Hat Stromzähler noch Eichgültigkeit?

3 Antworten

Zähler für Elektroenergie haben je nach Bauart unterschiedliche Eichgültigkeiten:

  • Ferrariszähler: 16 Jahre
  • elektronische Zähler: 8 Jahre

Wann der Zähler seine letzte Eichung erfahren hat, ist ersichtlich:

  • entweder an der gelben Eichmarke, die das Eichjahr und das Kennzeichen der staatlich anerkannten Prüfstelle enthält
  • oder der MID-Kennzeichnung des Messgerätes, in welchem Jahr das Messgerät in Verkehr gebracht wurde

Grundsätzlich haben die Messstellenbetreiber die Möglichkeit, unter Aufsicht des zuständigen Eichamtes die Eichgültigkeit von Messgeräten über ein definiertes Stichprobenverfahren zu verlängern.

Dies wird überwiegend mit Ferrariszählern praktiziert. Allerdings wird dies in der nächsten Zeit eher abnehmen, da es einen Fahrplan gibt, nach dem die Zählpunkte mit elektronischen Zählern auszustatten sind.

Bei den elektronischen Zählern ist oft die notwendige Stückzahl baugleicher Zähler im Feld entweder nicht vorhanden oder es ist für die Messstellenbetreiber noch nicht lohnend.

Ob ein Messgerät über ein Stichprobenverfahren verlängert wurde, kann also beim zuständigen Eichamt erfragt werden. Aber auch der Messstellenbetreiber hat alle Unterlagen dazu.

Für nachgeschaltete Unterzähler ist der Messstellenbetreiber des Hauptzählers nicht verantwortlich.

Für den Unterzähler stellt sich also die Frage, wer hier der Messstellenbetreiber ist.

Es ist zu vermuten, dass dies entweder der z. B. der Hauseigentümer ist, so es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt.

Der Messstellenbetreiber hat nach der Eichgesetzgebung auch die Pflicht, dies beim zuständigen Eichamt anzuzeigen, verbunden mit den Angaben, welche Messgeräte er wo betreibt.

Etwaige Ordnungswidrigkeitsverfahren beziehen sich stets auf den Messstellenbetreiber, nicht auf den Endkunden.

Eine Ordnungswidrigkeit stellen im vorliegenden Fall dar:

  • Nichtanzeige des Messstellentriebs beim Eichamt
  • Nutzung von Messgeräten im rechtsgeschäftlichen Verkehr, die nicht den eichrechtlichen Bestimmungen entsprechen.

Rechtsgrundlagen:

  • [1] Mess- und Eichgesetz [MessEG]
  • [2] Mess- und Eichverordnung [MessEV]
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruflich tätig bei einem Messgerätebereiber
Wir haben hier einen Stromzähler, wo nicht ersichtlich ist, ob der noch eine Eichgültigkeit besitzt. Lässt sich dies irgendwie herausfinden?

Wenn geeicht, hat er eine entsprechende Prüfmarke / Prüfsiegel. Ansonsten wäre es bei klassischen Ferraris-Zählern tatsächlich typenabhängig. Die Typenzulassungen laufen aber definitiv demnächst aus.

Der Netzbetrieber sieht sich verantwortlich für den Hauptzähler, und der besagte Zähler ist ein Unterzähler, daher fühlen sie sich nicht dafür verantwortlich.

Zurecht, denn Unterzähler sind Eigentümersache. Die analogen Zähler haben mMn eine Eichfrist von 16 Jahren - solange die Serie eben keine Prüfmängel aufzeigt.

Wir stehen vor der Frage, ob der Zähler getauscht werden muss

Bis 2032 auf jeden Fall. Der Hauptzähler ja ebenso, falls der auch noch analog läuft. Wird derzeit hier bei uns in allen Privathaushalten bereits getauscht seitens des Netzbetreibers.

Hallo plzJustLeMein,

Eichung der Stromzähler, digital alle acht Jahre, mechanische Zähler 16 Jahre.

Nach Ablauf der Eichfrist, sind die Zwischenzähler zutauschen/erneuern.

An dem Zähler sollt ein grauer oder gelber Aufkleber sein

Siehe hier:

https://www.energieverbraucher.de/de/abgelaufene-eichung-__1061/

https://www.ptb.de/cms/fileadmin/internet/fachabteilungen/abteilung_9/9.2_gesetzliches_messwesen_und_konformitaetsbewertung/9.21/tr/TR-E_17.pdf

LG

Woher ich das weiß:Recherche

plzJustLetMeIn 
Beitragsersteller
 17.06.2024, 16:30

Klar, bei Neubau wird die Eichgültigkeit auf 16 Jahre gesetzt, und danach wird nachgeprüft. Bei unserem Netzbetreiber nutzen sie die Stromzähler teilweise seit über 50 Jahren, da sie einfach funktionieren. Nur wo kann ich dies nachschauen?

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JesJu  17.06.2024, 16:45
@plzJustLetMeIn

Der Netzbetreiber muss ein Protokoll über die regelmäßige Prüfung und Genauigkeit führen. Dort wird der Zählertyp mit den Messwerten protokoliert.

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