Handy am Steuer - Elektroauto?
Hallo,
Handy am Steuer ist bei laufendem Motor ja nicht erlaubt.
Wie ist das bei einem Elektrofahrzeug? Der Motor läuft ja nur beim tatsächlichen Fahren. Könnte ich theoretisch an jeder Ampel oder im Stau mein Handy legal benutzen?
Wie gesagt: Mach ich nicht. Aber trotzdem interessiert es mich.
13 Antworten
Es kommt nicht drauf an in welchem Zustand dein Auto ist. Es kommt darauf an wo du stehst.
Stehst du wartend an einer roten Ampel oder nimmst du sonst irgendwie am Straßenverkehr Teil ist das tippen auf dem Smartphone nicht erlaubt.
Stehst du ordentlich am Straßenrand und bist nicht bereit durchzustarten (Motor aus, wie auch immer) wird sich keiner beschweren.
Es geht schlicht darum, dass wenn man am Straßenverkehr teilnimmt, ob aktiv oder passiv, das Handy nicht bedienen soll, da man recht schnell zu stark darin vertieft ist.
Nein, das darfst du nicht. In der StVO ist nirgends von einem laufenden Motor die Rede sondern lediglich vom führen eines Fahrzeuges und das macht man mit einem Elektromotor an einer Ampel genau so wie mit einem Verbrenner auch.
Das Problem im Recht ist, dass nicht alles im Gesetz geregelt ist. Manches wird über Rechtsprechung geklärt, wenn es das Gesetz nicht eindeutig hergibt. So auch hier: OLG Hamm, Beschluss vom 00.09.2014 – 1 RBs 1/14
Der Beschluss aus dem Jahr 2014 ist aber inzwischen ohne Relevanz, da der Gesetzgeber als Reaktion auf das Urteil mit Wirkung zum 19.10.2017 den § 23 StVO geändert hat und dort explizit in Abs. 1b S. 2 die start Stop Automatik gesetzlich legaldefiniert hat als nicht ausgeschalteter Motor.
Aber steht doch da:
(1b)1Absatz 1a Satz 1 bis 3 gilt nicht für
1. ein stehendes Fahrzeug, im Falle eines Kraftfahrzeuges vorbehaltlich der Nummer 3 nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist,
Dann lies mal den nächsten Satz
Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne
Mein Wagen setzte sich beim Stillstand automatisch in Parkmodus. Er ist also nicht auf "Drive". Dann sollte es ja erlaubt sein?
Nein, der Motor ruht dabei nur und das gilt nicht als ausgeschaltet.
Ist das deine Interpretation oder weißst du das tatsächlich?
Denn ein Automatikauto auf "P" zählt auch nicht als "ruhen".
Nun. da ist die Frage, wie das beim E-Auto definiert. Die reinen Startstopp Automatik genügt beim Verbrenner wohl auch nicht (mehr) und da ist die Frage was das vergleichbare beim E-Auto wäre. Ich denke das Thema wird der GG nochmal nachschärfen, wenn da Bedarf besteht, allerdings kann ich mir auch vorstellen, das mit der zunehmenden Konnektivität der Autos, die ja mittlerweile selbst Smartphones sind, sich auch erübrigt.
Handy am Steuer - Bußgeldkatalog & Bußgeldrechner 2022 (bussgeldkatalog.org)
aus §23 StVO
Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne.
Also darf man das Handy hier nicht benutzen.
Mein Wagen setzte sich beim Stillstand automatisch in Parkmodus. Er ist also nicht auf "Drive". Dann sollte es ja erlaubt sein?
Du darfst bei automatisch abgestellten oder ruhenden Motor seit dem 19.10.2017 kein Handy (mehr) benutzen, weil § 23 StVO Abs. 1b S. 2 angepasst wurde als Reaktion auf das Urteil des OLG Hamm vom 9.9.2014, was darin eines Gesetzeslücke gesehen hat, die eine Strafbarkeit ausschloss unter der alten Rechtslage. Der Gesetzgeber hat deswegen nachgebessert.
Diese Diskussion ist sinnlos, es gibt dazu ein Referzurteil:
https://openjur.de/u/744487.html