Verdacht auf Diebstahl ..Hausdurchsuchung .. und Handy wurde beschlagnahmt?

2 Antworten

Es wird eine Weile dauern bis die Sache eingestellt wird. Da bei Dir im Grunde nur 2 vielleicht entwendete Sachen gefunden wurden, und eben auch Sachen gestohlen wurden als Du nicht in der Einrichtung warst, dauert da eben. In letzter Konsequenz muss Dir bewiesen werden dass Du überhaupt was gestohlen hast. Das Du zum Kreis der Verdächtigen zählst ist allerdings auch klar.

Noch etwas. Mache keine Aussagen über die Angelegenheit bei der Polizei oder sonstwo, dazu bist Du nicht verpflichtet. Warte einfach ab was weiter kommt. Sollte, was nicht zu erwarten ist, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl kommen, wende Dich umgehend an einen Anwalt für Strafrecht. Allerdings eben nur dann wenn das was Du in der Frage geschrieben hast auch wirklich absolut richtig ist. Du kannst zunächst einfach nur abwarten.


Benjdu 
Beitragsersteller
 22.12.2019, 16:14

Okay danke. Ich werde einfach abwarten nur ist es etwas komisch bei der Hausdurchsuchung wurde keine einzige sache gefunden was aufgelistet ist, ich musste mich erklären warum ich für keine einzige sache im Haus einen Kassenzettel besitze was etwas Wert war. Und wenn auf mein Handy Bilder drauf sind von 1 oder 2 sachen die ich Trage und die sich ähneln von den Sachen die geklaut wurden, können die mich doch nicht verurteilen?? Das ist ja so als ob eine wellensteyn Jacke fehlen würde und ich genau die selbe habe und nur Weill ich die selbe habe, have ich es ja nicht geklaut. Kann man dann kein DNA Test machen??

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Artus01  22.12.2019, 16:21
@Benjdu
ich musste mich erklären warum ich für keine einzige sache im Haus einen Kassenzettel besitze

Das wird gerne immer angeführt. Wenn ich hier bei mir zu Hause für alle Sachen die geklaut sein könnte einen Kaufbeleg vorweisen müsste, hätte ich auch ein Problem. vor allem dann wenn auf den Sachen keine Garantie mehr ist.

Es bleibt aber ganz klar dabei dass man Dir den Diebstahl nachweisen muss, nicht umgekehrt. So wird es keine Verurteilung geben.

Einen DNA-Test wird man sehr wahrscheinlich nicht machen, sondern das Verfahren vorher einstellen.

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Du musst unterscheiden zwischen Beschlüssen zur Wohnungsdurchsuchung und separaten Haftbefehlen. Letzteren gab es bei dir nicht.

Etwas unstimmig ist es, dass sie wegen solchen Diebstählen einen so großen Aufwand betreiben. Schlecht finde ich es aber nicht, dient ja schließlich der Strafverfolgung.

Bei einer Durchsuchung muss ja auch nichts gefunden werden. Die Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsrichter hatten nur die Mutmaßung, dass bei dir etwas gefunden werden könnte, und das dies relativ wahrscheinlich ist.

Bei dir kamen die §§ 73 und 74 des StGB zur Anwendung. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__73.html https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__74.html

Aufgrund der Durchsuchung bei dir ermittelt die Polizei jetzt. Das kann 2 Wochen oder ein paar Monate dauern. Wenn alles so ist wie du geschrieben hast, dann wird das Ermittlungsverfahren gegen deine Person nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt ( was das Optimum wäre ) .

Dazu bekämst du in dem Fall einen Brief, dass du deine beschlagnahmten oder sichergestellten Sachen bei der Polizei XY oder Staatsanwaltschaft XY, zu den und den Zeiten abholen kannst.


Benjdu 
Beitragsersteller
 22.12.2019, 16:18

Es wurde ja nur ein Paar schuhe mitgenommen, werden die Schuhe dann der Person vorgezeigt die es vermisst oder werden die Schuhe der ganzen Einrichtung vorgezeigt?

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JuristMoral  22.12.2019, 16:29
@Benjdu

Das weiß ich nicht. Dein Handy wurde aber auch mitgenommen?

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JuristMoral  22.12.2019, 16:41
@Benjdu

Ok. Wenn alles gut geht, bekommst du es in ein paar Wochen ( oder Monaten :/ ) wieder.

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