Handy in Reparatur geben auch ohne Kassenbon?

2 Antworten

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Ich hab keine Ahnung wieso die selbsternannten Spezialisten hier meinen das ein Kassenbon benötigt wird um Gewährleistungsrechte geltend zu machen. 

Du musst nur beweisen wann du wo das Telefon gekauft hast. 
Dazu reicht zB auch ein Kontoauszug / Zahlbeleg von der Zahlung (Insofern elektronisch gezahlt wurde). Ein Zeuge reicht eigentlich auch. 


maddiboy 
Beitragsersteller
 21.03.2017, 15:30

Diese sogenannten "Spezialisten" sind auch genau der Grund, warum ich meist erst mal ein bisschen warte bevor ich auf die Antworten eingehe. Ich habe mich nebenbei auch noch ein bisschen schlau gemacht und weiß daher, dass das hier richtig ist.

Wann genau ich das Handy gekauft habe weiß ich auch nicht mehr. Zumal ich noch nicht mal weiß, ob ich mit Karte oder Bar gezahlt habe.

Reicht das auch ohne Zeitpunkt aus?

Tuehpi  21.03.2017, 15:33
@maddiboy

Reicht das auch ohne Zeitpunkt aus?

Ich befürchte nicht - das ist ja einer der zentralen Punkte die geklärt werden müssen. Weil es eben Fristen gibt. Da wären zB die 6 Monate bis zu Beweislastumkehr. Sind die rum wird es so oder so recht schwierig irgendwelche Gewährleistungsrechte durchzusetzen wenn der Verkäufer bockig ist. 

such einfach. ohne kassenbon keine ansprüche'!