Hat es unterschiedliche Auswirkungen (Schild/ Hund)?
Hätte es eine andere Auswirkung wenn z.B. meine Hündin jemanden beißt den ich nicht aufs Grundstück gelassen hab (wie letztes z.B. der Postbote er ist ohne zu fragen auf unser Grundstück gekommen), wenn auf einem Schild Vorsicht Hund steht?
Und hatte es nochmal eine andere Auswirkung, wenn auf dem Schild stehen würde „Betreten auf eigene Gefahr"
Oder wäre es egal? Also ich mein wenn die Person z.B. zur Polizei gehen würde oder sonst was.
Danke schon mal im voraus für eure Hilfe :)
Und der Briefkasten ist nicht auf dem Grundstück, für alle die hier wieder kritisieren.
7 Antworten
Es ist egal welches Warnschild man aufstellt, der Hund darf niemanden auf dem Grundstück verletzen, auch dann nicht, wenn er ungefragt in den Garten kommt und man ihn extra durch das Schild gewarnt hat.
Nein, dein Hund hat keinen zu beißen. Jedoch kannst du den Postboten verklagen, wenn er Hausfriedensbruch begeht. Unabhängig davon haftest du für deinen Hund aus der Gefahrenhaftung. Dabei wird nicht gefragt wer Schuld hatte. Nur was an Behandlungskosten zur Heilung angefallen ist. Und du hast den ganzen Ärger wegen der Tollwutimpfung, Schmerzensgeld, Hundehalterverordnung usw. Tor abschließen halte ich für ein geeignetes Gegenmittel.
Damit dein Hund eventuell jemanden beissen darf, der ggf. auf das Grundstück kommt, müsstest du ein komplettes Betretungsverbot für das Grundstück aufstellen.
Willst du, dass kein Postbote mehr kommt? Kannst du natürlich haben. Mit einem solchen unmissverständlichen und eindeutigen Betretungsverbot für alle und zu jeder Zeit. Im Zusammenhang mit dem kannst du dann noch den bissigen Hund ankündigen. Dann könnte man eventuell argumentieren, dass der - dann unerlaubt - Betretende gewarnt war.
Aber uneindeutig bleiben und dem jeweiligen Betretenden den Schwarzen Peter für die Folgen in die Schuhe schieben, das läuft nicht. Den Postboten haben wollen, aber ihm dann die Schuld für den Hund anhängen, der ihn bei dem verletzt, was du von ihm willst, nee, das ging vor hunderten Jahren als Graf Sowieso. Aber nicht in einer rechtsstaatlichen Ordnung.
Damit wäre der Postbote gerettet. Ich würde allerdings noch vermuten, dass der Warnhinweis im Bild noch zu unbestimmt ist.
Sobald dein Hund beißt, bist du schuld und hast erstmal den ganzen Wust um die Ohren. Egal, ob Schild oder nicht. Dein Hund darf niemanden beißen.
Die Schilder sind relativ nutzlos.
Der Postbote benötigt Zugang zum Briefkasten bzw. der Haustür (oder Ähnliches) um dort Sendungen und ggf. Pakete abliefern zu können. Befinden sich diese auf dem Grundstück, muss er dafür dieses eben betreten. Dafür muss er auch nicht jedes mal um Erlaubnis fragen.
Deine Aufgabe als Hundeigner ist es, sicherzustellen dass er das kann ohne gebissen zu werden.
Der Briefkasten befindet sich aber außerhalb des Grundstücks
Der Brief Kasten ist nicht im Garten und nicht an der Tür sondern außerhalb des Grundstücks