Hausdurchsuchung wenn niemand zuhause ist?
Hallo,
wir nehmen mal an es kommt zu einer Hausdurchsuchung ohne dass Gefahr im Verzug ist, oder Beweise vorliegen.
Als Beispiel würde passen, dass es Indizien gibt, dass jemand mit Drogen in Verbindung steht, evtl auch Handel im geringen Maße betreibt und die Indizien eben gerade so für eine Durchsuchung ausreichen.
Der Betroffene hat aber nichts mit der Thematik zu tun, von dem her stellt sich der Verdacht als falsch heraus.
Es kommen also die Beamten und klingeln an einer leeren und abgeschlossenen Wohnung, der Bewohner ist gerade unterwegs, nicht errreichbar und niemand weiss wo er ist.
Würde dann das Ganze verschoben, ein Schlüsseldienst gerufen, oder gar die Tür aufgebrochen werden?
Trägt der Betroffene irgendwelche Kosten?
Wer haftet wenn sogar der zweite Fall eintreten würde dafür, wenn in der dann ungesicherten Wohnung etwas gestohlen wird und wie würde man beweisen, dass etwas fehlt?
9 Antworten
An der Wohnungstür befindet sich ein Hinweis, wo man die Schlüssel für das Ersatzschloss abholen kann (meist bei der Polizei).
Mal ein Frage wenn ich mein Schlüssel abhole werde ich dann festgenommen oder muss ich irgendwas vorlegen um den Schlüssel zu bekommen
Es wird durchsucht, weil es den gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss gibt.
Wenn Du meinst, dass es eine rechtswridige Maßnahme war, mußt Du dagegen klagen und die Unzulässigkeit per Gerichtsbeschluss erreichen. Stellt der Richter nicht die Unzulässigkeit der Maßnahme fest, dann war es erlaubt.
Sollte ein Schaden entstanden sein, muß man die Forderung auf Schadensersatz stellen.
Die Durchsuchung findet trotzdem statt.
Schlüsseldienst öffnet die Tür.
Durchsuchung. Beschluss und Protokoll der Durchsuchung wird in der Wohnung hinterlassen.
An der Wohnungstür befindet sich ein Hinweis, wo man die Schlüssel für das Ersatzschloss abholen kann (meist bei der Polizei).
Im Mehrfamilienhaus sagen die aufmerksamen Nachbarn schon Bescheid, dass man seine bisherigen Wohnungsschlüssel nicht nutzen kann.
An der Wohnungstür befindet sich ein Hinweis, wo man die Schlüssel für das Ersatzschloss abholen kann (meist bei der Polizei).
Mal ein Frage wenn ich mein Schlüssel abhole werde ich dann festgenommen oder muss ich irgendwas vorlegen um den Schlüssel zu bekommen
Wenn die Durchsuchung erforderlich ist und die rechtlichen Voraussetzungen stimmen, wird durchsucht, egal ob der Betroffene anwesend ist oder nicht. Dazu gehört auch die gewaltsame Öffnung der Türe.
Ist der Betroffene nicht anwesend, wird meist eine neutrale Person als Zeuge hinzugezogen. Das könnte auch ein Nachbar sein. Dieser unterschreibt danach auch auf dem Durchsuchungsprotokoll.
Wenn niemand da ist wird der Schlüsseldienst gerufen (wenn der nicht ohnehin schon prophylaktisch dabei ist) und die Tür geöffnet.Normalerweise wird sich die Polizei dann auch bemühen, das ein neutraler Zeuge bei der Durchsuchung anwesend ist (z.B. Nachbar).
Wer haftet wenn sogar der zweite Fall eintreten würde dafür, wenn in der dann ungesicherten Wohnung etwas gestohlen wird und wie würde man beweisen, dass etwas fehlt?
Nach dem Ende der Durchsuchung wird ein neues Schloss eingebaut und eine Nachricht hinterlassen wo sich der Wohnungsbesitzer den Schlüssel abholen kann.
Kommt aber vor, ich wurde schon mal gefragt als bei meiner damaligen Nachbarin wegen Warenbestellbetrug durchsucht wurde..
Ich weiß, dass die StPO das zuläßt, aber unklug ist es allemal.
Wie gesagt, das war auch nur ein Beispiel. Wichtig ist eben, dass die (außer bei Gefahr im Verzug) normalerweise nicht alleine da rein gehen und jemand neutrales die Durchsuchung bezeugt.
Grundsätzlich bittet die Polizei um Zeugen seitens des städtischen Ordnungsamtes dazu. Nachbarn sind mehr als zweifelhafter Natur ; - )