Falle einer Optionspflicht fuer die deutsche Staatsangehoerigkeit optionieren wird. Somit geht es hier ueberhaupt nicht um die deutsche Staatsangehoerigkeit, sondern um die Beibehaltung der tuerkischen.

Ob er die deutsche Staatsangehoerigkeit beibehalten will oder nicht, obliegt nicht deinem Gutduenken, sondern einzig und allein seiner freien Entscheidung.

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OEScientist 
Beitragsersteller
 24.07.2021, 02:40

Dann solltest du deine Zunge zügeln, nur weil wir in der BRD leben, heißt es nicht, dass du auf dein Ton nicht achten sollst.

Du hast auch eine Krankenversicherung, bricht dir absichtlich kein Bein, damit du verarztet wirst. Wo bleibt da die Logik?

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Kristall08  24.07.2021, 02:44
@OEScientist

Welchen Ton denn?

Dann erklär mir doch, an welcher Stelle der nicht passend gewesen sein soll.

Und wir leben in der Bundesrepublik.

Soviel Zeit wird noch sein.

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OEScientist 
Beitragsersteller
 24.07.2021, 02:45
@Kristall08

Also du geschrieben hast, dass ich den Deutschenpass abgeben solle, da er schließlich nicht zu meiner Heimat gehöre ...

Dieser Kommentar ist zufälligerweise gelöscht worden.

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Kristall08  24.07.2021, 13:25
@OEScientist
dass ich den Deutschenpass abgeben solle, da er schließlich nicht zu meiner Heimat gehöre ...

Das habe ich SO ja auch gar nicht gesagt.

Wenn du das daraus verstanden hast, ist das ja nicht mein Problem.

Dass der Support hier oft sehr einseitig entscheidet, ist ja nicht unbekannt.

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