Handy in Reparatur geben auch ohne Kassenbon?
Hallo Community,
ich habe vor ca. einem halben Jahr bei Euronics mein Huawei Y-360 gekauft. Nun habe ich allerdings das Problem, dass die Ladebuchse am Handy einen hässlichen Wackelkontakt hat.
Ich möchte dieses jetzt gerne in Reparatur geben, da die Garantie ja noch nicht abgelaufen ist. Allerdings ist der Kassenzettel unauffindbar. Ich war damals zusammen mit einem Nachbarn im Euronics. Genügt dieser als Zeuge als Beweis, dass ich das Handy damals dort gekauft habe?
Falls nein: Was kann ich denn machen?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten!
2 Antworten
Ich hab keine Ahnung wieso die selbsternannten Spezialisten hier meinen das ein Kassenbon benötigt wird um Gewährleistungsrechte geltend zu machen.
Du musst nur beweisen wann du wo das Telefon gekauft hast.
Dazu reicht zB auch ein Kontoauszug / Zahlbeleg von der Zahlung (Insofern elektronisch gezahlt wurde). Ein Zeuge reicht eigentlich auch.
Reicht das auch ohne Zeitpunkt aus?
Ich befürchte nicht - das ist ja einer der zentralen Punkte die geklärt werden müssen. Weil es eben Fristen gibt. Da wären zB die 6 Monate bis zu Beweislastumkehr. Sind die rum wird es so oder so recht schwierig irgendwelche Gewährleistungsrechte durchzusetzen wenn der Verkäufer bockig ist.
such einfach. ohne kassenbon keine ansprüche'!
Diese sogenannten "Spezialisten" sind auch genau der Grund, warum ich meist erst mal ein bisschen warte bevor ich auf die Antworten eingehe. Ich habe mich nebenbei auch noch ein bisschen schlau gemacht und weiß daher, dass das hier richtig ist.
Wann genau ich das Handy gekauft habe weiß ich auch nicht mehr. Zumal ich noch nicht mal weiß, ob ich mit Karte oder Bar gezahlt habe.
Reicht das auch ohne Zeitpunkt aus?