Hausverbot?Zeugen? Polizei? Begründung?

9 Antworten

Hausverbot kann jeder aussprechen, der Eigentum hat. Polizei (nur bei Diebstahl) und Zeugen braucht man nicht dazu. Anwalt, jeder der sein Handwerk versteht.

Das Hausverbot in Geschäftsräumen

Im geschäftlichen Bereich gilt für Hausrecht und Hausverbot grundsätzlich das gleiche. Das Hausrecht wird in Geschäftsräumen durch den jeweiligen Hausrechtsinhaber – also den Eigentümer der Räumlichkeit oder den Mieter oder Pächter, der sie betreibt und den Besitz an ihr innehat – ausgeübt. Der Hausrechtsinhaber kann gegenüber Kunden oder Besuchern grundsätzlich frei entscheiden, wer Zutritt erlangt und wer nicht sowie Hausverbote gegenüber unerwünschten Personen erteilen.

https://www.anwaltsregister.de/hausverbot

Du müsstest dich schon etwas klarer ausdrücken

Von dem was du geschrieben hast trifft nämlich leider gar nichts zu.

Hier einmal ein paar Infos zum Thema:

Von einem Hausverbot spricht man, wenn jmd. einem anderen es ausdrücklich verbietet, sein Haus, seine Wohnung, sein Lokal, seinen Geschäftsraum oder sein Grundstück zu betreten oder darauf zu verweilen. Kurz gesagt: Grundsätzlich darf man auch ohne Grund ein Hausverbot erteilen.

Kann man dem Freund der Mieterin Hausverbot erteilen?

Das Hausrecht des Mieters gilt sowohl für die Wohnung selbst als auch auf die Zugänge zur Wohnung. Gegen den Mieter selbst kann der Vermieter kein Hausverbot aussprechen. ... Ein Hausverbot kann der Vermieter auch erteilen, wenn der „Besucher“ als früherer Mieter im Haus randaliert hat und deshalb gekündigt wurde.

Dauer des Hausverbotes

Ein Hausverbot darf normalerweise unbegrenzt lange ausgesprochen werden. Dies gilt etwa bei dem ertappten Ladendieb. Zumindest ergibt sich nicht aus dem Gesetz, dass das Hausverbot befristet ausgesprochen werden muss.

Noch Fragen? - Einfach fragen!
1. In welche Kategorie wird es eingeteilt, sprich an welche Anwälte muss ich melden?

Zivilrecht / Strafrecht

2. Benötigt die Person, die ein Hausverbot ausstellt, Zeugen?

Nein.

3. Wie kann man dagegen vorgehen wenn das Hausverbot nicht berechtigt ist?

Ausschlagebend ist, dass die Person, die das Hausverbot erteilt, dazu berechtigt ist - also Eigentümer / Mieter / Beauftragter / etc.

Dann ist ein Hausverbot stets gültig, es kann dann ohne jeden Grund gegenüber jeder Person völlig nach freiem Willen und Gutdünken des Berechtigten ausgesprochen werden.

Jeder Geschäfts - Firmen - Restaurant - Club - Disco - und Wohnrauminhaber / Mieter oder eine diese/n dazu ermächtigte Person (zumeist Security oder Verkäufer, Kellner, etc.) kann jedem Menschen völlig ein Hausverbot erteilen.

Es muss nicht begründet werden und gilt ab der Sekunde, in welcher es erteilt wurde - auch mündlich. Geht man dann nicht unverzüglich, ist das bereits strafbar.

Man kann also nur dagegen vorgehen, wenn die Person, die es erteilt hat, nicht berechtigt war.

Die Chancen dazu stehen bei Angestellten des Inhabers / Betreibers / Mieters sehr schlecht.

4. Wird bei einem Hausverbot automatisch die Polizei informiert?

Nein. Erst bei Verstoß, dann wäre die sein Hausfriedensbruch, dann wird die Polizei informiert, im Form einer Strafanzeige.

1. Keine Ahnung, kannst du googlen.

2. Nein.

3. Ein Hausverbot ist immer berechtigt. Wieso sollte es nicht berechtigt sein?

4. Nein, aber bei einem Verstoß kann sie hinzugezogen werden, um es durchzusetzen.

  1. Kategorien gibt es nicht. Hausverbote unterscheiden sich nur in der Dauer. An Anwälte musst du das gar nicht melden. Wozu denn?
  2. Muss nicht, schadet aber auch nicht.
  3. Es muss nicht berechtigt sein, bzw nur in öffentlichen Gebäuden begründet werden. Privat reicht es, wenn du dem Besitzer einfach auf'n Sack gehst.
  4. Nein. Ggf in öffentlichen Gebäuden, wenn Diebstahl, Vandalismus/Sachbeschädigung, öffentliches Ärgerniss oder dergleichen vorliegt/voran gegangen ist, was man zusätzlich zurr Aussprache des Hausverbotes zur Anzeige bringen will.

Gruß S.