Verkehrsunfall bei eingeschränkten Halteverbot bin ich Schuld?
Guten Tag,
und zwar ist mir jemand bei einem Wendekreis in die Beifahrertür reingefahren während er rückwärts am fahren war. Jetzt stelle ich mir die Frage, ob ich sogar Schuld bin weil ich mein Auto da geparkt hatte. Wir hatten uns unter Freunden getroffen gehabt aber klar der „Gegner“ hatte ja genau so da geparkt gehabt und ist dann halt als er wegfahren wollte in die beifahrertür von mir reingefahren obwohl er immense Platz hatte ohne, dass er mir reinfahren musste.
7 Antworten
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Schuld hat zwar der Unfallgegner, trotzdem besteht die Gefahr, dass Du mit haften musst...
richtig, es gibt bereits Urteile, da hat die Versicherung halt nicht den kompletten Betrag bezahlt...
Verkehrsrechtlich nein.
Haftungsrechtlich jedoch kann es sein, dass Du eine Teilschuld bekommst, weil Du ja, wenn Du Dich an das Haltverbot gehalten hättest, nicht dort gewesen wärst, es demnach gar nicht erst zum Unfall gekommen wäre.
Wenn man rückwärts in ein offensichtliches und unbewegtes Objekt knallt dürfte man so ziemlich immer die Haputschuld tragen.
Du bekommst ein Strafmandat für das falsche Parken. Trotzdem darf natürlich niemand gegen dein Fahrzeug fahren.
Das Einzige was dann passieren würde wäre, dass die „gegnerische“ Versicherung nicht meinen kompletten Schaden des Gutachtens bezahlt sondern nur einen Teil ?