Ab wann Parkverbot?
Es geht darum,dass ein bekannter beim Rückwärtsausparken ein anderes parkendes Auto beschädigt hat, dieser kurz vor dem Schild geparkt hatte. Es waren 5 große Schritte vor der Kreuzung zu messen, aber vor dem Achtungsschild waren es keine 1 Meter. Falls es das geschädigte Fahrzeug im Parkverbot geparkt hat, wie würde es sich auf den Versicherungsprozess auswirken? Teilschuld ?
Deshalb meine Frage 5m vor der Kreuzung oder 5m vor dem Schild?
3 Antworten
Du meldest den Schaden, Gibst dem Gegner deine Adresse und den Rest kümmern sich die Versicherungen.
Die Versicherung wird das nicht interessieren außer bei Dunkelheit und schlechter Sichtbarkeit was hier aber nicht der Fall ist, wäre eine Teilschuld möglich.
hier nicht man muss halt aufpassen
Hier lag ein Sonderfall vor denn:
- das klägerische Fahrzeug war in der Dunkelheit schlecht zu sehen
- das Fahrzeug war zudem so geparkt worden, dass es eine erheblichen Erschwerung des fließenden Verkehrs führte
- zudem habe vor dem Fahrzeug des Klägers ebenfalls ein verbotswidrig parkendes Fahrzeug gestanden. Dies habe dazu geführt, dass ein an der Verkehrsinsel Vorbeifahrender es zu spät sehe und dann nicht rechtzeitig nach links lenke.
Der Auffahrer Fahrer trage allerdings die größte Verantwortung für den Unfall. Der falschparkende Kläger erhält deshalb den größten Teil seines Schadens – 75 Prozent – ersetzt.
(OLG Frankfurt, Urteil v. 15.03.2017, 16 U 212/17).
0 Schuld.
Kannst du ganz knicken und dein Bekannter ist 100% Schuld.
Wenn du auf der Straße, hinter einer Kurve parkst, geht was.
Aber nicht so eine Scheiße.
Ich habe gehört, dass es bis zu 25 Prozent abgesetzt werden kann wenn der parken falsch geparkt hat.
Wie kommst du zu dem Entschluss man muss auch begründen.
Weil es keinen Rolle spielt, wenn er behindert rückwärts fährt und ein parkendes Auto beim Ausparken rammt.
Wenn du fährst und einer parkt in einer unübsichtlichen Situation falsch, dann geht was.
Aber hier ist gar nichts.
Er hätte den nicht rammen müssen und dass er im PV stand, hatte nichts dazu beigetragen-.
Wird ein Fahrzeug entgegen der Vorschrift des § 12 Abs. 3 Nr. 2 StVO verkehrswidrig vor einer Parkbucht geparkt, so führt dies zu einer Mithaftung von 25%, wenn es beim Ausparken des konkret behinderten Fahrzeugführers zu einem Schaden kommt.
Was sagst du dazu?
Wenn er vor der Parkbucht steht.
Außerdem steht im Net auch viel Scheiße.
Du wirst da keine 25% rausholen.
Aber versuch halt.
Es war dunkel und es hat stark geregnet...