Haus Neubau Elektro Messprotokoll?

7 Antworten

Ein Elektriker ist nach der Gebäudeinstallation dazu VERPFLICHTET eine Prüfung nach DIN VDE 0100 Teil 600 durchzuführen. Dabei handelt es sich um Prüfungen für Ortsfeste Anlagen also Anlagen, die fest im Gebäude verbaut sind, die Zentral Elektrik, semtliche Steckdosen, Leitungen, Leuchten usw.

Handelt ein Elektriker grob fahrlässig z.b. dadurch, dass er keine Prüfung der Anlage durchgeführt hat, ist dieser dazu verpflichtet im Fehlerfall Schadenersatz zu leisten. 1000 mal geht sowas gut aber beim 1001. mal knallt es wie man so schön sagt.

Der Kunde erhält dann ein sogenanntes Prüfprotokoll in dem genau drin steht was geprüft wurde, welcher Stromkreis und welche Steckdose geprüft und verbaut wurde. Dazu gehört die Sichtprüfung ob alle Betriebsmittel richtig verwendet wurden, die Erprobung der Anlage und die Messung nach DIN VDE 0100 Teil 600 mit einem zugelassenen Messgerät.

Gemessen wird dabei die Niederohmigkeit des Schutzleiters mit dem Grenzwert von maximal 1 Ohm, der Isolations Widerstand aller aktiven Leiter gegen PE, mit dem zugelassenen Grenzwert von 1MOhm (in Normalen einfachen Stromkreisen ist der Skalenendwert zu erwarten z.b. >200MOhm), die Netzimpedanz Messung, Auslösezeit des FI Schutzschalters und der Auslösestrom des FI Schutzschalters.

Erst wenn die Messung durchgeführt wurde und Grenzwerte eingehalten wurden, ist im Sinne der DGUV die Sicherheit der Anlage gewährleistet.

Alle Werte werden dabei im Messprotokoll eingetragen und dem Kunden übergeben.

Dem Kunden steht also das jeweilige Protokoll der Anlage zu.

Das Prüfprotokoll ist 4 Jahre lang gültig. Nach 4 Jahren gilt die Anlage wieder als gefährdet und es muss eine Widerholungsprüfung durchgeführt werden. Das selbe gilt für nachfolgende Änderungen der Anlage oder Erneuerung von Komponenten der Anlage z.b. der Erneuerung oder dem Tausch einer Steckdose. Es muss danach also im Prinzip neu geprüft werden.

Der Installateur muss die Prüfung ausführen. Welchen Protokollumfang er dem Auftraggeber, oder gar dem Endkunden übergeben muss, ist nicht eindeutig geregelt.

Hier ein Auszug aus den Vorschriften:

Die Einhaltung der gängigen Normen liefert der Elektroinstallateur mit dem Übergabeprotokoll und Prüfbericht laut VDE 0100-600 : 2008 -06.

Im normativen Anhang NB ist eine Übergabe von Installationsplänen nicht gefordert.

Selbst zu den Meßwerten steht :"Eine Dokumentation aller einzelnen Messwerte ist nicht gefordert".

Hier noch weitere Hinweise:

https://www.weka.de/elektrosicherheit/pruefprotokoll-nach-vde-0100-600-dl/


qugart  13.12.2019, 10:10

Okay...ich dachte bisher der Bauherr/Auftraggeber muss so ein Protokoll bekommen. Wieder was gelernt.

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GFS18  13.12.2019, 10:16
@qugart

Professionelle Bauträger haben das Protokoll immer, das ist schon Bestandteil deren Ausschreibung, dort wir ggfls. auch ein erweiterter Umfang wie z.B. Installationspläne festgeschrieben, schon um sich bei Bedarf entsprechend abzusichern.

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qugart  13.12.2019, 10:18
@GFS18

Das ist klar. Ich dachte nur, die Übergabe wäre verpflichtend.

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GFS18  13.12.2019, 10:23
@qugart

Wenn die Anlage "ordentlich" übernommen wird, steht das Prüfprotokoll natürlich dem Übergeber und dem Übernehmer zu. Ich denke das wird auch in mehr als 90% aller Fälle so gemacht.

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ich sags mal so, der ausführende handwerker hat für eine ordnungsgemäße, zum zeitpunkt der errichtung den geletenden regeln entsprechende ausführung zu gewährleisten. in welchem umfang er dies zu dokumentieren hat, ist in der tat eine einzelfallentscheidung und muss ggf. VOR auftragsbeginn mit dem handwerker ausgehandelt werden.

im zweifelsfall reicht hier die rechnung aus, wenn daraus der umfang der arbeiten klar hevor geht.

lg, Anna

Ist wohl VDE 0100-600. Das Prüfprotokoll erhält der Bauherr.

Das muss jetzt nicht unbedingt der Eigentümer sein.

Die Messung ist Pflicht. Wenn du sicher sein willst das du das Messprotokoll auch bekommst dann kannst du das ja auch beauftragen.