Hi an halteverbot parkendes Auto getroffen Teilschuld?
hi,
folgender Sachverhalt, mir ist einer an einem Wendehammer wo ein unbeschränktes Halteverbotschild ist rückwärts in meine Beifahrertür gefahren. Dabei muss gesagt sein, dass nicht nur ich sondern, auch das andere Auto parkend auf diesem Halteverbot befand.
Gibt es in dem Fall eine Teilschuld oder Vollschuld?
Wenn man sich auf Ursache Wirkung bezieht kann man ja sagen, pech gehabt er hat auf ein unbeschränktes Halteverbotschild gepakert, das wäre aber paradox, da der Verursacher auch dort geparkt hatte.
4 Antworten
mir ist einer an einem Wendehammer wo ein unbeschränktes Halteverbotschild ist rückwärts in meine Beifahrertür gefahren.
In der Regel wird immer davon ausgegangen, dass wer rückwärts fährt eine besondere Sorgfaltspficht hat und wenn er einen Unfall baut, zunächst die volle Schuld erhält. Das trifft ganz besonders zu, wenn das getroffene Fahrzeug auch noch stand.
sollte ich lieber nen Anwalt einschalten?
Dazu würde ich in so einem Fall immer raten, denn ansonsten muss man immer damit rechnen, von der Versicherung über den Tisch gezogen zu werden. Den Anwalt muss dann auch die Versicherung des Unfalverursachers bezahlen.
Ja habe ich gemacht :) Danke dir, das witzige war am Unfallort hat er zu mir verbal gesagt und weiteren Zeugen die da waren das er die Schuld einsieht, deshalb habe ich mir gedacht da brauche ich die Polizei nicht anrufen. Erst gestern hatte ich ihn aufgrund eines Verlustes (weil seine Oma gestorben ist) darauf angesprochen wie es ihm geht und ob er sich bei der Versicherung gemeldet hat und seine Schuld eingestanden hat. Er antwortete mit Ja, habe ich und 2sek später hat er die Nachricht auf Whatsapp gelöscht. Ich war aber so schlau und hab die direkt gescreent, denkst du das wäre noch beweis oder nicht? :D Da sieht man in was für einer absurden Welt wir leben, alles schön am unfallort eingestehen und dann sowas....
Da sieht man in was für einer absurden Welt wir leben, alles schön am unfallort eingestehen und dann sowas....
Das höre ich nicht zum ersten mal. Das kommt anscheinend ständig vor. Auch hier im Forum wird öfters darüber berichtet.
Eher nicht, da Du nicht überraschend für den anderen Verkehrsteilnehmer geparkt hast. Sicher kannst Du Dir nicht sein, die Versicherungen versuchen natürlich so wenig wie möglich in die Pflicht genommen zu werden (bzw. dann wenigstens die Beiträge zu erhöhen). Sicher ist nur ein Knöllchen.
Es gibt eine Vollschuld für den Unfallverursacher. Allerdings solltest Du schonmal einen Anwalt heraussuchen, denn die Versicherung des Unfallgegners wird sicher Zicken machen.
Wenn der andere Unfallbeteiligte ordnungswidrig gehandelt hat, ist eine Alleinschuld des Unfallverursachers faktisch ausgeschlossen.
Aber mal abgesehen davon das der Typ nicht nur den Unfall verursacht hat, hat er genau so ordnungswiedrig agiert, indem er auch dort am unbeschränkte Halteverbot geparkt hat und dann los gefahren ist
Das ist klassischer Unsinn. Bei mir vor dem Haus ist ebenfalls so ein Wendekreis mit Helteverbot. In diesem Wendekreis stehen ein Altglascontainer, zwei Altpapiercontainer und ein Alkleidersammelcontainer. Wenn da nun ein Auto parkt und losfahren gegen einen der Container fährt, wer darf den Sachden dann wohl bezahlen? Nicht anders ist es bei einem dort geparkten anderen Auto. Das auto ist ja nicht vor dem Unfallverursacher vom Himmel gefallen.
Nö, nur die Bußgeldstelle kommt zu Dir, wenn sie davon erfährt.
Ich täte es melden, wenn der Antragsteller sich zickig verhält, denn meine Versicherung bezahlt ja seinen Schaden komplett.
Bei zerbröselter Tür also schnell mal 2.000 EUR.
Also ist das für den Sachverhalt belanglos? Wie gesagt der Typ der in mir reingefahren ist hat dort auch geparkt im unbeschränkten Halteverbot. D.h. mal abgesehen davon das er mir rein gefahren ist, hat er genau so ordnungswidrig gehandelt. Wenn der und ich deshalb Teilschuld bekommen, kann ich ja auch das nächste mal einfach Autos die in unbeschränkten Halteverboten parken umfahren, ich meine Hey ist ja nur meine Halbeschuld... ;)
Warum bist Du so kühn, wer bitte spricht denn hier von Teilschuld, ich jedenfalls nicht.
Und wer wo und wann mal geparkt hat, wird auch die Tür wenig interessieren.
Ja danke dir das wollte ich hören, hab es aus deinem Beitrag heraus nicht richtig erkennen können. Tut mir leid für das Missverständnis
Ja ich war hab zwar an einem unbeschränktem halteverbotsschild geparkt er aber auch! Dann ist er los gefahren und mir rückwärts in die Beifahrertür gefahren. Das Problem ist es ist Huk vs Huk ich glaube die Versicherungen wollen sich nicht gegenseitig weh tuen, und mir eine Teilschuld zuweisen, sollte ich lieber nen Anwalt einschalten?