Doppelte Staatsbürgerschaft beantragen (kasachisch)?

5 Antworten

Frage bei der kasachischen Botschaft nach.

Allerdings ist der Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit nicht so einfach. Es könnte sein, dass aus deiner Doppelstaatsangehörigkeit nichts wird, weil du mit der Annahme der kasachischen die deutsche Staatsangehörigkeit verlierst.

Schau in den § 25 StAG:

"§ 25 

(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.

(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat ein Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann."

Das geht leider nicht! Ansonsten du gehst zum Rathaus und fragst nach, oder anrufen.

In Verbindung mit der kasachischen Staatsangehörigkeit ist für niemanden eine Mehrstaatigkeit möglich.

Die Republik Kasachstan läßt generell und ausnahmslos keine weitere Staatsangehörigkeit zusätzlich zu der kasachischen zu. Wer eine weitere Staatsangehörigkeit zusätzlich zu der kasachischen erlangt, der verliert dadurch die kasachische auf der Stelle.

Also nicht möglich.

In Deutschland ist die doppelte Staatsbürgerschaft verboten!

Es gibt Ausnahmenfälle, diese müssen aber alle manuell geprüft werden.


sumi79  25.02.2020, 16:51

Ist sie generell nicht. EU-Staaten sind z.B kein Problem. Genauso die Mehrstaatigkeit gleich bei der Geburt.

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PhRiMe  25.02.2020, 18:02
@sumi79

Gibt es, google es mal. In Deutschland ist dies untersagt

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sumi79  25.02.2020, 18:08
@PhRiMe

Da muss ich nicht googeln. Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz kenne ich mittlerweile ganz ordentlich.

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 25 

(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.

(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat ein Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann.

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Du lebst in Deutschland und hast die deutsche Staatsbürgerschaft ... ich denke das macht die Sache schwierig und die Frage ist natürlich warum


Unknown785 
Beitragsersteller
 25.02.2020, 16:04

Wir fliegen öfters nach Russland und Kasachstan und das würde die Sache bezüglich des Visums um einiges erleichtern

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Jadedragon  25.02.2020, 19:19
@Unknown785

Eigentlich müsstest Du in diesem Fall die 2. Staatsbürgerschaft wohl über die Kasachstanische Botschaft beanttragen, weil die Deutsche hast Du ja bereits.

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