Strafanzeige wegen Sachbeschädigung zurückziehen?
Hallo zusammen,
ich habe eine rechtliche Frage zum folgenden Sachverhalt:
Ich habe an einem Abend unter Alkoholkonsum bei einem Nachbarn nach einigen Provokationen dümmer Weise eine Scheibe eingeschlagen woraufhin die Polizei gekommen ist und gegen mich Anzeige erstattet wurde. Ich habe mich am folgenden Tag mit meinem Nachbarn getroffen und wir sind uns darüber einig, dass er die Anzeige zurückzieht, wenn ich den Schaden bezahle, wozu ich auch voll und ganz bereit bin. Desweiteren wollen wir das auch schriftlich festhalten damit keiner den anderen abziehen kann.
Nun meine Fragen:
Kann er die Anzeige überhaupt zurückziehen und wenn nein wie geht das Verfahren bei der Polizei weiter? Wird die Staatsanwaltschaft weiter ermitteln und trotzdem vor Gericht gehen oder gilt die Sache somit als erledigt und das Verfahren wird eingestellt?
Vielen Dank schonmal im Voraus.
6 Antworten
Kann er die Anzeige überhaupt zurückziehen und wenn nein wie geht das Verfahren bei der Polizei weiter?
Eine Anzeige kann niemals gar nie nicht zurückgezogen werden. Allerdings entsteht ein Verfahrenshindernis, und das Verfahren muss eingestellt werden, wenn bei einem Antragsdelikt kein Strafantrag gestellt wird, oder dieser zurückgezogen wird, und der Staatsanwalt kein öffentliches Interesse sieht.
Dieses Anzeigending ....
Eine Strafanzeige beschreibt den Umstand, dass irgendjemand die Strafverfolgungsbehörden davon in Kenntnis setzt, dass irgendwo eine strafbare Handlung erfolgt ist = Petzen.
Einmal angezeigt, einmal gepetzt, kann man denen, denen man das angezeigt/gepetzt hat, dieses/ihr Wissen nicht mehr nehmen. Sie wissen es. Unabänderlich. Nicht zurücknehmbar.
Wenn man nun nicht nur anzeigt und petzt, sondern auch beantragt/fordert, dass derjenige bestraft wird (Strafantrag), kann man diesen immer zurückziehen.
Bringt nur bei Offizialdelikten nicht viel, weil dann auch von Amtswegen ermittelt wird.
Gruß S.
bezahle es und der Geschädigte soll dann die Polizei/Staatsanwaltschaft darüber informieren, wahrscheinlich wird es eh eingestellt, da es zivilrechtlich ist und nicht strafrechtlich
Sachbeschädigung und Schadensersatz sind ein Unterschied, ja. Aber hier ist beides fällig und nur der Schadensersatz ist Zivilrecht.
dümmer Weise eine Scheibe eingeschlagen
Aha. Sachbeschädigung ist also Zivilrecht. Man lernt nie aus.
Anzeigen kann man niemals zurückziehen. Aber wenn der Nachbar den Strafantrag zurück nimmt, ist es (fast) ausgeschlossen, dass da die Staatsanwaltschaft noch tätig wird.
Das Ding läuft. Eine Strafanzeige kann nicht zurückgezogen werden.