Ab wann Parkverbot?

3 Antworten

Du meldest den Schaden, Gibst dem Gegner deine Adresse und den Rest kümmern sich die Versicherungen.

Die Versicherung wird das nicht interessieren außer bei Dunkelheit und schlechter Sichtbarkeit was hier aber nicht der Fall ist, wäre eine Teilschuld möglich.

hier nicht man muss halt aufpassen


Inkognito-Nutzer   23.11.2023, 16:03

Es war dunkel und es hat stark geregnet...

Iggemeier  23.11.2023, 18:55
@Inkognito-Beitragsersteller Warum den im Dunkelheit falsch Parkenden eine Mitschuld trifft

Hier lag ein Sonderfall vor denn:

  • das klägerische Fahrzeug war in der Dunkelheit schlecht zu sehen
  • das Fahrzeug war zudem so geparkt worden, dass es eine erheblichen Erschwerung des fließenden Verkehrs führte
  • zudem habe vor dem Fahrzeug des Klägers ebenfalls ein verbotswidrig parkendes Fahrzeug gestanden. Dies habe dazu geführt, dass ein an der Verkehrsinsel Vorbeifahrender es zu spät sehe und dann nicht rechtzeitig nach links lenke.

Der Auffahrer Fahrer trage allerdings die größte Verantwortung für den Unfall. Der falschparkende Kläger erhält deshalb den größten Teil seines Schadens – 75 Prozent – ersetzt.

(OLG Frankfurt, Urteil v. 15.03.2017, 16 U 212/17).

0 Schuld.

Kannst du ganz knicken und dein Bekannter ist 100% Schuld.

Wenn du auf der Straße, hinter einer Kurve parkst, geht was.

Aber nicht so eine Scheiße.


Inkognito-Nutzer   23.11.2023, 13:29

Ich habe gehört, dass es bis zu 25 Prozent abgesetzt werden kann wenn der parken falsch geparkt hat.

Inkognito-Nutzer   23.11.2023, 13:42
@EdgarWibeau

Wie kommst du zu dem Entschluss man muss auch begründen.

EdgarWibeau  23.11.2023, 13:50
@Inkognito-Beitragsersteller

Weil es keinen Rolle spielt, wenn er behindert rückwärts fährt und ein parkendes Auto beim Ausparken rammt.

Wenn du fährst und einer parkt in einer unübsichtlichen Situation falsch, dann geht was.

Aber hier ist gar nichts.

Er hätte den nicht rammen müssen und dass er im PV stand, hatte nichts dazu beigetragen-.

Inkognito-Nutzer   23.11.2023, 14:05
@EdgarWibeau

Wird ein Fahrzeug entgegen der Vorschrift des § 12 Abs. 3 Nr. 2 StVO verkehrswidrig vor einer Parkbucht geparkt, so führt dies zu einer Mithaftung von 25%, wenn es beim Ausparken des konkret behinderten Fahrzeugführers zu einem Schaden kommt.

Was sagst du dazu?