Handwerker will für abgelehnte Angebot Aufwandsentschädigung?

12 Antworten

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Wenn ihr vorher vereinbart habt, dass er die Aufwendungen im Rahmen der Angebotserstellung in Rechnung stellen darf, dann ist er auch berechtigt eine Rechnung zu stellen.

der war 3x da; was hat der da so getrieben? Falsch gemessen oder oder, sonst reicht in der Regel ein Besuch

was wurde vorher vereinbart? war das Angebot unverbindlich

wurde euch im Vorfeld mitgeteilt, dass das Angebot kostenpflichtig ist?


janika1314 
Fragesteller
 16.07.2021, 09:01

War kein kostenpflichtige Angebot vereinbart. Alles dubios

0

Nur wenn vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde, daß der Unternehmer den Kostenvoranschlag in Rechnung stellen darf, stellt seine Angebotserstellung eine eigene Dienstleistung dar, die etwas kosten darf.


sebastianla  16.07.2021, 08:48

In diesem Fall (Leistung "Kostenvoranschlag" wurde gar nicht vollständig erbracht, denn dazu würden natürlich auch die Arbeitskosten gehören) würde ich sogar dann bezweifeln, dass diese Leistung abgerechnet werden darf, wenn es vorher vereinbart wurde.

0

Handwerker machen auch Dienstleistungen. Dazu gehört auch das Erstellen des Kostenvoranschlages. Schließlich gehört da auch Arbeitzeit dazu und der Mitarbeiter muss auch für diese Zeit bezahlt werden. Deswegen darf für den Kostenvoranschlag auch Geld verlangt werden, wenn kein Arbeitsauftrag erfolgt. Anders sieht es jedoch aus, wenn ein Arbeitsauftrag erfolgt. Dann darf der Kostenvoranschlag nicht einzeln berechnet werden.

Das lässt sich so pauschal nicht sagen.

Entscheidend ist, ob es eine Vereinbarung gab, ob bei einem abgelehnten Angebot eine Aufwandsentschädigung fällig wird.

Eine solche Entschädigung halte ich durchaus für legitim, da ja unbestreitbar ein Aufwand vorhanden war und Kosten entstanden sind.


janika1314 
Fragesteller
 16.07.2021, 09:00

War keine Entschädigung für die Erstellung eines Angebotes vereinbart.

0
peterobm  16.07.2021, 09:07
@janika1314

wenn das so ist, wird er es schwer haben die Rechnung durchzusetzen

Auf dem Angebot wurde nur der Materialkosten aufgeführt ,keine Abdichtung, Blecharbeiten, also dazugehörige Leistungen. 

es reicht wenn eine Gesamtsumme ausgewiesen wird, Summe + Mwst = Zahlbetrag. da muss nix extra ausgewiesen werden.

anders bei einem detailliertem Kostenvoranschlag, da steht der genaue Materialbedarf und auch die Montage drin.

0