Anzeige gegen Vater gemacht was wird passieren?
Also mein Vater hat meinen PC (Von meinem eigenen Geld bezahlt) geschrottet aus Wut, dann kam es noch zur Schlägerei mit meinem Bruder worauf hin mein Vater die Polizei gerufen hat (bisschen bescheuerte Geschichte habe keine Zeit und Lust jetzt alles im Detail zu berichten) Also die Polizei kam und fragte jeden ob man eine Anzeige erstatten will und ich hab dann gesagt das ich mein Vater wegen Sachbeschädigung anzeigen will. Das ist letzten Freitag passiert, was wird jetzt geschehen muss ich mit ihm zu einem Gerichts Termin oder einer Vorladung oder muss er allein zu Polizei? Habe vorher nie jemanden angezeigt also hab ich absolut keine Ahnung was jetzt passiert..
12 Antworten
Sorry - aber was versprichst Du Dir von dieser Anzeige? Davon ersetzt sich Dein PC auch nicht.
Stelle Dir vor Dein Vater wird zu einer Geldstrafe verurteilt und hat dann noch viel weniger die Möglichkeit Dir den Schaden zu ersetzen.
Es wird gar nichts passieren, da es sich um eine Familienangelegenheit handelt, da hält sich der Staatsanwalt nach Möglichkeit raus.
Das Verfahren wird wegen fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt und Du kannst Deine Ansprüche auf dem Privatklageweg einklagen.
Sachbeschädigung ist ein Antragsdelikt. Ohne Antrag wird die nicht verfolgt. Daher wirst du mit Sicherheit noch von der Polizei geladen, als Zeuge gehört und kannst den Strafantrag stellen. Dann geht der Fall zum StA und der entscheidet weiter.
ich hab dann gesagt das ich mein Vater wegen Sachbeschädigung anzeigen will.
die Staatsanwaltschaft wird ermitteln und ggf Anklage erheben...
Was aber für Dich wohl am wichtigsten sein wird: eine Strafsache hat rein garnichts mit Schadensersatzansprüchen zu tun. Du müsstest also, wenn Du den Schaden ersetzt haben möchtest, Deinen Anspruch (Zeitwert) direkt an Deinen Vater richten, oder zum Rechtsanwalt gehen und den Anspruch im Strafverfahren durch eine Nebenklage geltend machen.....
Ich lege Dir aber den einfacheren Weg nahe. Reden hilft.... meistens zumindest.
Biete deinem Vater an, die Anzeige zurück zu nehmen, wenn er Dir im Gegenzug den entstandenen Schaden ersezt.
Man kann keine Anzeige zurück nehmen. Ihr gebraucht diesen Begriff immernoch falsch!
Eine Anzeige ist die Kenntnis dieser Straftat. Die ist erfolgt und durch nichts zurück zu holen.
Da hier auch eine KV vorliegt, ist denkbar, dass von Amtswegen ermittelt wird.
Andernfalls kann der STRAFantrag zurück gezogen werden. Den hätte FS unterschreiben müssen, wenn es als Antragsdelikt gewertet wird.
Sehen sie Strafverfolgungsbehörden ein Offizialdelikt, wird ermittelt.
in dem Du das gegenüber der Polizei erklärst.
Sei froh das du ihn nur wegen Sachbeschädigung angezigt hast, da besteht kein öffentliches Interesse. Andere Anzeigen (zb. wegen Körperverletzung) kann man nämlich meist nicht zurück ziehen, weil öffentliches Interesse besteht
Kann man das per Post oder so machen oder muss ich da persönlich zur Polizei Dienststelle
keine Ahnung, habe noch nie jemanden angezeigt und folglich auch noch nie eine Anzeige zurück gezogen.
Am besten rufst Du mal bei der Polizei an, ich vermute aber, dass die Anzeige persönlich bei der Polizei oder alternativ persönlich gegenüber einem Urkundsbeamten (Gericht oder Notar gegen entsprechende Gebühr) zurück gezogen werden muss.
Wir haben auch keine Ahnung was jetzt passiert. erst einmal muß die Polizei die Anzeige verarbeiten und dann wird sie sich melden.
Wie nehme ich die Anzeige dann zurück?