Hauptschulabschluss in Deutschland nachholen Voraussetzungen?
Hallo!
ich & meine Freundin möchten bald zusammenziehen. Allerdings hat sie derzeit nur den normalen Hauptschulabschluss in Österreich (8 Jahre) absolviert. Um Ihre gewünschte Lehrstelle zu erlangen, braucht sie allerdings den sogenannten Quali hier in Deutschland. Meine Frage dazu ist jetzt, unter welchen Voraussetzungen sie diesen Abschluss erlangen kann? Muss sie eine bestimmte Zeit hier in DE wohnen? & da sie ja Minderjährig ist (17), stellt sich mir die Frage, wie es mit dem Sorgerecht aussieht, da dies ja noch bei ihren Eltern in Österreich liegen würde (bezüglich Verträge unterschreiben, etc.)?
Wir versuchen schon seit längerem, dass das mit dem Ausziehen funktioniert, da ihre familiären Verhältnisse nahe zu an psychische Folter grenzt.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Das Einverständnis der Eltern zum Auszug hat sie aber?
Ja, das haben wir bereits Anfang des Jahres erhalten. Wir haben aber nicht erwartet, dass so viel Bürokratie dahinter steckt😅
2 Antworten
Solange sie das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, ist sie in Deutschland schulpflichtig, sofern sie hier auch gemeldet und wohnhaft ist. Also könnte sie eine ganz normale staatliche Schule besuchen.
Falls die Schule eine oder mehrere Unterschriften der Eltern benötigt, sollte man die Situation Eltern-Kind offen mit der Schule besprechen und fragen, ob die Unterschrift auch in diesem Fall absolut notwendig ist - und welche Lösung der Schule einfällt. Evt. können die "Pflege-Eltern" diese Unterschrift leisten.
ist sie erstmal in der öffentlichen Schule, kann sie dort bis zum Abschluß bleiben. Bewirbt sie sich über einen Platz in der öffentlichen Schule nach Erreichen des 18. Lebensjahres, kann die Schule dies ablehnen - vorher hat sie die Pflicht, die Erfüllung der Schulpflicht auch zu ermöglichen.
Das ist sehr gut, ich werde mich direkt morgen bei der nächsten staatlichen Schule melden. Vielen, vielen Dank dir! Über die staatlichen Schulen hatte ich ganz vergessen. Dachte eher an eine VHS o.ä.
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/anerkennung-schulabschluesse.php
Zumindest wenn sie Deutsche wäre, könnte sie im Notfall vor's Familiengericht, ihre schwierge Situationen erklären und wenn der Richter das ok gibt, kann man die Eltern umgehen. Sollte man aber vorher ggü. den Eltern klar kommunizieren.
Möglicherweise gibt's in ihrer Heimat ähnl. Möglichkeiten.
notting
Muss man das denn generell vor Gericht austragen, bevor sie in die Schule gehen darf?
Vielen Dank! Das ist eine sehr gute Nachricht & würde auch einiges erleichtern. Gilt das denn auch wenn sie die Volljährigkeit erreicht hat? Darf sie dann auf der derzeitigen Schule bleiben?