Lampen erneut anbringen?

ProfDrDrStrom  18.06.2021, 20:05

Was steht denn im Mietvertrag?

Dlfdlelso 
Beitragsersteller
 18.06.2021, 20:06

Da steht nichts zu den Lampen drin

4 Antworten

Ist deine Frage hypothetisch? Oder gibt es konkrete Forderungen vermieterseitig.

?

Von rechts wegen gelten alle Ausstattungen, die bei Mietbeginn sich in der Wohnung befinden, auch ohne Benennung im Mietvertrag, als mitvermietet.

Es ist nun eine Frage des Beweises, dass die da waren und welche bzw. keine.

Oder stammten die L. vom Vormieter und hr habt sie von ihm übernommen?

normalerweise hinterlässt man die mietsache so, wie man sie vorgefunden hat. waren in der wohnung zum einzug bestimmte deckenleuchten montiert, kann der vermieter mit sicherheit auch verlangen, dass diese oder zumindest ähnliche / gleichwertige angebracht werden.

lg, nicki

Normalerweise muss man eine Wohnung so abgeben, wie man sie übernommen hat. Wenn deine Lampen gleich- oder höherwertig sind als die Lampen, die da ursprünglich hingen, kannst du den Vermieter fragen, ob du deine Lampen hängen lassen darfst.

Wenn es gleichwertige Lampen sind, wäre es MÖGLICH. Normalerweise sind Leuchtkörper nicht Gegenstand des Mietvertrages.