Hausverbot, kriegt jeder meine Privaten Informationen?

4 Antworten

Ja, sicher kriegen das dann alle.


Stevie623 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 13:03

Aber ohne meine Adresse, oder?

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und musste ein Dokument unterschreiben (gilt es denn wenn ich erst 16 bin?)

Da du zur Unterschrift wahrscheinlich genötigt wurdest, denke ich nicht, dass dieses Dokument gültig sein wird.

Schreib ein Protokoll zu dem Vorfall und lass dir dieses bezeugen (mit Datum und Unterschrift der Zeugen).

Ich würde zudem einmal mit der Fillialleitung sprechen. Wenn du treuer Kunde und ehemaliger Mitarbeiter bist sehen die vielleicht ein, dass das Hausverbot Unsinn ist.

Deine Persönlichen Daten dürfen natürlich nicht ohne weiteres weitergegeben werden. Es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen und dieses darf sich nur auf relevante Informationen beziehen.


Jurafuchs  03.08.2024, 12:37
Da du zur Unterschrift wahrscheinlich genötigt wurdest

Starke Einschätzung nach ein paar Sätzen. Du bist Volljurist?

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Destranix  03.08.2024, 12:39
@Jurafuchs

Nun, wie stellst du dir das vor? Denkst du der Fragensteller unterschreibt irgendetwas x-beliebiges ohne es sich durchzulesen?

Klingt mir schon sehr suspekt.

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Stevie623 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 13:08
@Destranix

Das Formular welches ich unterschrieben musste heißt Formular zur Erstattung einer Strafanzeige und eines Strafantrags was mich beunruhigt da es sich ziemlich final anhört.

Und ich bin mir nun nicht sicher ob ich schon Angezeigt wurde oder ob es erst passiert, nachdem ich ihnen meine Sicht schriftlich mitteilen kann.

Aber der Security Mann hatte mir gesagt, dass meistens keine Anzeige erstattet wird, ich bin aber beunruhigt

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Destranix  03.08.2024, 14:57
@Stevie623

Klingt merkwürdig. Ich meine, wenn du das unterschreibst müsstest ja du die erstatten oder nicht?

Naja, am besten redest du noch mal mit denen.

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Es geht eine Mitteilung an deine Eltern. Und wenn du zur Polizei vorgeladen wirst, hast du das Recht, ein Elternteil mit zu nehmen.


Stevie623 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 13:04

Mir wurde gesagt, dass ich ein Brief bekommen weder und dann entweder schriftlich oder per email eine “Entschuldigung” schreiben kann.

aber es wurde jetzt nicht erwähnt, dass ich persönlich da hin gehen muss?

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DerHans  03.08.2024, 13:46
@Stevie623

Das musst du jetzt mal abwarten. Wenn du dort selbst gearbeitet hast, weißt du doch, dass die das nicht einfach auf sich beruhen lassen.

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Sorry, erstmal zum Sachverhalt:

Ohne Bezahlen den Laden verlassen wollen und dann dem Detektiv was erzählen von "und irgendeinen Quatsch erzählt weil mein Kopf einfach überfordert war". Wie möchtest du hier auch nur ansatzweise sagen, dass der Detektiv falsch gelegen haben könnte? Für jeden Außenstehenden klingt das nach Schutzbehauptung.

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Eine zivilrechtliche Fangprämie wurde nicht verlangt? Vermutlich zwischen 60 und 100 Euro? Das ist keine "Strafe". Ich vermute jetzt mal rein persönlich, dass es sich bei dem angekündigten "Anwaltsschreiben" um die schriftliche Bestätigung der Firma bezüglich des Hausverbots und ggfls. die zivilrechtlichen Forderungen handelt. WAS HAST DU UNTERSCHRIEBEN?

Der Detektiv kann nicht entscheiden, ob die Strafanzeige an die Strafverfolgungsbehörden geschickt wird. Ich halte es nicht nur für ziemlich unwahrscheinlich, dass dein Bild an andere Filialen weitergeleitet wird, sondern auch rechtlich für problematisch. Nichtsdestotrotz gilt das Hausverbot natürlich, und da du schon dort gearbeitet haben willst -mit 16- kennen die dich und es wird sowieso darüber geredet. Die Folge ist, du wirst erkannt.

Wenn du wirklich als -"langjährige Kundin" im Alter von 16 Jahren- angezeigt werden solltest, dann haben deine Eltern das Recht bei der Vernehmung anwesend zu sein. Das bedeutet, du wirst, sofern eine Anzeige erstattet wird natürlich, zu einer Stellungnahme aufgefordert, das kann gffls. die schriftliche Rückantwort auf den Brief sein oder eine Vorladung. Die rechtliche Belehrung liegt dann immer bei.

UND deine Eltern erhalten ebenfalls Bescheid mit einem getrennten Brief.

ENTGEGEN EINER ANDEREN ANTWORT. Nicht mehr die Filiale betreten, das ist Hausfriedensbruch. Setze dich mit der Leitung telefonisch oder schriftlich in Verbindung, so du das denn willst.


Stevie623 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 13:51

Was ist denn genau mit “rechtliche Belehrung” gemeint? ist es diese Geldstrafe?

Ist es wahrscheinlich, dass ich eine Anzeige bekomme, ich habe keine Vorstrafen oder ähnliche Fälle in meiner Akte?

Also kommen am Ende 2 Briefe in der Post, einen für mich und eine für meine Eltern.

und ich hatte vor der Filiale getrennt nochmal eine email zu schrieben, um mich zu entschuldigen, sollte ich dies machen oder ist es schlecht?

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Eckengucker  03.08.2024, 13:56
@Stevie623

Deine Rechte im Strafverfahren. Das ist die strafrechtliche Seite nicht die zivilrechtliche. Aussageverweigerungsrecht, Aussagerecht, Recht einen Anwalt zu befragen. Darüber muss jeder Tatverdächtige bzw. in diesem Fall wohl eher Beschuldigte vor einer Aussage belehrt werden.

Ja, in der Regel kommen zwei Briefe.

Ganz ganz persönlich: Die Story kommt so nicht rüber. Das weißt du selbst. Du kannst dich nach einiger Zeit entschuldigen und bitten das Hausverbot aufzuheben.

Nochmal zum Strafrecht, passieren dürfte nicht viel, wenn es das erste Mal ist, bzw. bisher keine Auffälligkeiten vorliegen. Das kann hier allerdings niemand auch nur annähernd konkret beurteilen.

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Stevie623 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 14:16
@Eckengucker

Viel Dank für Ihre Antwort.

Ich geh mal einfach den Schritt und entschuldige mich bei der Filiale, dass meine Story schwach ist weiß ich auch, ich versuche es einfach mal.

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