Hausrecht immer?

5 Antworten

Nein, er darf natürlich keine Delikte begehen.

Es gibt Gesetze (in dem Fall das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) und so wie andere Gesetze auch zu Hause oder eben überall gelten, kann sich der Ladeninhaber natürlich nicht auf sein Hausrecht berufen, wenn er gegen Gesetze verstößt.

Überlege, dass er dann ja auch einen Betrug begehen oder verbotene Betäubungsmittel verkaufen könnte.

Zwischen Recht haben und Recht bekommen steht immer die Beweislast aber das ändert nichts an der Antwort.

Es gibt ein sogenanntes eingeschränktes Hausrecht für Orte, die sonst durch Jedermann ohne besondere Einlaßformalitäten betreten werden können.

Da kann ein Hausverbot durch den Hausrechtsinhaber nur aus besonderen Gründen ausgesprochen werden, z.b. wenn der Kunde selber strafbare Handlungen begeht (diebstahl, Sachbeschädigung), oder sich gegenüber anderen Kunden herablassend oder gefährdend verhält.

Aus rassistischen Gründen jemandem ein Hausverbot zu erteilen, ist natürlich nicht erlaubt, das muß aber demjenigen, der es ausspricht auch erst einmal nachgewiesen werden.

Das darf er.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
sich zu weigern, die Kunden aus sexistischen oder rassistischen Gründen zu bedienen

Wenn es nachweislich diese Gründe sind, darf er es nicht.

Problem: Wenn er sich einfach nur weigert ohne Begründung, fällt das unter Hausrecht. Da bleibt die Beweislast beim Kunden und das wird schwierig.

Diskriminierung ist nicht erlaubt!

Allerdings kann der Ladenbesitzer frei entscheiden, mit wem er ein Geschäft machen will. Der Kunde hat also keinen Rechtsanspruch auf einen Verkauf.