Hat man als Mieter Anspruch die Lampen gemacht zu bekommen?
Szenario : Mieter besichtigt Wohnung überall an der Decke sind LED birnen mit Fassung. Unterschreibt Mietvertrag. Als Einzug Schock im Dunkeln, Lampen sich nicht mehr da, nur noch Kabel hängen aus der Decke. Muss der Vermieter das machen bzw zahlen?
11 Antworten
Ob neue Wohnung oder solche mit Vormieter:
Lampen gehören nicht dazu. Ausser fix eingebaute wie im Spiegelschrank oder viellecht im Dampfabzug der Küche.
An zwei Drähten kannst du nichts falsch anhängen. Das darf auch jedeR.
Bei drei Drähten muss der gelb-grüne (Erdung/Schutzleiter) ans Gehäuse, falls es eine Metallleuchte ist.
Sind die Lampen im Mietvertrag aufgeführt? Vermutlich nicht.
Damit sind sie normales bewegliches Gut, dass der Mieter selbst mitbringen kann und sollte. Das würde ich nicht anders bewerten als Gardinen und Vorhänge, die bei einer Wohnungsbesichtigung vorhanden sind um es wohnlicher erscheinen zu lassen.
Einfache Fassungen und Leuchtmittel kosten nicht die Welt. Und dekorative Lampen muss man sowieso zum individuellen Möbelstil passend holen. Ich habe, glaube ich, noch eine Wohnung mit bereits angebrachten Leuchten gemietet.
Du kannst dir natürlich auf deine Kosten auch einen Elektriker rufen. Der freut sich über leicht verdientes Geld.
Jeder nicht absolut inkompetenter Heimwerker macht es aber sonst selbst.
Ob du die Lampen gemacht bekommst kann dir hier wohl niemand beantworten.
Wahrscheinlicher ist es allerdings, dass dir von deinem Vermieter die Leviten gelesen werden.
Nein, muss er nicht.
Diese sogennten Baustgellenrenovierungslampen sind kein Bestandteil der Wohnungsausstattung!
Die sind nicht nur kostenmäßig "PillePalle"!
Sollte man wissen wie man die anschließt wenn man kein Elektriker ist?