Darf der Handwerker ein finales Pauschalangebot erhöhen?

4 Antworten

Ein Pauschalpreis ist für den Auftragnehmer bindend!

Der Pauschalpreis ist im Gesetz klar geregelt und bedeutet, dass die tatsächlichen Massen unerheblich sind; es bleibt immer (massenunabhängig) bei dem ursprünglich vereinbarten Pauschalpreis.

Im Ergebnis gab das Gericht dem Kunden recht: Die Festpreisabrede wurde auch vom Gericht im Sinne einer Pauschalpreisabrede interpretiert. Der Dachdecker blieb auf seinen "Mehrkosten" sitzen. Das Urteil entsprach gängiger Praxis: Ein nicht exakt verwendeter Begriff wird juristisch ausgelegt, wie man die Gesamtabsprache im Lichte des gesamten Vertragsverhältnisses verstehen konnte. Und dabei wirkt sich aus, dass man Festpreis umgangssprachlich durchaus als Pauschalpreis versteht.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.malerverband-nds.de/aktuell/nachricht/artikel/urteil-ist-festpreis-dasselbe-wie-pauschalpreis/#:~:text=Der%20richtige%20juristische%20Ausdruck%20w%C3%A4re,Festpreis%22%20kennt%20das%20Gesetz%20nicht.

Der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot

Ein Angebot ist eine formelle Offerte für Leistungen oder Produkte, Arbeiten auszuführen, Arbeitszeit zu leisten oder Dienstleistungen zu einem bestimmten Preis zu erbringen.

Ein Kostenvoranschlag hingegen ist lediglich eine vorläufige Berechnung dessen, was der Auftrag kosten könnte. Umgangssprachlich gelten Kostenvoranschläge daher oft auch als freibleibende Angebote.

Hauptunterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag

Der Hauptunterschied zwischen einem Angebot und einem Kostenvoranschlag besteht somit darin, dass ein Angebot und die darin enthaltenden Preisangaben bindend sind, was bedeutet, dass sich das Unternehmen bereit erklärt, die Arbeit zum angegebenen Preis auszuführen.

Ein Kostenvoranschlag hingegen ist unverbindlich, d. h. es handelt sich nur um eine grobe Kalkulation, und das Unternehmen kann je nach Aufwand mehr oder weniger in Rechnung stellen. Überschreitet der kalkulierte Aufwendung den tatsächlichen Aufwand, entstehen Mehrkosten und der Endpreis steigt.

§ 631Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag

(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.

§ 11 Vertragsänderungen 

Jedwede Modifizierung dieses Vertrags ist nur rechtswirksam, wenn sich beide Vertragspartner schriftlich hierüber einigen. Es finden die Regelungen des BGB zum Werkvertrag Anwendung. 

Einen Muster-Werkvertrag findest du hier:

https://www.arbeitsvertrag.org/wp-content/uploads/2016/02/muster-werkvertrag.pdf

Deine Zahlen sind leider nicht nachvollziehbar.

Du hast ein Angebot für die Malerarbeiten zu einem Pauschalpreis von 500,- EUR erhalten.

Du schreibst:

Nach Beendigung der Arbeiten möchte das Unternehmen knapp 3000 € mehr haben, da mehr gemalert werden musste als gedacht.

Wie oben beschrieben sind die Bestimmungen zum Pauschalpreis gesetzlich geregelt.

Wenn sich dein Maler verkalkuliert kann er die nachträglichen Kosten nicht auf den Verbraucher abwälzen.

Du schreibst:

Nach Beendigung der Arbeiten möchte das Unternehmen knapp 3000 € mehr haben, da mehr gemalert werden musste als gedacht.

Wie bist du denn an diesen Handwerker gekommen?

Was du beschreibst lässt auf ehrlich gesagt nicht auf ein seriöses Unternehmen schließen.

Selbst wenn es kein Pauschalpreis gäbe könnte der Handwerker höchsten 20 % mehr verlangen. Natürlich muss der Handwerker unverzüglich informieren.

Jede Forderung muss begründet werden!

"3.000,- EUR mehr, weil mehr gemalert werden musste" ist keine Rechtfertigung.

Ein Rechenbeispiel:

Hätte der Handwerker die nur für den Wand- und Deckenanstrich berechnet, hätte die Arbeiten insgesamt 7 Mal ausführen müssen, um auf Mehrkosten von 3.000,- EUR zu kommen.

1 x 500,- EUR

6 x 500,- EUR = 3000,- EUR

Meine persönliche Meinung:

Es spricht viel dafür, dass hier versucht wird dich über den Tisch zu ziehen.

Bei 3.000,- EUR lohnt es sich ganz bestimmt, den Vertrag, sowie die Forderung durch die Verbraucherzentrale oder einem freien Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Nicht selten stellt sich heraus, dass der angebliche Handwerker die Malerarbeiten weder anbieten noch ausführen darf.

Noch Fragen? - Einfach fragen!
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ein Pauschalfestpreis ist eine gute Sache, aber nur dann wenn man dem Unternehmer nicht solche Hintertürchen aufhält mit "nach Bedarf und Aufwand".

Wer entscheidet denn ob Bedarf da war? Wahrscheinlich der Unternehmer :-)

Es musste mehr gemalert werden. Ist das nur eine Behauptung,oder wurde mit Deiner Zustimmung mehr gemacht,weil Du etwas bei der Auftragsbeschreibung vergessen hast?

Wenn der Auftrag klar bestimmt war,und der Auftrag zu einem Festpreis vergeben wurde,kommt keine Erhöhung in Frage.

Wenn es sich aber z.B.in dem Gewerk versteckte Mängel befunden haben,bspw.der Putz fiel ab,war nur von der Tapete gehalten,dann ist es notwendig um fachmännisch den Auftrag erledigen zu können,den losen Putz abzuschlagen,mit neuer Ausgleichsmasse anzulegen.Das wäre ein Mehraufwand,der von Dir zu zahlen wäre,weil unvermeidbar.

Bei unverbindlichen Angeboten kommt regelmäßig eine Erhöhung von bis zu 10% der Summe in Betracht,wenn dies sachlich begründet ist.


easypokego349 
Beitragsersteller
 19.05.2023, 12:05

Die Wände wurden vor Übergabe an den Handwerker bereits komplett und frisch gestrichen. Das Handwerksunternehmen hat allerdings, wie vorab besprochen, neue Stromleitungen verlegt und diese natürlich wieder geschlossen. Diese müssten nun übermalert werden, was von vorn herein bekannt war.

Nach Auftragsvergabe habe ich keinen Änderungen mehr zugestimmt.

Rutscherlebnis  19.05.2023, 12:17
@easypokego349

Sage das Du nicht mehr bezahlst.Du kannst auch die Schiedsstelle der Handwerkskammer zur Schlichtung einschalten.Vielleicht reicht das schon aus,um den Handwerker davon zu überzeugen,das er nicht mehr verlangen kann,da er bei richtiger und vorauschauender Arbeitsweise keine Mehrleistung gehabt hätte.Grobe Einschätzung von mir.